- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
|
Beitrag von: clubber Date: 21.12.2008 Thema: Kastenwagen auf LKW umschreiben? ---------------------------------------------------------- Brauch mal wieder euer Wissen. Und zwar habe ich vor mir einen Kastenwagen (Renault Kangoo, Ford Courier, VW Caddy o.ä.) als 2 PKW zuzulegen. Hinten auf jeden fall mit Ladafläche, also OHNE Sitzreihe. Jetzt habe ich teiweise welche gesehen die mit LKW Zulassung laufen. Ist es möglich die die als PKW laufen auf LKW umzuschreiben, wegen der günstigeren Steuer? Wie? |
|
Autor: Da Topas Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Es dürfen keine Scheiben drin hinten und wie du schon sagtest die Sitzreihen müssen raus sein. Ob da jetzt noch was mit dem Gewicht auch was zu machen is und er als Firmenwagen laufen muss weiß ich jetzt ned genau. MfG Robert |
|
Autor: clubber Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Als Firmenwagen muß er nicht gemeldet sein. Habe auch schon ein paar Kangoo gesehen die hinten Scheiben hatten und LKW Zulassung... |
|
Autor: Da Topas Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wieder was gelernt ich dachte da müssen die scheiben raus sein. MfG Robert |
|
Autor: louisdama Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst den PKW wohl als LKW zulassen,wenn du es hinbekommst,doch das heißt dann immer noch nicht,das das Finanzamt da mitspielen muss. Was für Auflagen es sind,findest im Netz. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
|
Autor: Touring Jack Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich hab sogar ma nen ford fiesta kastenwagen mit lkw zulassung gesehn ich glaube zu wissen, dass die scheiben nicht rausmüssen, sondern einfach bedeckt sein mit nem holzbrett oder sowas joa verkaufe 17 Zoll tiefbett felgen für nur 70€ und schnäppschen 17 zoll felgen mit reifen für 250€ |
|
Autor: E36-Freak Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Ding als LKW zuzulassen ist kein Problem...die steuerrechtliche Eindordnung dagegen schon. Dazu gehört u.a. das die hinteren Scheiben dauerhaft abgedeckt sein müssen und das eine Rückrüstung nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, mal ganz zu schweigen von den hinteren Sitzen. Das örtliche Finanzamt wird Dir sagen können, welche baulichen Veränderungen gemacht werden müssen, damit der Wagen in die steuervergünstigte Einstufung als LKW kommt. |
|
Autor: Pug Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hast du dir mal ausgerechnet was das bringt? bei den "kleinen" motoren ist die steuerersparnis evtl. duch die höhere versicherung aufgefressen. also bevor du die flex in der hand nimmst mach dir mal ein genaues bild über die kosten. ;-) Nu mal los.... |
|
Autor: clubber Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bevor du die flex in der hand nimmst mach dir mal ein genaues bild über die kosten. ;-) (Zitat von: Pug) [/gray][/quote]deswegen habe ich den fred ja eröffnet |
|
Autor: Gjoni20 Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versicherung müsste auch günstiger sein. Meine mal gehört zuhaben das bei LKW die Schadenfreiheitsjahre schnell runtergehen. SF1 100% SF2 60% Sf3 40% Um auf 40 PKW prozente zu kommen braucht man 10 oder 15 jahre 330Ci mit prins anlage |
|
Autor: Pug Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: gefragt hast du bisher allerdings nur ob es möglich ist, bzw. wie? bei den kosten muß du deine versicherung fragen, wie hoch die kosten bei deinen voraussetzungen (prozente, region etc.) sind. die steuern sind ja wieder von der jeweiligen motorisierung bzw. schadstoffklasse abhängig. Nu mal los.... |
|
Autor: sixpack-tourer Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- LKW's werden nach Gewicht besteuert. Oder irre ich da ? |
|
