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Beitrag von: Peja_320i Date: 24.02.2009 Thema: Probezeit über rote ampel!Was droht?!WICHTIG! ---------------------------------------------------------- Hi Leute, bin gestern mit nem kollegen und meinem kousin unterwegs gewesen in dortmund! Standen dann an einer Ampel und neben uns die Rennleitung! Da ich etwas getrunken hatte,ist mein kousin gefahren mit dem wagen! Wie wir da so standen,wurde es grün,und mein Kousin ist losgefahren.Jedoch standen wir leider auf der "Geraus-Aus-Spur" und wollten nach links. Er natürlich nicht gesehen,das es nur für die geradeausfahrenden grün war,und ist losgefahren! Ja sind dann auch links abgebogen. Die Rennleitung hinter uns her und uns rausgeholt. Ich dachte mir auch nichts dabei,weil ich es auch nicht gesehen hatte! Sache geschildert,und ich fragte den einen, was denn nun mit dem Lappen ist,wegen der Probezeit. Er meinte der ist erstmal weg. Im Bußgeldkatalog hab ih geguckt da steht nur das drin. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. womit muss er also rechnen?! Lappen weg, oder nur das aufbauseminar,und er kann den lappen behalten. Das war sein erster A-Verstoß. sorry für den langen text! MfG Martin |
Autor: e61_530driver Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- lappen muss nicht weg, nachschulung wegen des einen punktes (gibt doch glaube nur einen bei der roten ampel ?!) und dazu eben noch das bußgeld. MfG |
Autor: Peja_320i Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das steht im BGK!! Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. also nichts mit punkten,oder wie darf ichd as jetzt verstehen! EDIT: bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot ?! Was denn nun ?? Bearbeitet von - Peja_320i am 24.02.2009 16:51:07 |
Autor: e61_530driver Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- die punkte haben nur inderekt etwas mit der nachschulung zutun. stelle es dir so vor, sobald du in der probezeit einen punkt bekommst, aufbauseminar ! |
Autor: shgfa Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na dann schau mal hier: Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: daniel.krueger Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Peja_320i: Die von Dir aufgeführten Punkte gelten meines Wissens wärend der Probezeit zusätzlich zur regulären Strafe bei Rotlichtverstößen. |
Autor: Peja_320i Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also doch lappen weg?! hab ich mir gedacht! na dann werd ich ihm mal die frohe kunde mitteilen! EDIT! aber was heisst dann das hier! Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. bringt einen voll durcheinander! Erst steht das der lappen weg ist, und dann, erst bei fristüberschreitung! sehr merkwürdig das alles!! Bearbeitet von - Peja_320i am 24.02.2009 17:02:59 |
Autor: e61_530driver Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- es besteht eine frist in der das aufbauseminar absolviert werden muss. sollte die frist nicht eingehalten werden, ist er für längere zeit weg. |
Autor: Peja_320i Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- achso, also zusätzlich zu dem einen monat, wo der lappen eh weg ist! verstehe ich das richtig?! |
Autor: e46-fahrer Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- steht doch alles im Bussgeldkatalog welcher auch noch online einsehbar ist, auch der Punkt Probezeit ist dort angegeben.... http://www.bussgeldkataloge.de/ Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! -------------------------------------------------------------------------------- A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus -------------------------------------------------------------------------------- Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. -------------------------------------------------------------------------------- Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. -------------------------------------------------------------------------------- Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. Bearbeitet von - e46-fahrer am 24.02.2009 18:24:49 |
Autor: SMARTIES Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, jetzt mal übersichtlich und ganz langsam erklärt: 1) Dein Kumpel bezahlt 200,- € Strafe + Bearbeitungsgebühr (ca.20,-€. Zusätzlich erhält er 4 Punkte und muss seinen Lappen 1 Monat abgeben. 2) Innerhalb der nächsten zwei Monate bekommt er Post vom zuständigen Landratsamt, wo er zu einem Aufbauseminar innerhalb der nächsten 3 Monate aufgefordert wird. In diesem Schreiben werden ihm Fahrschulen aufgeführt, die berechtigt sind ein Aufbauseminar abzuhalten. Dort ruft er an und fragt nach wann wieder ein Seminar stattfindet und kann sich dann dort anmelden. 3) Er absolviert das Aufbauseminar (Kostet so ca. 300,-€) und erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme, die er beim zuständigen Landratsamt abgeben muss. Also kurz gesagt: Er muss seinen Lappen 1 Monat abgeben UND zum Aufbauseminar! MFG Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!! |
Autor: Peja_320i Datum: 24.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja das weiss ich alles selbst! Kann ja lesen! Und falls du nicht gesehen hast, ichhabe auch einige zeilen aus dem Bussgeldkatalog hier eingefügt! weiss das es den online gibt! da war alles nur etwas kompliziert erzklärt,deswegen frag ich hier nach! hat sich ja alles geklärt mittlerweile! |
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