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dritte Bremsleuchte überkleben?? - BMW-Talk

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Beitrag von: marco323ci
Date: 16.02.2009
Thema: dritte Bremsleuchte überkleben??
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Hallo Leute,
ich möchte einen Schriftzug auf der Heckscheibe
anbringen, genau da wo bei dem e46 Coupe diese
gepunktete breite Reihe ist.
Grund: Scheibe ist schwarz getönt und auf den
punkten haftet dieses nicht vernünftigig, deshalb
den Aufkleber da drauf.
Dabei würde die dritte Bremsleuchte teils über-
klebt. Wie schaut das mit der Rennleitung bzw. Tüv
aus? Darf man dies?

Gruß
Marco
www.BMW-Rhld.de
www.e46coupe.de.vu


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 16.02.2009
Antwort:
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Die 3. Bremsleuchte ist ab 1998 gesetzlich für alle neuzugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben...
damit erübrigt sich die Frage denke ich
Autor: FRY
Datum: 16.02.2009
Antwort:
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das ist so, wie wenn du deine blinker überklebst.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: schaltknüppel
Datum: 16.02.2009
Antwort:
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freund von mir hatte das selbe problem

er hat die scheiben tönen lassen und an den gepunkteten stellen hat die folie nicht zu 100 prozent gehaftet

da meinte der folien man, er solle in 1-2 wochen nochma kommen, da dann die flüssigkeit meistens komplett weg ist und man so dann auch die gepunkteten stellen richtig bearbeiten kann


Autor: daniel.krueger
Datum: 16.02.2009
Antwort:
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Gemäß StVZO gibt es bis heute keine Vorschrift, nach welcher ein Fahrzeug eine dritte Bremsleuchte haben muß, lediglich zur Erteilung einer EU-Betriebserlaubnis ist diese erforderlich. Da heute nahezu alle Fahrzeuge eine EU-Betriebserlaubnis haben, habe auch nahezu alle Fahrzeuge eine dritte Bremsleuchte, dies heißt aber nicht, daß diese in Deutschland erforderlich ist. Ist eine Bremsleuchte vorhanden, so muß diese auch komplett sichbar sein. (Eine Ausnahme wäre hier nur denkbar, wenn es soetwas wie ein Scheinwerferblende mit entsprechender Zulassung gäbe, soetwas ist mir aber bisher für eine dritte Bremsleuche nicht bekannt.




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