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Unbewusster Kauf aus Reimport!!! - BMW-Talk

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Beitrag von: Dennis3979
Date: 16.02.2009
Thema: Unbewusster Kauf aus Reimport!!!
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 17.02.2009 um 00:05:31 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.

Moin Leute,
ich muß mich mal kurz auskotzen...
Also ich habe meinen Wagen vor knapp 2,5 Jahren von Privat gekauft. In den Fahrzeugpapieren steht als Erstzulassung Februar 2001. Der Verkäufer meinte der Wagen ist Bj2000. Nun will ich das Auto verkaufen und wollte von BMW ein Diagnoseprotokoll erstellen lassen. Dabei stellte sich über die Fahrgestellnummer heraus das der Wagen aus Frankreich kommt und das Baujahr und die Erstzulassung im Mai 1999 waren. Anscheinend wird bei einem Import das Datum der ersten Zulassung in Deutschland in den Brief eingetragen. Wie ihr euch denken könnt habe ich damals wohl "etwas" zu viel für den Wagen bezahlt, da er ja schon 2Jahre länger auf der straße war als vermutet. Was meint ihr, kann man nach dieser Zeit noch was machen? Habe nicht vor das auf mir sitzen zu lassen!!!

Ps: Bitte nur Antworten die mir auch weiterhelfen...
Danke

Bearbeitet von - angry-playboy am 17.02.2009 00:05:31

Bearbeitet von - Dennis3979 am 22.02.2009 14:11:42


Antworten:
Autor: FRY
Datum: 17.02.2009
Antwort:
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Zitat:

Habe nicht vor das auf mir sitzen zu lassen!!!


kann ich verstehen, auch wenns eigentlich deine eigene schuld ist. aber wer denkt schon daran, dass man die EZ nachprüfen muss. wenn du den wagen vom erstbesitzer in deutschland gekauft hast, dann muss er zu 99% davon gewusst haben und hat dich arglistig getäuscht. nach meinem rechtsverständnis dürfte das auch nach 2,5 jahren noch nicht verjährt sein. ich würde in jedem fall erst mal einen anwalt konsultieren, denn nur der kann dir sagen, was du WIRKLICH machen kannst.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Dennis3979
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Habs an den Anwalt abgegeben. Die Antwort steht noch aus.
Hat sonst keiner von euch erfahrungen mit solchen situationen? Oder davon gehört???
Autor: coupe328i
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Hast du einen Kaufvertag gemacht ? wenn im Kaufvertrag das steht was im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein steht und du es nur mündlich vom Verkäufer gehört hast das er eigentlich ein Jahr älter ist, dann wird das alles garnichts bringen. Der Verkäufer wird sagen das er dir alles mündlich gesagt hat und du kannst das nicht Nachweisen. Er wird dir sogar sagen das er am Tag des Verkaufs dir mittgeteilt hat das das Auto aus Frankreich stammt. Er hätte nur die Daten aufgeschrieben in den Kaufvertag was im Brief steht.
Autor: olibolli
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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doch, meine frau hat bei nem bmw händler die lehre gemacht, und anschließend noch dort gearbeitet.
da hatte sie damals nen schönen ZZZ gesehen, den wollte sie unbedingt, genau wie bei dir, EZ 2000.
als wir ihn verkaufen wollten, stellte sich heraus, das er bj5.99 hatte.

super, gell??

der wagen stand 1,5 jahre bei dem händler im keller, wurde anscheinend nur zu showzwecken herausgeholt, komplett M-Individual mit M-paket, und anschließend wieder in den keller gestellt.

dann wurde er 3 jahre auf seinen sohn zugelassen, aber kaum bewegt und anschließend uns als leasingrückläufer verkauft.

wir hattens nicht gemerkt, und erst als wir den wagen verkaufen wollten, meine frau war im 6 monat schwanger, viel es auf.

wir bekamen 4000€ weniger.

ein super klasse deal war das.
sowas machen kollegen untereinander.

toll gell??

gruß
liebe und respekt

ich brauche dringenst URLAUB
Autor: Dennis3979
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Also im Kaufvertrag steht die 2001er Zulassung. Habe auch schon befürchtet das der Typ sich abgesichert hat. Jetzt weiß ich auch warum er den Wagen unbedingt zu mir nach Hause bringen wollte und da seinen Bruder mit gebracht hat. Es würde vor Gericht warscheinlich nicht mal was bringen das das Auto offensichtlich mehrere Tausend Euro zu teuer war und diese diese Preisdifferenz genau zu den zwei Jahren passt die er älter ist oder???
Autor: Dennis3979
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Wie ist das denn jetzt, wenn ich ihn weiterverkaufen will??? Welches datum muss ich angeben? Ist zwar ne scheiß aktion wenn ich das 2001er datum angebe, es scheinen ja aber leider normale vorgänge zu sein:-(
Autor: Asko
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Zitat:


doch, meine frau hat bei nem bmw händler die lehre gemacht, und anschließend noch dort gearbeitet.
da hatte sie damals nen schönen ZZZ gesehen, den wollte sie unbedingt, genau wie bei dir, EZ 2000.
als wir ihn verkaufen wollten, stellte sich heraus, das er bj5.99 hatte.

super, gell??

der wagen stand 1,5 jahre bei dem händler im keller, wurde anscheinend nur zu showzwecken herausgeholt, komplett M-Individual mit M-paket, und anschließend wieder in den keller gestellt.

dann wurde er 3 jahre auf seinen sohn zugelassen, aber kaum bewegt und anschließend uns als leasingrückläufer verkauft.

wir hattens nicht gemerkt, und erst als wir den wagen verkaufen wollten, meine frau war im 6 monat schwanger, viel es auf.

wir bekamen 4000€ weniger.

ein super klasse deal war das.
sowas machen kollegen untereinander.

toll gell??

gruß

(Zitat von: olibolli)




aber die EZ hat doch mit dem BJ. nicht zu tun .. meiner is auch BJ. 08/2000 und EZ ist 03/2001 .. kommt halt drauf an wann der Wagen zum ersten mal zugelassen wurde.. dann kannst sehen wie lange er beim Händler stand seit Baudatum!

Das ist aber völlig normal und nix neues!

MfG
Autor: Asko
Datum: 22.02.2009
Antwort:
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Einen Vertrag kann man nicht Anfechten aufgrund eines überhöhten Preises.. meistens! (Ausnahme Sittenwidrigkeit.. trifft hier nicht zu!)

Das Gesetzt sagt, dass es sich um Irrtum, arglistige Täuschung oder verschweigen Verkehrswesentlicher Eigenschaften handeln muss!

Letzteres würde auf deinen Fall passen, da das Baujahr oder die EZ eine wesentliche Eigenschaft eines Autos beim Kauf/Verkauf sind.

Wenn du es irgendwie nachweisen kannst, könntest du Schadenersatz fordern oder den Vertrag Rückgängig machen (mit ausgleich der Leistungen).

MfG




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