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Kaufvertrag - BMW-Talk

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Beitrag von: SunShine11
Date: 27.02.2009
Thema: Kaufvertrag
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 27.02.2009 um 15:47:58 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo, ich möchte mein BMW privat verkaufen. Das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet. Darf ich den Kaufvertrag mit meinen Namen ausfüllen und unterschreiben, obwohl das Auto auf meinen Vater angemeldet ist?

MfG

SunShine11

Bearbeitet von - angry-playboy am 27.02.2009 15:47:58


Antworten:
Autor: David_E46
Datum: 27.02.2009
Antwort:
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ja darfst Du!
Aber wenn der auf den Vater ist machen den Vertrag doch auf Ihn fertig.
Autor: SunShine11
Datum: 27.02.2009
Antwort:
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Er möchte sich da gerne raushalten, da das Auto nur auf ihn zugelassen ist, alles andere läuft über mich.
Autor: FRY
Datum: 27.02.2009
Antwort:
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Solange du den brief hast ist es egal.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: herr_welker
Datum: 27.02.2009
Antwort:
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Den Kaufvertrag sieht doch weder die Versicherung noch die Zulassungsbehörde. Es muss ja nicht mal zwingend einer gemacht werden.

Wenn du ihn unterschreibst musst du nur dafür sorgen das der Verkäufer sein Geld bekommt.

Bearbeitet von - herr_welker am 27.02.2009 16:12:50
Autor: Tubs
Datum: 27.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Solange du den brief hast ist es egal.
(Zitat von: FRY)




Rechtlich mag das in Ordnung sein.
Aber ich würde kein Auto von Privat kaufen, bei dem der Halter nicht im Kaufvertrag steht und auch diesen unterschreibt.




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Ende des Themas

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