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Beitrag von: pahinni Date: 11.02.2009 Thema: Problem Felgen-Eintragung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.02.2009 um 20:54:47 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, habe ein kleines Problem! Bei vielen sieht man das die eine Reifengröße 215/40R 17 drauf haben. Das möchte ich auch gerne aber keiner will mir die eintragen, habt ihr vielleicht einen Rat für mich oder so. Ich bin schon am verzweifeln,wisst ihr einen guten TÜV in meiner nähe der sowas macht? In meinem Gutachten steht drin es dürfen nur 215/45R17 gefahren werden. Ich fahr morgen erstmal nochmal zu TÜV Nord und hack da nochmal nach,so kann das nicht weiter gehen. Postleitzahl 29664 Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.02.2009 20:54:47 |
Autor: Old Men Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn im Gutachten 45 Querschnitt angegeben ist, wirst du auch keine anderen fahren dürfen.Ich zB. fahre 235/45-17 |
Autor: pahinni Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auch nicht mit einer Sonderabnahme oder sowas? |
Autor: Millencolin. Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf welcher Felge willst du die drauf machen? Ich kann mir nicht vorstelle, dass dir die keiner einträgt! Habe für meine Felgen nur ein Festigkeitesgutachten gehabt, wo nirgends irgendwelche Reifengrößen drin standen und hab mir zusätzlich ne Reifenfreigabe der Reifen, die ich auf diese Felgen montieren wollte geholt und habs ohne Probleme eingetragen bekommen. War nicht mal ne Einzelabnahme nötig! |
Autor: Sommy Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- geh mal zum tüv und frag ob sie mal nachsehen können ob diese kombi auf den felgen jemand fährt. so habe ich das mal gemacht. der tüvmensch hat mir dann das ausgedruckt das einer das bereits eingetragen bekommen hat in deutschland und anschließend war das eintragen kein problem weil eben schon ein gutachten/eintragung bestand. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: BMWJay187 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also 215er fährt man aufm e36 mit 45er querschnitt. Wenn du sie mit nem 40er fährst, ist der Abrollumfang ja geringer, also stimmt dein tacho nemme, man darf nur ne gewisse abweichung vom Abrollumfang haben 5% oder so. Vllt hasts auf irgendeinem anderen Auto gesehen. Der Tod ist sicher, das Leben nicht. |
Autor: aLOMIN Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi. Also ich würd die empfehlen geh mal auf Brock.de da guckste bei den Gutachten, da findest du für den E36 ein Teilegutachten. Da stehen die Reifen drin 215/40. Das Gutachten druckst du dir aus, und nimmst das mit als Vergleichsgutachten. Musst das dann aber als einzelabnahme abnehm lassen glaub ich. Mit dem Vergleichsgutachten müsste es aber klappen. mfg |
Autor: Batman1978 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Abweichungen vom Abrollumfang liegen immer noch im Toleranzbereich. Also schonmal keine Tachojustierung nötig |
Autor: michel131 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hol dir eine reifenfreigabe von deinem reifenhersteller, dann ist das kein problem mit dem eintragen. |
Autor: danny1985 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- von bmw selber bekommst du keine freigabe da eine justierung nötig wäre... aber wie schon erwähnt gibt es einen toleranzbereich der zw. 5-10 liegt.gruß |
Autor: Raffi85 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jupp Reifenfreigabe vom Hersteller holen, hab welche von Hankook und Falken.Die geben ne Freigabe bis 8,5" bei 215/40 R17;) |
Autor: Millencolin. Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bis 9 wohlgemerkt :P |
Autor: Nicore Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hab im Moment exakt selbes Problem. Will auf meinen 8.5x17 215/40 fahren und im Gutachten steht als kleinste Größe der 215/45. Ist aber kein Problem da die Tachoabweichung in Bezug auf den Serienabrollumfang nicht so drastisch ist: siehe Reifenrechner Habe eben gerade mit einem TÜVer telefoniert um genau das zu klären BEVOR ich mir die neuen Reifen kaufe. Da es eine Sondergröße ist, ist es eben eine Einzelabnahme. Wenn Du eine Reifenfreigabe mitbringst wird das umso einfacher und preiswerter weil der TÜVer nicht selber vor Ort recherchieren muss. BMW Team Oberhavel |
Autor: pahinni Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, hat sich nicht jemand schon diese Reifengröße eintragen lassen? Dann würde mir ja vielleicht schon eine kopie der Eintragung reichen. Wäre super wenn jemand schon sowas hätte! Besten Dank im vorraus. Gruß Patrick |
Autor: Nicore Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das nützt Dir nichts. Hatte den TÜV-Prüfer am Telefon gefragt ob es hilft wenn ich eine Kopie eines Fahrzeugscheines mitbringe wo die Größe eingetragen ist. Da meinte er, interessiert ihn nicht was ein ANDERER Prüfer mal eingetragen hat oder nicht. Gerade bei solchen Sonderprüfungen die Abseits der Gutachten gehen bindet sich jeder Prüfer mit seiner Unterschrift den Stein ans eigene Bein... BMW Team Oberhavel |
Autor: danny1985 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- korrekt!genau so liegt es im ermessen jedes prüfers ob zulässig oder nicht (auch preise können abweichen!) |
Autor: Sommy Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Nicore bei uns sagte der tüv prüfer was anderes.der hat extra im rechner nachgesehen ob es schon mal so ne eintragung bei dem fahrzeug gab. anschließend hat er mir das ausgedruckt und gemeint somit sei die eintragung kein problem. denen fällt anscheinend auch immer was anderes ein... We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: Nicore Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie gesagt, alles eine Haftungsfrage. Der Prüfer hat es mir erklärt und die gehen immer vom "worst case" aus. Trägt der Prüfer den kleineren Reifen ein der nicht im Gutachten stand, könnte er zu Haftung gezogen werden, z.B. wenn sich der Reifen bei einer schnellern Kurvenfahrt von der Felge zieht und es dadurch zum Unfall kommt. Wenn festgestellt wird das der Reifen laut ABE der Felge nicht zulässig war, bekommt der Prüfer ein Verfahren wegen "Falschbeurkundung" was meist den Job-Verlust mit sich führt, und danach halt noch das Verfahren wegen des Unfalls. Deswegen sind "einige" Prüfer sehr streng bzw. vorsichtig. Einige andere hingegen kümmert es gar nicht und die Tragen Dir das ein. BMW Team Oberhavel |
Autor: pahinni Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, könnte mir den einer eine kopie per mail schicken von einem schein der die eingetragen hat!?! ein versuch bei meine tüv wäre es ja auf jedenfall wert. meine mail adresse p.hinerasky@onlinehome.de grußß patrick |
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