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Beitrag von: Fleische Date: 20.01.2009 Thema: Verkaufspreis eines Unfallers ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 21.01.2009 um 01:45:38 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, hab mal ne Frage: Und zwar hab ich mir einen e36 316i Unfaller geholt, das Fahrzeug hatte einen Wildschaden=> Front kaputt. Jetzt habe ich den einen beschädigten Längsträger von einer Werkstatt in Stand setzten lassen und alle Blech und Plastiganbauteile erneuert, keine Spuren vom Unfall mehr, auch technisch in Ordnung. Jetzt meine Frage, das Fahrzeug war vor dem Unfall noch etwa 2500 Euro wert, wie viel Verlust muss ich miteinrechnen wenn ich ihn als Unfaller verkaufen will? Danke schon mal Bearbeitet von - angry-playboy am 21.01.2009 01:45:38 |
Autor: DoubleH Datum: 20.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was aht der an Ausstattung, Kilometer etc? Bilder wären auch nicht verkehrt. Und wie heftig war der unfall |
Autor: Fleische Datum: 20.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also Ausstattung sind hellgraue Stoffsitze mit hellgrauen Armaturenbrett in top Zustand, keine Flecken. Farbe: Brokatrot Kilometer: 140800 Bj: 1993 10000km bis zum nächsten Zahnriemenwechsel Kein Rost an Radläufen, nur kleine Stellen an Beifahrertür und Heckklappe checkheftgepflegtes Garagenfahrzeug. Zum Schaden: Der Besitzer hatte bei 70 Km/h eine Kolission mit einem 150kg Wildschwein;-) Motorhaube, Schlossträger, Querträger und rechter Kotflügel defekt, Kühler ok. Und wie bereits erwähnt Längsträger links Kopf gebogen, dürfte aber weiter dem Rahmen nichts fehlen. Bilder kann ich leider nicht raufladen, da das Fahrzeug momentan vorne komplett zerlegt ist, da sieht man nicht viel |
Autor: Phil83 Datum: 21.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi bist hier falsch gehört in verschiedene Preise https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/forum.asp?FORUM_ID=37 |
Autor: Alphagene Datum: 21.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde mal sagen das kommt genau darauf an ob du ihn als "unfallfrei" verkaufst *RÄUSPER* |
Autor: Fleische Datum: 21.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Will das aber angeben, weil i danach sonst nur Stress habe, wenns raus kommt |
Autor: CoupeDriverLA Datum: 21.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also angebeben musst du das schon. Jedoch nicht als Unfaller. @Alphagen Mit dem Begriff "Unfaller" wird in den meisten Online-Verkaufmärkten von einem zum Zeitpunkt des Verkaufs defekten, zerstörten oder beschädigten Fahrzeug gesprochen. Jedoch hast du ja ein normales (ganzes, unbeschädigtes) Auto mit Vorschaden der nur in der Beschreibung und nacher im Kaufvertrag angegeben werden sollte. Ein Wildschwein löst ja meistens einen größeren Schaden aus. Das Auto war bestimmt schon ein wirtschaftlicher Totalschaden nach dem Unfall. Ich denke durch deine Reparatur könntest noch evtl. 1 bis 1,5 Teuronen bekommen. Ich würd hald das mit dem Wildschwein nicht jedem erzählen, sondern nur das es einen Frontschaden gab. Gruß Hier zum Bimmer |
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