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Welche Anhänger darf ich mit B fahren? - Geplaudere

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Beitrag von: Neob18
Date: 24.01.2009
Thema: Welche Anhänger darf ich mit B fahren?
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Und ja ich hab die Suche benutzt und auch Google.
Aber irgendwie bin ich mir noch nicht ganz sicher, welche Anhänger ich jetzt Straffrei ziehen darf.
Hab das gefunden
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35236&ccheck=1
„Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.01.2008 17:55:07

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Mit Ihrer Führerscheinklasse B dürfen Sie fahren (alternativ):

a) ein Kraftfahrzeug mit Gesamtgewicht bis einschließlich 3.500 kg ODER

b) wie unter a) aber zusätzlich noch mit einem Anhänger, der max. 750 kg wiegen darf (inkl. Ladung!) ODER

c) ein KfZ mit einem Anhänger, der inkl. Ladung MEHR wiegt als 750 kg (also Ihr Fall) unter folgenden Voraussetzungen:

(1) der Anhänger wiegt inkl. Ladung maximal genauso viel, wie das ziehende Fahrzeug UND

(2) ziehendes Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung) wiegen zusammen max. 3.500 kg“



a) ist damit das Zulässige Gesamtgewicht oder das Tatsächliche Gesamtgewicht gemeint?
b) Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3500 kg + einen Anhänger mit 750 kg, also insgesamt 4250 kg?
c) z.B. ein Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg + einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg?
Darf ich auch Anhänger ziehen, die 2 oder mehr Achsen haben?, wenn die nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen.
Wie lang darf der Anhänger sein? oder ist das egal.
Spielt das Zulässige Gesamtgewicht bei Anhängern für mich eine Rolle, oder muss ich nur auf das Tatsächliche Gesamtgewicht achten?

www.alpina-archive.com


Antworten:
Autor: BMWpaul
Datum: 24.01.2009
Antwort:
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frag doch mal in einer fahrschule nach! wär jetz ma mein bester vorschlag! die müssen es ja wissen!!! also ich meine mich zu errinnern das du wen z.b. ein auto hast das 1400kg hat & nen hänger der 750kg hat dadrauf 650kg laden!!! bin jetz aber ni 100% sicher
aber mit 2 achsen hänger darfst nich fahrn da must glaub führerschein b+c ham oder so!!! könnt mich gern korigieren
MFG
Autor: Weiß-Blau
Datum: 24.01.2009
Antwort:
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Soweit ich das noch weis darfst du auch mehrachshänger ziehn!

Dein Gesamtgewicht also Hänger plus Zugmaschine sind eben auf diese 3,5 Tonnen begrenzt!

Vor allem schau auch was du auf den hänger laden kannst also vom gewicht her!

750kg sind ungebremste Hänger
was drüber geht muss gebremst sein

alles ohne Garantie

hab Führerschein BE deswegen hab ich mich damit nicht so genau befasst was ma nur mit B ziehen darf
Autor: Green 328i
Datum: 25.01.2009
Antwort:
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Es dürfen mit Fs. B Anhänger gefahren werden deren Zulässige gesamtmasse das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Und man darf halt nicht über 3500 kg kommen.
Beispiel:
KFZ Leer:1500 kg
KFZ Zgg :2000 kg
Dann darf ein Anhänger mit max 1500 kg Zgg gefahren werden.
Autor: Lars_wars
Datum: 25.01.2009
Antwort:
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Ich mische mich jetzt mal hier ein.
Mit der Klasse B darfst du KFZ fahren deren Zulässige Gesamtmasse 3500Kg nicht überschreitet, ferner darfst du Anhänger mitführen deren zulässige Gesamtmasse 750 nicht überschreitet.
Für alle Anhänger die mehr Gesamtmasse haben brauchst du die Klasse B/E.
Schmerz ist nichts anderes als Schwaeche, die den Koerper verlaesst....
Autor: plop
Datum: 25.01.2009
Antwort:
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c) ein KfZ mit einem Anhänger, der inkl. Ladung MEHR wiegt als 750 kg (also Ihr Fall) unter folgenden Voraussetzungen:

(1) der Anhänger wiegt inkl. Ladung maximal genauso viel, wie das ziehende Fahrzeug UND

(2) ziehendes Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung) wiegen zusammen max. 3.500 kg“


der threadersteller hat sich die antwort doch schon selbst gegeben...?!


versteh den thread nicht..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Bauigel
Datum: 25.01.2009
Antwort:
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Zitat:


c) ein KfZ mit einem Anhänger, der inkl. Ladung MEHR wiegt als 750 kg (also Ihr Fall) unter folgenden Voraussetzungen:

(1) der Anhänger wiegt inkl. Ladung maximal genauso viel, wie das ziehende Fahrzeug UND

(2) ziehendes Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung) wiegen zusammen max. 3.500 kg“


der threadersteller hat sich die antwort doch schon selbst gegeben...?!


versteh den thread nicht..

(Zitat von: plop)




Ähm, die Fragen stehen doch darunter?!?!?

Zitat:


a) ist damit das Zulässige Gesamtgewicht oder das Tatsächliche Gesamtgewicht gemeint?
b) Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3500 kg + einen Anhänger mit 750 kg, also insgesamt 4250 kg?
c) z.B. ein Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg + einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg?
Darf ich auch Anhänger ziehen, die 2 oder mehr Achsen haben?, wenn die nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen.
Wie lang darf der Anhänger sein? oder ist das egal.
Spielt das Zulässige Gesamtgewicht bei Anhängern für mich eine Rolle, oder muss ich nur auf das Tatsächliche Gesamtgewicht achten?


(Zitat von: Neob18)




Das Problem ist die Unterscheidung zwischen Leergewicht, tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht.
Soweit ich es noch weiß (Angaben ohne Gewähr):

750kg Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht) an ein Fahrzeug, das su mit Klasse B fahren darfst.

Und die folgende Kombination:
- Das Gespann darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten,
- zulässiges Gesamtgewicht des Änhängers darf nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich, wie es hier schon empfohlen wurde, einfach mal in einer Fahrschule deines Vertrauens nachfragen.




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Ende des Themas

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