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Beitrag von: KickDownKing Date: 06.01.2009 Thema: Scheinwerferblenden ,,Verboten'' ? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 um 08:31:34 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben. hab gehör das die scheinwerferblenden ( böse blick ) verboten sind stimmt das?? Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 08:31:34 |
Autor: ronaldo66 Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt diese häßlichen Dinger in verschiedenen Ausführungen. Solange der Lichtaustritt der Scheinwerfer nicht behindert wird, ist der schwule Blick in der Regel erlaubt und zugelassen. |
Autor: DoubleH Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Inwiefern kommst dadrauf? |
Autor: Batman1978 Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist nicht bei allen verboten. Es kommt darauf an was für Scheinis du hast und aus was für einem Material der Blick sein soll. Die Teile zum Anschweisen,da sollte es keine Probleme geben. bei den Modellen mit DE-Linse,ist es verboten diese Kamei Blenden draufzuhauen,weil diese Scheinis zu heiß werden. Das war bei e30 FL und e34. Weis nicht wer noch DE-Linse hatte,wo es verboten war |
Autor: Betonkutscher Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei den Teilen ist doch normalerweise ne ABE dabei, da steht doch normalerweise drinnen wo ich das Teil anbauen darf - oder ist dem nicht mehr so ?? |
Autor: DoubleH Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim E36 kenn ichs so as alle ne ABE dabeihaben, außer die rieger. Die muss man eintragen lassen weil die n Stückchen tiefer sind :) Und Haubenumbau läuft eh auf Einzelabnahme raus |
Autor: Plan_B Datum: 06.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- es darf nur ein gewisser prozentsatz der scheinwerferfläche verdeckt werden Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau. ...das kann kein Zufall sein... |
Autor: cabriofrank Datum: 08.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast Du eine Fahrzeugfreigabe vom Hersteller dabei hast, sind sie erlaubt, sonst nicht... ganz einfach Grüße Frank :-) |
Autor: Touby89 Datum: 08.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Scheinwerferblenden haben meistens ne ABE, ausgenommen die von Rieger. Diese ABE ist gültig für fast alle Originaalscheinwerfer. Das steht auch in der ABE. Hast du allerdings andere Scheinwerfer, wie z.B. DEPO/FK, Sonar, Hella, etc. müssen die Blenden seperat eingetragen werden! Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: angry81 Datum: 08.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei den hella klarglas sind sie blenden laut abe der scheinis NICHT gestattet |
Autor: DoubleH Datum: 08.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja gut, da hast recht. Ich kenn aber genug die Hellas fahren und Scheinwerferblenden drauf haben. Gab bis jetzt noch nie Probleme bei denen. |
Autor: KickDownKing Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hab die orginal scheinwerfer aber mit angeleyes aber meine scheinwerferblenden sind nicht so dick wie manch andere ich verstehe nicht warum einge zuelassen sind und andere nicht und außerdem haeb ich abe .. hab das von ebay für 9euro passt aber perfect... |
Autor: Touby89 Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na also, wenn du doch die ABE und originale Scheinwerfer hast brauchste dir keine Gedanken machen dass das nicht legal wäre. Vielmehr sind deine Angel-Eyes in den originalen Scheinwerfer illegal. ;) Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: Daniel318 is Datum: 11.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit abe ist es eintragungsfrei wenn du ori scheinwerfer fährst, wenn du andere scheinis drin hast wirds schon problematisch. ist allerdings nur ein teilegutachten oder eine e nummer vorhanden dann musst du sie eintragen lassen und ob das geht liegt dann im ermessen des prüfers! Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3/// |
Autor: All-eyes-on-me Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne sind nicht verboten, ich muss nur so ein gutachten mitführen mehr nicht ;) |
Autor: Nicore Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Plan_B: Falsch, es gibt keinen festgelegten Prozentsatz. Der Lichtaustritt unterscheidet sich schon von verbauten Leuchtmitteln und Scheinwerfervariante, Streuscheibe oder Linse. @angry: Habe meine Hella ABE mal durchgelesen, es steht bei mir NIRGENDS drin das Blenden generell verboten sind. Es steht drin das die KBA Nummer selbstverständlich frei gehalten werden muss. Da Hella so klug war diese oben in das Glas zu gravieren werden diese von SW-Blenden überdeckt. Zur Not muss man da eine Aussparung machen. ;) Aber verboten wurden SW-Blenden von Hella für diese SW nicht. BMW Team Oberhavel |
Autor: angry81 Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei meinen hellas stand damals AUSDRÜCKLICH in der abe, dass KEINE blenden angebracht werden dürfen. nichts mit abe nummer lesbar etc |