Autor: Pug Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja, bei den kleinen unter 3,5t je angefangene 200kg 11,xx€ bei größeren spielt die schadstoffklasse und die geräuschklasse noch eine rolle EDIT: gerade mal bei wiki gewesen Lastkraftwagen und ähnliche Fahrzeuge Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht: Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht * bis 2000 kg: 11,25 Euro * von 2000–3000 kg: 12,02 Euro * von 3000–3500 kg: 12,78 Euro Bei LKW über 3500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein. Um die Jahressteuer zu ermitteln, muss man mit der Berechnung stets mit 0–200 kg beginnen: 0–200 kg 11,25 Euro; 201–400 kg 22,50 Euro; …; 1801–2000 kg 112,50 Euro und von 2001–2200 kg (112,50 + 12,02) = 124,52 Euro. Ferner ist bei Berechnung der Kfz-Steuer (FA intern KraftSt) der ermittelte Jahresbetrag stets auf volle Euro abzurunden. Bearbeitet von - Pug am 21.12.2008 23:26:40 Nu mal los.... |
|
Autor: DR.Watson_88 Datum: 21.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- da häng ich mich mal mit rein und frag.. hab mir jetzt ein vw lt 28 bj 83 gekauft ...wohnmobile. gewicht 3.100kg motor 2,4 liter kein kat steuern laufen warscheinlich auf 450 raus.. kann ich da was machen? außer kat einbaun? Am End ist der BMW doch schöner!!! |
|
Autor: -Iceman- Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weis, kannst du eigentlich jedes Auto als LKW laufen lassen sobald du nachweisen kannst das 2/3 waren das glaube ich als Ladefläche genutzt werden. Gibt ja auch VW Golfs mit LKW Zulassung. Die Frage ist aber auch noch was hast du mit den Autos vor. Bedenke das du wenn du LKW Zulsassung bekommst auch mit diesen "Spielzeugen" in das Sontagsfahrverbot mir reinrutscht sollten sie dich einmal aufhalten |
|
Autor: clubber Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habs gerade mal bei meiner Allianz durchrechnen lassen. TK/VK ist beim LKW um einiges billiger als beim PKW Haftpflicht ist der PKW ein wenig günstiger. Das mit dem Sonntagsfahrverbot sollte nicht das Problem sein... Was ich noch nicht verstehe ist das mit den Scheiben, was haben die für ein Problem mit den Scheiben? |
|
Autor: E36-Freak Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Sonntagsfahrverbot (alt) gilt nur für LKW >7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger. Nach der neuen Verordnung sind LKW bis 3,5 Tonnen mit Anhänger von dem Verbot ausgenommen... Das mit den Scheiben und dem aufwendigen Umbau hat wahrscheinlich den Grund, das jeder D... seinen alten VW Polo 86c Diesel, für den er knapp 900 Euro Steuer löhnen muss, als LKW zugelassen hat und dieser dann auch entsprechend geringer besteuert wird. |
|
Autor: paulnuvey Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Absolut richtig, denn das Gesetz hatte damals genau diese Steuerlücke mit den Scheiben, daher wurde diese Loch gestopft. Du musst (so wie ich weiß) nicht nur die Sitze ausbauen, sondern auch die Sitzschienen am Innenraumboden, es muss ausgeschlossen werden, dass du Sitze nachrüsten kannst! Für die Fenster reicht eine 100%ige Folie in Wagenfarbe. Sie darf also nicht durchsichtige sein, 100%ige Abdeckung. |
|
Autor: shgfa Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Musst dann auch die Anschnallgurt Halterungen für hinten demontieren und die Löcher in der Karrosserie verschweißen. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
|
Autor: clubber Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sowas wie Halterungen für Sitzte und Anschnallgurte besitzt dieser PKW im Ladebereich gar nicht. Die Fahrerzelle ist schon Werkseitig durch ne Trennwand abgetrennt. Es handelt sich um so ein Fahrzeug: Link Habe mich gerade beim Finanzamt schlau gemacht. Sollte kein Problem sein! Auch nicht mit den Scheiben in den beiden Hecktüren Bearbeitet von - clubber am 22.12.2008 14:47:33 |
|
Autor: shgfa Datum: 22.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ach solche meinst Du, sollte wirklich kein Problem sein mit der Umschreibung. hatten damals in der Ausbildung auch lauter T4 als Kastenwagen, die als LKW zugelassen waren. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |