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Beitrag von: SunShine11 Date: 27.02.2009 Thema: Kaufvertrag ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 27.02.2009 um 15:47:58 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo, ich möchte mein BMW privat verkaufen. Das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet. Darf ich den Kaufvertrag mit meinen Namen ausfüllen und unterschreiben, obwohl das Auto auf meinen Vater angemeldet ist? MfG SunShine11 Bearbeitet von - angry-playboy am 27.02.2009 15:47:58 |
Autor: David_E46 Datum: 27.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja darfst Du! Aber wenn der auf den Vater ist machen den Vertrag doch auf Ihn fertig. |
Autor: SunShine11 Datum: 27.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er möchte sich da gerne raushalten, da das Auto nur auf ihn zugelassen ist, alles andere läuft über mich. |
Autor: FRY Datum: 27.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange du den brief hast ist es egal. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: herr_welker Datum: 27.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Kaufvertrag sieht doch weder die Versicherung noch die Zulassungsbehörde. Es muss ja nicht mal zwingend einer gemacht werden. Wenn du ihn unterschreibst musst du nur dafür sorgen das der Verkäufer sein Geld bekommt. Bearbeitet von - herr_welker am 27.02.2009 16:12:50 |
Autor: Tubs Datum: 27.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Rechtlich mag das in Ordnung sein. Aber ich würde kein Auto von Privat kaufen, bei dem der Halter nicht im Kaufvertrag steht und auch diesen unterschreibt. |
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