- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Strafzettel anfechten? Lohnt sich das? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: P3rf3ct10n
Date: 08.12.2008
Thema: Strafzettel anfechten? Lohnt sich das?
----------------------------------------------------------
Hi Leute,
hat jemand Erfahrung damit gemacht, ob Sinn macht einen Strafzettel anzufechten? Entstehen weitere Kosten? Denn sonst überweise ich die 15€ und gut.

Ich habe neben meiner Wohnung geparkt, 9 Wochen an einer Stelle, wo man meiner Meinung nach parken darf, aber nun habe ich ein Parkzettel erhalten. Also wenn jemand was weiß ...

Grüße aus Dresden


Antworten:
Autor: Doedelhai159
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
na wenn du da parken darfst und das ungerechtfertigt ist dann ganz einfach anfechten.

wenn du dir nich sicher bist, dann zahlen. wird sonst nur nochteurer
ich bin eine butterblume
Autor: angry81
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
bezahlen...

in deutschland wird sowas gleich mit bearbeitungsgebühren so teuer, dass du dir wünschen würdest du hättest gleich bezahlt. ich kenn das zur genüge
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hab ich mir gedacht und 100% sicher bin ich mir nicht. Ok, dann bereicher ich mal die Stadt :P

Autor: mb100
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hast Du ne Rechtsschutz?
Wenn ja, kurz anfragen, ob die das ggf. übernehmen und dann anfechten. Geht ja auch a bisserl ums Prinzip - Du willst ja weiterhin dort parken und die Sache geklärt wissen.

Wenn net, würd ich in den saueren Apfel beißen und bezahlen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: angry81
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
das finde ich arg übertrieben. man bekommt einfach kein recht wegen sowas! und wer geht wg 15euro vor gericht wo das urteil eventuell anders lauten würde?
Autor: E36-Freak
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Sicherlich geht es ums Prinzip...ich würde für 15 Euro auch nicht Widerspruch einlegen

aber die Frage stellt sich doch eh erst, wenn Du weisst, das das Recht 100%ig auf Deiner Seite ist
Autor: Pure E39 Power
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
manchmal ist fresse halten wirklich besser, leider.
überweis die 15€ und lass das unterm tisch versinken, wenn du erst aufmuckst werden die elektrisch...
hab das selbe auch schon durch..
Sebi
schraubst du noch, oder fährst du schon?
Autor: plop
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
wenn dudie jungs ein bisschen ärgern willst dann überweis denen 15,11 ;) oder so ne krumme summe...

kleine ursache grosse wirkung :)


Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: angry81
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
hab ich schon gemacht, kam nüscht zurück
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Nuja, nun stehen Täglich andere Autos dort und an denen habe ich noch kein Zettel gesehen. Wäre schon wirklich nützlich sicher zu wissen ob man dort stehen darf oder nicht.

PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf

PPS: Ja ich hab Verkehrsrechtschutz @ADAC.
Autor: Doedelhai159
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf



is egal. wenn dich jemand anruft, dann aus reiner nettigkeit. ansonsten brauchen die nich auf ihre kosten bei dir anzurufen und schongarnich zu warten.
ich bin eine butterblume
Autor: xRockyx
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
also auf deren kosten geht das eh nicht da die diensthandys haben also auf unser aller rechnung. dann müssen die sogar anrufen wenn so nen zettel drin liegt kann ja auch nen notfall sein und nen notfall kann auch mal länger als 3minuten halten dauern, wobei da bin ich mir nur sicher wenn abgeschleppt werden soll, dann sind die verpflichtet den halter ausfindig zu machen im rahmen ihrer mittel und nen anruf is da grad noch zumutbar.

wenn an der stelle kein verbot besteht, was aber auch zb sein kann das du vor ner einfahrt, zu nah an ner kurve, zu nah am zebrastreifen bla bla bla gewesen sein kann siehts blöd aus. die komischen strassenschl... handeln da eh oft willkürlich da ein genauer tatbestand oft im nachhinein nicht nachweisbar ist bzw in der regel keiner nen fotobeweis macht wie er denn nun gestanden hat, ausserdem zahlt nen grossteil eh einfach weils kein schwein mehr interessiert grad in ner grosstadt juckt nen ticket kein schwein.
wenn ich mir anschaue wieviele dauerparker in 2ter rheie in frankfurt immer stehn, hab da schon dadurch das ich in nem restaurant tollen blick auf die strasse hatte leute gesehn die über 1 stunde in 2ter reihe standen. bockt halt keinen.
I put the "cute" in Execute!
Autor: E36-Freak
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:

PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf



is egal. wenn dich jemand anruft, dann aus reiner nettigkeit. ansonsten brauchen die nich auf ihre kosten bei dir anzurufen und schongarnich zu warten.

(Zitat von: Doedelhai159)





naja grundsätzlich schon, aber nicht wenn es um das Abschleppen geht
Autor: plop
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
dazu gibts schon urteile..

du musst zusätzlich deine adresse angeben und es muss darauds hervorgehen das du wirklich nicht länger als 5 minuten brauchst zum auto..

dann hast evtl ne chance..

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/overwg/4540
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Old Men
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Den Strafzettel anfechten kannst du machen. Solltest du aber im Unrecht sein, wird es noch teurer. (Erfahrungssache)Du kannst aber bei der zuständigen Stelle mal höflich nachfragen, warum du den Strafzettel erhalten hast. Vieleicht klärt sich die Sache dann auf, ob du da parken darfst oder nicht.
Autor: BenE36
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Schau doch mal in die StVO bezüglich 9 Wochen parken....

