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Auto - Unfallwagen ? - BMW-Talk

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Beitrag von: henna_12
Date: 30.01.2009
Thema: Auto - Unfallwagen ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 30.01.2009 um 11:01:59 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hi Leute,

ich habe jetzt ein massives Problem an meinem Auto festgestellt.

Mein rechter Xenonscheinwerfer versagte gestern seinen Dienst (hatte schon seit ca. 2 Monaten einen leichten Lila-Stich).

Mich wunderte nur, dass der Linke noch Top in Schuss ist. Naja ich bei BMW angerufen und nach dem Preis für nen Brenner erkundigt.

Habe mich mit nem Kumpel drüber unterhalten und er meinte er wolle sich das mal anschauen.

Er sagte: "Vielleicht ist es ja ein Unfallwagen", nahm seinen Lackschichtenmesser mit und siehe da, der linke Kotflügel ist nachlackiert worden (da wo der Xenonscheinwerfer noch Top ist.)

Wahrscheinlich ist der ganze Scheinwerfer ersetzt worden (nur Vermutung)

Was soll ich jetzt machen ?? Gutachter sich das anschauen lassen ??

Habe mir meinen Wagen schon im August 06 geholt und bin seitdem schon ca. 100.000 KM gefahren. Wagen läuft auf SuperSelect-Finanzierung.

Im Vertrag steht unfallfrei.

Und das bei einem, total seriös scheinenden, BMW-Vertragshändler hier in Bielefeld.



...Falsches Unterforum

Bearbeitet von - Pug am 30.01.2009 11:01:59


Antworten:
Autor: PepeGT
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Kann ja sein das der Kotflügel mal wegen Rost getauscht wurde.
Muss also nicht unbedingt ein Unfall gewesen sein.

Aber wenn es sich kribbelt, fahr zur dekra und lass es kontrollieren.

Und zum Xenon, der Vorbesitzer kann auch nur einen Brenner getauscht haben, auch wenn man das eigentlich nicht macht.
Autor: e46-fahrer
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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wenn Kotflügel getauscht werden wird das Auto nicht gleich zum Unfallwagen,
manches wird auch bei Rostbefall getauscht und neu lackiert, Türen, Kofferraumklappe, Motorhaube usw. sind auch oft davon betroffen.

naja und das Xenon nicht ewig hält ist auch kein Geheimnis mehr

ein Freund von mir hatte auch mal bei BMW ein gebrauchtes Auto gekauft was als unfallfrei ausgewiesen war,es hat sich allerdings rausgestellt das dem nicht so ist,

das Gerichtsverfahren hat sich ewig hingezogen, am Ende bekam er Recht und die gefahrenen Km wurden ihm auch nicht angerechnet.
er hat den vollen Preis zurück bekommen.


Autor: copy
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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...wenn du die kiste 2006 gekauft hast und 100tkm gefahren bist, hast du schlechte karten! falls es ein unfallwagen sein sollte, müsstest DU jetzt nämlich beweisen, dass er vorher schon dagewesen ist. und das ist fast unmöglich bzw. ist unmöglich..................
Autor: henna_12
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Danke für eure Antworten.

Ja copy, genaus das habe ich mir auch gedacht.
Zitat:

und das ist fast unmöglich bzw. ist unmöglich..................



Vielleicht ist es ja auch alles halb so wild und der Wagen hatte wirklich nur leicht rost am Kotflügel.

War halt nur in dem Moment nen bisschen erregt !
Werde das trotzdem mal prüfen lassen und dann wird sich zeigen was los ist/war.

Bin ja eigentlich zu 100% mit meinem Wagen zufrieden.

Danke nochmal.
Autor: copy
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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so isses! muss nicht unbedingt ein unfallschaden sein. wie schon erwähnt wurde, rost oder ne kleine delle/schramme die per smart-repair instandgesetzt wurde könnten auch der grund sein. wenn du auf nummer sicher gehen willst, lass mal einen sachverständigen reinschauen. der schaut sich den schweißnähte, unterboden, träger u.a. spezifische und relevante teile an.
Autor: FRY
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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ein unfallschaden ist auch definitionssache! nach der versicherung ist ein fahrzeug mit leichtem schaden, welcher in einer vertragswerkstatt fachmännisch reparíert wurde nicht mal mehr ein unfallfahrzeug. bei mir wurde mal der kotflügel getauscht, der wagen gilt als unfallfrei, ich würds aber aus gründen der ehrlichkeit mit angeben.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: copy
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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hier mal eine urteilsbegründung aus dem jahre 2006........


Zudem würde selbst die Bezeichnung des Fahrzeugs als "unfallfrei" nur die Zusicherung beinhalten, dass es keine über Bagatell- oder Einfachschäden hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat. Der Käufer kann aufgrund einer solchen Zusicherung nicht ernsthaft erwarten, dass der Verkäufer eine Einstandspflicht für jeden Kratzer oder jede Schramme übernehmen will, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 55 - 56; OLG München DAR 2002, 454, 455; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301 - 302).

bb)

Soweit Offenbarungspflichten in Betracht kommen, hat die Beklagte diesen genügt. Unter dem vorgedruckten Text "Mängel, Unfall- und andere Schäden" wurde auf eine Komplettlackierung wegen Kratzern und Beulen hingewiesen. Das ist bei der gebotenen Auslegung aus der Sicht des Käufers (§§ 133, 157 BGB) so zu verstehen, dass das Fahrzeug vor der Lackierung Kratzer und Beulen aufwies, die beseitigt worden sind und über deren Ursache nichts weiter gesagt ist.

Geht man von dem weiten, in § 12 AKB vorausgesetzten Unfallbegriff aus, ist mit dieser Erklärung auch ein eventueller Unfallschaden offengelegt. Nach der in dieser Vorschrift enthaltenen Definition ist ein Unfall jedes unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis. Andere Ursachen für die offenbarten "Beulen" als solche Ereignisse vermag der Senat nicht zu erkennen.

Umgekehrt ist diesem Hinweis auf die Vorschäden aber auch zu entnehmen, dass das Fahrzeug keine Schäden erlitten hat, die den Austausch von Teilen erforderlich machten oder gar mit relevanten Funktionsbeeinträchtigungen einhergingen.

Solche Schäden waren nach dem eingeholten Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. (FH) ... vom 19.08.2004 aber auch nicht vorhanden. Der Sachverständige hat an dem Fahrzeug eine Nachlackierung unterhalb der Fensterlinie festgestellt, durch die diverse kleine Lack- und kleine Beulschäden instandgesetzt wurden. Der Sachverständige hat ausgeführt, es sei eine geringe Verformung der Motorhaube vorne rechts erfolgt, auch seien Aufspachtelungen auf der rechten Fahrzeugseite bis zur Dicke von 1 mm vorhanden. Die beseitigten Schäden könnten als Ursache einen Streifschaden haben. Ein Austausch von Fahrzeugteilen sei nicht erfolgt. Ein starker Unfallschaden, der ins Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen habe, habe nicht festgestellt werden können (Seite 13 des Gutachtens).

Die tatsächlich vorhandenen Vorschäden gingen damit nicht über die im Vertrag offenbarten Vorschäden hinaus. Dass die vom Sachverständigen festgestellten Spachtelarbeiten nicht explizit offenbart worden sind, rechtfertigt nicht den Vorwurf der Täuschung. Anders als Kratzer können Beulen nicht allein durch eine Neulackierung beseitigt werden. Die Beseitigung der offenbarten Vorschäden setzte damit zwingend weitere Arbeiten an der Karosserie voraus. Über die Art und Weise der Durchführung dieser Arbeiten musste die Verkäuferin ohne entsprechende Nachfrage keine Auskunft erteilen.





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Ende des Themas

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