Autor: Touby89 Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, da besteht ja auch noch ein gewisser Unterschied zwischen den originalen Hella Scheinwerfern beim E36 und den Hella Celis Austauschscheinwerfern. Auf den von BMW verbauten Hella`s gilt das was Nicore gepostet hat, nämlich dass die Blenden zwar erlaubt sind, aber die KBA Nr. noch lesbar sein muss. Die Hella Celis hingegen sind nicht in Verbindung mit SW-Blenden zugelassen, solage diese Kombination nicht vom TÜV per Einzelabnahme abgesegnet wird. Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: Nicore Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, hast mich falsch verstanden. Wozu bräuchte ich eine ABE für die Serienfunzeln? Meine Aussage bezog sich auf meine chromen Hella Celis Scheinwerfer. Die Serienteile haben die Nummer und das E Zeichen ja vorne im Glas. BMW Team Oberhavel |
Autor: Touby89 Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Achso, naja, da hab ich wohl was verwechselt. Aber in meinr ABE von Kamei steht auch drinne, dass die für alle original Scheinwerfer gültig ist auer die von Hella. Warum auch immer das so ist weiß ich aber nicht genau. Sicher ist aber, dass Scheinwerferblenden auf allen Austauschscheinwerfer eingetragen werden müssen, sonst drohen 75€ Bußgeld und drei Pukte. Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: Nicore Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, aber jeder tut es, kaum einer weiß es, keinen interessiert es. Kenne so viele welche die Kombination fahren, nix eingetragen haben und so schon oft getüvt oder angehalten wurden... BMW Team Oberhavel |
Autor: KickDownKing Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also: ich hab jetzt auf meinen orginal e36 scheinwerfer angel eyey und scheinwerferbelden drauf aber ohne abe alles ist das verboten und was muss ich machen das es zugelassen wird oder wird das überhaupt zuelassen??? |
Autor: Touby89 Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welche Angel Eyes hast du in den Scheinwerfern verbaut? Grundsätzlich ist es so, dass jedlicher Eingriff in deine Beleuchtungsanlage (so auch das Verbauen von Angel Eyes in deinen originalen Scheinwerfern) die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlischen lässt. Die Scheinwerferblenden hingegen sind in deinem Falle sicherlich erlaubt, wenns denn wirklich die Originalscheinis sind. Bearbeitet von - Touby89 am 12.01.2009 17:54:42 Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: KickDownKing Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das sind ganz normale aber die leuten blau aber sehr blau hab ich von ebay für 20euro |
Autor: KickDownKing Datum: 12.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=12943 |
Autor: Nicore Datum: 13.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sind definitiv nicht erlaubt, beim nächsten TÜV bist Du spätestens Mode. Für die SW-Blenden brauchst Du auch eine ABE. Hab so eine sogar noch rumliegen glaub ich. BMW Team Oberhavel |
Autor: Touby89 Datum: 13.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- LOL! Mit solchen Angel Eyes rumfahren und sich dann den Kopf zerbrechen ob die SW-Blenden legal sind? Also Fazit: -Scheinwerferblenden brauchen ABE! -Ringe hochgradig Illegal! Bearbeitet von - Touby89 am 13.01.2009 13:18:55 Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: KickDownKing Datum: 13.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann ich nicht einfach zum tüv gehen und das eintragen lassen vllt ist das ja legal so... wie viel kostet das eig. ?? |
Autor: Nicore Datum: 13.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Blaues Standlicht, egal in welche Form, ist nicht erlaubt. Wie genau was leuchten soll steht in der StVo., kannst Du im Web z.B. bei www.verkehrsportal.de nachlesen. In weiß leuchtende Ringe könntest Du mit einem guten TÜVer und durch Einzelabnahme mit viel Glück eingetragen bekommen. BMW Team Oberhavel |
Autor: Touby89 Datum: 13.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Muuuuaahaa...Blaue Standlichringe bekommste sicherlich nirgends von niemandem eingetragen! Standlich muss normal halogengelb oder in Ausnahmefällen weiß leuchten. Ich weiß, meine CCFL-Ringe sind auch nicht minder Illegal, allerdings fallen die auch nicht ganz so schnell ins Auge der Ordnungshüter wie deine blauen. Am besten die Teile wieder rausbauen, da ersparste dir nen Haufen Ärger! Wenn du so zum TÜV fährst und das eintragen willst, werden die dich dort schmunzelnd aus der Halle verweisen ;-) Bearbeitet von - Touby89 am 13.01.2009 22:05:35 Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: Betonkutscher Datum: 14.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber immerhin siehts schon krass aus. Wenn auch nicht ganz mein Geschmack. Und TÜV - nie und nimmer. |
Autor: Marco535 Datum: 14.01.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich will ja nicht rummotzen oder so..... aber das mit dem zu heiß werden ist so nicht richtig. Der Grund warum die Teile beim e30FL und e34 an sich nicht zugelassen sind liegt darin, dass mit den Blenden die Standlichtbirnen verdeckt werden. Irgendwo steht wohl geschrieben, dass die nicht verdeckt werden dürfen. Deswegen gabs fürn e34 ja auch welche mit Ausschnitt bei dem die Standlichtbirne erkennbar war. Ansonsten sind die Teile natürlich nicht generell verboten. Wenns eine ABE o.ä. dazu gibt, sind sie zugelassen. Häufig ist jedoch in der ABE von den Originalscheinwerfern die Rede. Abgesehen davon, hatte ich beim e30FL und e34 schon immer Blenden drauf, die streng genommen nicht erlaubt waren (eben wg. Standlicht). Interessiert hat das seit 12 Jahren niemand und ich wurde früher oft aufgiebig kontrolliert. Bearbeitet von - Marco535 am 14.01.2009 09:03:27 |
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