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fragen zu temporärem halteverbot (baustelle) - Geplaudere

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Beitrag von: plop
Date: 30.12.2008
Thema: fragen zu temporärem halteverbot (baustelle)
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folgendes...

bei mir um die ecke ist eine kleine stichstrasse.
ich selbst wohne am ende einer 2spurigen einbahnstrasse..
jetzt wurden am 1.12. in der ganzen stichstrasse absolutes halteverbotschilder aufgestellt...allerdings diese baustellenteile mit stahlfelge in beton als fuss und dem hinweis "ab dem 1.12."

die baustelle ist privatgrundstück und der grund weswegen das halteverbot ausgesprochen wurde scheint mir auch schon vorbei...denn mitte dezember war für eine woche so ein ungetüm von bohrer auf dem grundstück..


allerdings ist seit dem auf der baustelle nichts! weiter passiert...jedoch stehen die schilder immer noch vor ort..

meine frage ist jetzt:
gibt es für temporäre halteverbote maximalzeitspannen oder irgendwelche auflagen?

diese stichstrasse ist für uns anwohner nämlich die einzige kostenfreie parkmöglichkeit im umkreis von geschätzt 1km..

bei welchem amt fragt man nach wie lange das parkverbot gültig ist?
verkehrsamt?

wenn in 1 std das rathaus aufmacht wollt ich eh mal da anrufen und nachfragen aber evtl hat ja jemand noch etwas hilfreiches zum thema parat..

so langsam nervt es mich immer ewig um den block zu fahren um einen der letzten verbliebenen 4 parkplätze zu ergattern..obwohl kein erkennbarer grund für diese bescheidene parkverbot erkennbar ist..

meine vermutung war ja auch, dass die leute damit auch die umsatzzahlen des hoteleigenen kostenpflichtigen parkplatzes steigern wollen...von hier aus sinds nämlich zu fuss grad mal 5min in die innenstadt..

vielen dank schon mal..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 30.12.2008
Antwort:
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Bei Baustellen gibt es Regelpläne, in denen ganz genau beschrieben ist, welche Schilder wo und in welchem Zeitraum aufzustellen sind...die zuständige Verwaltung/Bauamt müsste Dir sagen können, ob die Dinger noch Gültigkeit haben oder einfach vergessen wurde, sie wieder zu entfernen.
Autor: plop
Datum: 30.12.2008
Antwort:
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hehe...kurzer bericht..

hab bei der verkehrsbehörde angerufen :)

halteverbot ist zwar bis mai angemeldet...allerdings da momentan keine bauarbeiten stattfinden, muss das halteverbot für die zeit in der keine bauarbeiten stattfinden entfernt werden!

sie wollte sofort da anrufen und bescheid geben :)

gerade weil die stellplätze in dieser gegend so knapp bemessen sind..

ist doch schön wenn man auch mal etwas auf die schnelle geregelt bekommt... ist ja nicht immer standard bei ämtern und gesetzlichen vorschriften die da befolgt werden müssen und gegfalls geprüft usw...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!




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