Soweit ich mich erinnern kann, muss das Fahrzeug nach spätestens 14 Tagen bewegt werden (besser: nachschlagen !).
Somit ist dein Strafzettel völlog gerechtfertigt.

Kannst ja mal die Tatbestandsnummer posten, dann wissen wir genau welcher Tatvorwurf Dir gemacht wird...
Autor: Imbiss_Bronko
Datum: 08.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Warum soll man einen Strafzettel bekommen, wenn man 9 Wochen sein Kfz nicht bewegt, aber fein Steuern und Versicherung bezahlt hat ? Es kann ja sein, dass man mal auf Geschaeftsreise/Auslandsaufenthalt MUSS und dann kann mir doch keiner vorschreiben, dass ich mein Auto von nem ausgeschriebenen Parkplatz wegbewegen muss oder nicht ?

Ich muss meinen Hobel jetzt auch 4 Wochen stehen lassen (leider), waer ja noch schoener wenn mir da einer so kommen wuerde. ^^

Aber der Threadersteller _MEINTE_ ja nur, dass er da parken duerfe, evtl. aeussert er sich nochmal genauer zu der Situation.
Cyanide and Happiness.
Autor: xRockyx
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
hab da grad was passendes zu gefunden.

Das Abstellen eines Kfz im öffentlichen Raum über längere Zeit (mehr als zwei Wochen) stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Genehmigung durch die Kommune.

öffentlicher raum bezieht sich in dem fall auf strassen, vom strassenverkehr getrennte parkflächen sind davon nicht betroffen, sofern keine einschränkung des gemeinwohls nachweisbar ist.

wird wohl grad in großstädten so gehandhabt das kreidestriche gemacht werden an den standflächen der reifen wenn nen fahrzeug auffällig lang wo steht, dann bekommts nen aufkleber das das fahrzeug zu entfernen ist und nach ner von der komune festgelegten frist wird das auto entfernt.


I put the "cute" in Execute!
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Oh, das wurde falsch verstanden! Ich meinte ich stand 9 Wochen immer wieder auf dem Parkplatz und wollte damit sagen, dass da wohl auch Knöllchenleute vorbei gelaufen sind aber nie ihren Drucker gezückt haben.
Autor: Bauigel
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wie es Old Men schon gesagt hat, würde ich einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt anrufen und fragen, was du falsch gemacht hast. Hatte ich auch mal gehabt und dort dann höflich Auskunft bekommen. Den (gerechtfertigten) Grund für den Strafzettel hätte ich sonst nie rausgefunden.
Autor: Nicore
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


wenn dudie jungs ein bisschen ärgern willst dann überweis denen 15,11 ;) oder so ne krumme summe...

kleine ursache grosse wirkung :)



(Zitat von: plop)




Passiert gar nix, der Eingang wird mit dem entsprechenden
Betreff in der Überweisung per EDV gehandhabt und kommt
sofort zurück wenn der Betrag nicht stimmt. Danach kommt
dann die nächste Zahlungsaufforderung.
BMW Team Oberhavel
Autor: mikV8
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Danach kommt
dann die nächste Zahlungsaufforderung.


? Über was? -0,11EUR?
Die du dir dann wieder zurückholen sollst? ;-)
Autor: Nicore
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ich schrieb: "und kommt sofort zurück wenn der Betrag nicht stimmt"
BMW Team Oberhavel
Autor: angry81
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
bei mir kam nichts zurück obwohl ich paar cent zuviel überwiesen hab.
Autor: Nicore
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Na vielleicht ist man auf dem Dorf noch nicht so
gut mit der EDV. ;)
BMW Team Oberhavel
Autor: nicoDD
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Es wäre ja mal interessant zu erfahren warum Du einen Strafzettel bekommen hast. Hast Du im Kreuzungsbereich geparkt? Spielstraße? Entgegen der Fahrtrichtung etc? Bevor Du nichtmal sagen kannst warum Du den Zettel überhaupt bekommen hast und wie die Gegebenheiten vor Ort sind kann niemand ne vernünftige Aussage machen bezüglich anfechten....
Autor: Pure E39 Power
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Es wäre ja mal interessant zu erfahren warum Du einen Strafzettel bekommen hast. Hast Du im Kreuzungsbereich geparkt? Spielstraße? Entgegen der Fahrtrichtung etc? Bevor Du nichtmal sagen kannst warum Du den Zettel überhaupt bekommen hast und wie die Gegebenheiten vor Ort sind kann niemand ne vernünftige Aussage machen bezüglich anfechten....

(Zitat von: nicoDD)



du willst nicht allen ernstes nen 15€ zettel anfechten?
da wär mir schon die zeit zu schade.
schraubst du noch, oder fährst du schon?
Autor: Peppitsch
Datum: 09.12.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Schau doch mal in die StVO bezüglich 9 Wochen parken....

Soweit ich mich erinnern kann, muss das Fahrzeug nach spätestens 14 Tagen bewegt werden (besser: nachschlagen !).
Somit ist dein Strafzettel völlog gerechtfertigt.

Kannst ja mal die Tatbestandsnummer posten, dann wissen wir genau welcher Tatvorwurf Dir gemacht wird...

(Zitat von: BenE36)




Wie bitte, da schafft man es im Sinne des Umweltschutzes sein Auto 15 Tage oder länger stehen zu lassen und wird dann dafür bestraft?
WELTMEISTER 2006




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile