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Beitrag von: Grinch Date: 15.12.2008 Thema: Schmerzensgeld oder Gefängnis? ---------------------------------------------------------- Mal angenommen ich hau jemand die Fresse platt und müsste dann laut Gericht Schmerzensgeld zahlen, mach dies aber nicht. Muss ich dann in Knast? Wenn ja, muss ich dann nachm Knast immer noch das Schmerzensgeld zahlen? oder ist das damit erledigt? Bearbeitet von - Grinch am 15.12.2008 16:54:19 ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: angry81 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- leute, sauft weniger glühwein! wasn das für ne frage? klärt man seine konflikte heute nur noch über die fäuste? um ehrlich zu sein ist es keiner wert, ihm noch als bonus schmerzengeld (was er schön verprassen kann) in den rachen zu werfen |
Autor: BlackPJ80 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- In der Tat, dann kriegste ein schönes Schreiben mit Einladung zum Haftantritt! M.E. müssen die dich aber vorher ein paar mal Erinnern, mahnen etc.... "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: BenE36 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Gericht kann Dich zunächst in einem Strafprozess verurteilen. Das hat erstmal nichts mit Schmerzensgeld zu tun. Wenn der Geschädigte Ansprüche Dir gegenüber hat, kann er diese in einem Zivilrechtsprozess geltend machen. Bei dieser Verhandlung kannst Du natürlich zu Schmerzensgeld verurteilt werden. Wenn Du das nicht zahlst, hat der Kläger natürlich rechtliche Möglichkeiten gg. Dich (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher etc.) Irgendwie wird er schon an seine Kohle kommen. Ob eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann weiß ich nicht. Sollte dies der Fall sein, gehst Du zunächst in den Knast, die Ansprüche verwirken dadurch NICHT ! |
Autor: Grinch Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: mmmmh lecker glühwein :-) ich hab gar keione konflikte, das ist nur ne ganz theoretische frage... was wäre wenn? ich labber die leut lieber tod dann haun die schon von alleine ab ^^ ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Grinch Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: weisch des sicher? ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Sunny-E46 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Natürlich weisch er desch sicher ;o) Sonst würde es ja jeder so machen! Lg Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!! |
Autor: Grinch Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: :-) i bin mir net so sicher ob sich jeder bei der entscheidung schmerzensgeld oder gefängnis dann für gefängnis entscheiden würde... um sich die kohle zu sparen... ok klar kommt immer drauf an um wieviel es gehen würde ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: shgfa Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, ist schon richtig so. Deshlab heißt es ja auch Erzwingungshaft; dadurch will man die Zahlung des Geldes erzwingen. Dann gibt es noch die Ersatzhaft, damit kann man die Tagessätze "absitzen". Aber der Gläubiger wird dann wohl zuerst nen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, mit dem er dich dann auch durch den Gerichtsvollzieher Pfänden lassen kann. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Brennstoffdieb Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Knast kann ich ned sagen aber der das Schmerzensgeld bekommen sollte kann dir den gerichtsvollzieher auf den hals hetzen und solltest du nicht zahlen bzw zahlen können kann er sich ein Titel holen der 30 jahre bestand hat. Sprich du würdest dann die Eidelstatliche Versicherung abgeben und das ist dann wie Knast. Das bedetuet das du ein Eintag in deiner Schufa hast keinerlei Kredite oder Handyvertrage mehr bekommst.Somit bist du dann Finaztechnisch tot und das ist dann wie Knast Diese Sig hat keine Aussage |
Autor: Grinch Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wenn der des macht bekommt er glei nomal eine ^^ (Spaß) was soll den ein "titel" sein? ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: mb100 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nur liegt da eben der Unterschied, dass mit der Erzwingungshaft üblicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch "erzwungen" wird - und der bleibt klar bestehen. Wenn Du mir eine auf die Nase haust und ich dann nen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen Dich hab, dann isses mir eigentlich relativ egal, ob Du "freiwillig" in den Knast gehst oder nicht. Hauptsache ich seh die Kohle. Die Ersatzhaft für die Tagessätze beziehen sich immer auf den "strafrechtlichen Anspruch" des Staats... (wie es mit öffentlich-rechtlichen, nicht-strafrechtlichen Ansprüchen aussieht, weiß ich spontan net). "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Brennstoffdieb Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ganz einfach wenn du nicht bezahlst oder bezahlen kannst kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet dein Eigentum. Sollte es nichts zum geben was von Wert ist hebst du die Finger und schwörst das du nix hast. Somit bekommt der geschädigte einen Titel von dir. Diese Sig hat keine Aussage |
Autor: e46-fahrer Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du nicht zahlst wanderst du ab....ich kenne jemand der musste zahlen und in den bau, er will aber heute nicht mehr drüber reden, was für ihn früher ne heldentat war kommt ihn heute bei der jobsuche immer wieder in die quere, selbst die callcenter lehnen dankend ab. so ist das halt wer austeilt muß doppelt einstecken, ich würde auch jeden vor gericht ziehen der mir eine schallert...schnelles geld verdient |
Autor: Grinch Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: is man eigentlich schon vorbestraft wenn man nur schmerzensgeld zahlen muss? oder erst wenn mans net macht und dadurch in knast wandert? ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: e46-fahrer Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- den ich kenne war vorbestraft weil er im bau war und das steht wie ein stempel auf der stirn in seinem führungszeugnis |
Autor: Stefan177 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Notwehr ist die besere Lösung. ;) Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: güttl Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bis zu einer bestimmten Höhe der Geldstrafe (nicht Schmerzensgeld) gilt man nicht als vorbestraft. So 2000-4000€ ?? Irgendwo in der Drehe. Die Geldstrafe hat nichts mit Schmerzensgeld zu tun. Nur zu Schmerzensgeld wird niemand verurteilt, da der Staat ja auch was davon haben will! Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: BenE36 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du bist ab einer Freiheitsstrafe ab 12 Monaten oder 90 Tagessätzen "vorbestraft". Veruteilungen, die darunter fallen werden im sog. Führungszeugnis Belegart "0" eingetragen. Selbiges wirst Du niemals zu Gesicht bekommen, sondern bspw. eine Polizeibehörde bei einer Berwerbung (wird direkt aus, ich glaube Karlsruhe, zu denen geschickt). Die "normale", oben beschriebene Vorstrafe wird natürlich auch in das "übliche" Führungszeugnis eingetragen. |
Autor: palmer Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: das ist korrekt.. zivilrechtliche ansprüche werden auf dem öffentlich rechtlichen weg eingeklagt, sprich gerichtsvollzieher |
Autor: B4C4RDI Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- es kommt immer drauf an was du vor hast. die meisten werden bei der polizei gar nicht ermittelt. außerdem ist es kindergarten. und wenn pech hast kriegst du am ende die arschkarte. mir würde mal gesagt eine ohrfeige unter zeugen kann mehr wie 100€ kosten. ist dir ne ohrfeige ne tankfüllung wert. mir definitiv nicht... Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: Brennstoffdieb Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Und wenn der kommt wird es richtig teuer Diese Sig hat keine Aussage |
Autor: psfreak636 Datum: 15.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey ma n anderer vorschlag ich hau auch gern ma hin ;-) aber machts so das es keiner sieht oder dampft danach gleich ab und wenn des ma nicht mehr klappt sollen einfach 5 kumpels sagen das du nix gemacht hast bzw der andere als erstes hingehaut hat des hat bei mir immer klappt hatte erst im feb ne anzeige weil ich ein mitm kopf zur scheibe rausgeschmissen hab da haben hald meine 7 kumpels die mit in der disse waren ausgesagt ne der war die ganze zeit bei uns des muss ne verwechslung sein naja damit hatte sich das erledigt musst hald immerschön auf engele machen ;-) naja oder am besten erst garnichts machen ok aber manche brauchens hald echt |
Autor: mb100 Datum: 16.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist schon richtig, wenngleich es m.E. nicht richtig ausgedrückt ist. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind Titel, Klausel, Zustellung. Das Urteil als Ergebnis der Klage und des darauffolgenden Urteils als Vollstreckungsvoraussetzung kann zivilrechtlicher Natur sein (es können natürlich auch öffentlich-rechtliche Ansprüche eingeklagt und vollstreckt werden), aber es wird kein öffentlich-rechtlicher Anspruch, nur weil der Gerichtsvollzieher losdackelt. Und wenn man nen zivilrechtlichen Anspruch hat, benötigt man auch keine öffentlich-rechtliche Klage, um den Anspruch einzutreiben. Wenn man selbst den Gerichtsvollzieher losschicken will, dann braucht man nicht noch ein öffentlich-rechtliches Urteil. Der zivilrechtliche Titel genügt. Willst Du aber nen Gerichtsvollzieher losschicken und rennst damit zu nem Verwaltungsgericht, dann wird die Klage hundertpro wegen nicht-vorhandener Zuständigkeit ab- bzw. ans Zivilgericht verwiesen. Eobei ich das nicht mit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gemeint hab. Damit hab ich Ansprüche des Staates gemeint, wie z.B. Bußgelder, Gebühren, Steuern, ... - was es da eben schönes gibt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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