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Versicherungs Prozente bei eigenem Erstwagen - Geplaudere

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Beitrag von: 3erPole
Date: 26.01.2009
Thema: Versicherungs Prozente bei eigenem Erstwagen
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Moin,

habe ne Versicherungstechnische Frage. Also mein Auto ist seit über 2 Jahren (Fahrzeugwechsel mitgezählt) auf meine Schwiegermutter als Zweitwagen angemeldet, bei der Versicherung ist sie auch der Versicherungsnehmer. Ich bin als jüngster Fahrer mit Name und Geburtsdatum angegeben. Die Schadenfreiheitsklasse beträgt momentan SF2 70%.

Meine Frage ist nun, ich möchte das Auto nach dem Sommer abmelden und nächstes Jahr auf mich als Erstwagen anmelden und auch bei der Versicherung als Versicherungsnehmer angeben. Behalt ich die SF2 bzw. SF3 dann nächstes Jahr? Muss ich irgendeinen Beweis erbringen dass ich die Prozente als Hauptnutzer selber abgebaut habe? (habe bei 140 % angefangen).

Schonmal danke für Antworten !


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 26.01.2009
Antwort:
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Das übertragen der Vers. Prozente (Schadensfreiheitsrabatt) dürfte bei den meißten Versicherungen kein Problem sein. Es ist bei vielen Vers. so, daß du einen Rabatt aber nur übernehmen kannst, wenn auch deine Fahrerlaubnis gleich alt ist. Das soll heissen, wenn du 10 Jahre Schadenfrei bist, aber deine Fahrerlaubnis ist erst 5 Jahre alt, dann bekommst du auch nur den Rabatt für 5 Jahre.So kenne ich es von meiner Vers. Der sichere Weg aber ist, Vers. anrufen und nachfragen.
Autor: Carischy
Datum: 27.01.2009
Antwort:
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Die SF kannst du schon übernehmen.
Aber nur so viele, wie du selbst hättest einfahren können.
Sie verfällt auch nicht. Wenn du keine Fahrzeug versichert hast, sinken deine Prozente auch nicht. Sollte ja klar sein. Ein Kumpel von mit hatte damals seine 125er extra angemeldet, um seine SF-Klasse zu erhöhen.


Gruß Carischy
Autor: 3erPole
Datum: 27.01.2009
Antwort:
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ja hört sich doch gut an. da der zweitwagen eh nur SF2 hat kann ich die ja auch nur maximal übernehmen auch wenn ich den lappen schon über 4 jahre habe.

Danke für die antworten !




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