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Der Blitz, das Photo und vor Gericht - Geplaudere

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Beitrag von: Sleipnir33
Date: 07.12.2008
Thema: Der Blitz, das Photo und vor Gericht
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 08.12.2008 um 16:57:24 aus dem Forum "Überarbeitungen / falsche Posts / Junk / Müll" in dieses Forum verschoben.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 07.12.2008 um 19:09:07 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Guten Tag!

Hat jemand Erfahrung mit dem Vorgehen der Gutachter in einer Verhandlung?


Das Bild ist - auch in der Vergrößerung - sehr schlecht, verpixelt, verschattet und das Gesicht halb verdeckt und selbstredend bin ich nicht gefahren. Offenbar hat es aber gereicht, das ganze zur Verhandlung zuzulassen.









Bearbeitet von - LatteBMW am 07.12.2008 19:09:07

Bearbeitet von - LatteBMW am 08.12.2008 16:57:24


Antworten:
Autor: PE
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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passt jetzt vll nicht ganz zu deiner frage

aber faschobandnamen als nick, würd das forum jetzt unterwandert?
meiner meinung nach sollte man sowas nicht dulden und diesen user kicken
Für jedes Jahr Dienst hat er eine Delle und mindestens so viel Rost wie Ruhm.

www.Du-sollst-Skinheads-nicht-mit-Nazis-verwechseln.de
Autor: Sleipnir33
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Oder meinen hetzerischen Vorredner.


Autor: Sleipnir33
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Ja, Herr Welker, die gleichen Konturen und Abstände ab, viel ist auf dem Bild allerdings nicht und ich weiß eben nicht, ob die Anhaltspunkte ausreichen. Immerhin bin ich kein Einzelkind. Und das Fahrtenbuch wird nicht sehr wahrscheinlich sein, der Wagen war auch nicht auf mich angemeldet.

Wenn das jemand schon einmal irgendwie durchgezogen hat, wäre das ja recht informativ.


Autor: Doc. Watson
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Zitat:

Offenbar hat es aber gereicht, das ganze zur Verhandlung zuzulassen.



Jeder Sche*ß geht vors Gericht, wenn du nur Widerspruch einlegst.
Wenn das Fehlverhalten nunmal tatsächlich bestand, gibt es keinen Grund für die Behörde nur wegen eines Widerspruches das Verfahren einzustellen... also muss das Gericht entscheiden.

Ich musste mal dienstlich zu Gericht, weil eine junge Frau wegen eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Owi ( 35€ ) ... "Verursachen eines Sachschadens beim Vorbeifahren" Widerspruch eingelegt hat.

Wie willst du da die Erfüllung des Tatbestandes leugnen... Sachschaden war nunmal entstanden. Wieso soll man da zu Gericht gehen? Die Leute tuns trotzdem

BTT:

Wenn du nicht eindeutig zu erkennen bist, kommst du was das zahlen angeht viell. aus der Sache raus aber viell. werden dir dann Auflagen aufgebrummt, von wegen Fahrtenbuch ect. Du solltest ja eigentlich wissen, wem du dein Auto leihst, wenn du nicht geknippst wurdest
DOC. WATSON

Autor: brandyfive
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Also wenn der Wagen auf Dich nicht angemeldet war , dann frage ich mich, wie die auf Dich gekommen sind ?????????????
Wenn der Fahrzeughalter so blöd ist und den Fahrer in der Anhörung benennt , dann hast Du Pech gehabt !

Vor Gericht wirst DU jetzt zu 100 Prozent den Fall verlieren ( wenn DU es tatsächlich bist ) , die haben da einen Gutachter der das belegt.
LAss Dich von dem Bild was die haben nicht täuschen , wenn die Sache vor Gericht kommt , zeigen Dir die dann ein schöneres Bild .

Wird jetzt teuer vor Gericht ! Verfahrenskosten etc. wirst wohl ein 1000er los werden .
Hättest wenn dann schon, die Einspruchserhebung von einen Anwalt machen lassen sollen , der kann Akteneinsicht anfordern und alle Fakten checken ob die ganze angelastete Ordnungswidrigkeit Bestand hat !

Ist das Dein erster Fall ???? Oder wieso stellst Du Dich so unbeholfen an ?????




Autor: bo 88
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Zitat:


passt jetzt vll nicht ganz zu deiner frage

aber faschobandnamen als nick, würd das forum jetzt unterwandert?
meiner meinung nach sollte man sowas nicht dulden und diesen user kicken

(Zitat von: PE)





mööööh



denke damit sollte es geklärt sein!
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
Autor: Sleipnir33
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Brandyfive, nun die Angabe war, daß als Fahrer mehrere infrage kämen. Ich will mich auch über diesen Teil nicht streiten, jedenfalls gehe ich nicht davon aus, daß selbst bei der heutigen Chaosjustiz eine einhundertprozentige Zuordnung über einen Gutachter erfolgt. Ich

Im übrigen: die Akte liegt vor, das vergrößerte Bild ist genauso schlecht wie das Kleine.

Was mich interessiert: Wie genau geht der Gutachter vor bzw. wo sind seine Grenzen.





Autor: PE
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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ich weiß das sleipnir odins pferdchen ist, aber es gibt da ja auch eine band die sich diesen namen angeeignet hat klick
und in verbindung mit 33 (kann auch dein alter sein, glaub ich in dem zusammenhang aber eher nicht) wo sich da so eine partei an die spitze gemogelt hat, egal.

ich hör an der stelle jetzt auf, weil das sonst aus der spur gerät.

Bearbeitet von - PE am 07.12.2008 15:11:02
Für jedes Jahr Dienst hat er eine Delle und mindestens so viel Rost wie Ruhm.

www.Du-sollst-Skinheads-nicht-mit-Nazis-verwechseln.de
Autor: Doedelhai159
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


passt jetzt vll nicht ganz zu deiner frage

aber faschobandnamen als nick, würd das forum jetzt unterwandert?
meiner meinung nach sollte man sowas nicht dulden und diesen user kicken

(Zitat von: PE)





mööööh



denke damit sollte es geklärt sein!

(Zitat von: bo 88)





mööööh


da is garnichts geklärt. dank der rechtsradikalen szene, welche die germanischen götter und weite teile der nordischen mythologie als ihre erkennungsmerkmale missbraucht, sind solche gedanken gerechtfertigt.
ich bin eine butterblume
Autor: Sleipnir33
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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Vielleicht gehen die IMs jetzt mal nach Hause und lassen den Strang einfach in Ruhe.


Autor: bo 88
Datum: 07.12.2008
Antwort:
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man kann sich auch reinsteigern!
ich scheiss auf die faschos

es ging mir nur um das pferd!
un net um ne band....



und jetzt BTT bitte
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!




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