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Beitrag von: theblade Date: 05.12.2008 Thema: Wie berechnet sich die Hochstufung im Schadensfall ---------------------------------------------------------- Datenverlust! Bitte durch Editieren den Beitagsinhalt neu hier einfügen |
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Autor: BmW-MoGuL Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- mein versicherungsfritze war monrag grad bei mir. da gibt es ne schadensfalltabelle! das kann dich schon mal 10 jahre unfallfreie fahrt kosten!!!! Link Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
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Autor: theblade Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- na OMG !!! von SF14 würde man auf SF6 bzw SF8 zurückfallen O_o Spielt da der Reparaturkostenbetrag garkeine Rolle?? |
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Autor: theblade Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- öhmm und das hat mit meiner Frage jetzt wie zu tun? oder wollteste dir das jetzt einfach mal von der Seele schreiben ^^ Bearbeitet von - theblade am 05.12.2008 11:49:36 |
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Autor: mb100 Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Den Punkt hab ich mal mit nem Versicherungsfritzen diskutiert. Er hat gemeint: "ob ich jetzt in nen Ferrari Enzo reinfahr und den total zerstör oder ob ich nem alten Polo die Heckstoßstange eindrück (gut, is auch (wirtschaftlicher) Totalschaden *fg*) is für die Hochstufung egal." Kann natürlich auch sein, dass dies bei den Versicherungen unterschiedlich geregelt wird. Und meist bekommt man ja nach Abschluss ne Art Aufstellung, aus der die Schadenssumme hervorgeht und einem vorgerechnet wird, wie es nun rabattmäßig aussehen wird. Und dann wird die Möglichkeit gegeben, die Rechnung zu zahlen und so die alte Schadenfreiheitsklasse beizubehalten. Oder Du nimmst gleich nen Rabattschutz mit rein. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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Autor: Old Men Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Wird von den Versicherungen unterschiedlich behandelt. Es gibt sogar Versicherungen, da wirst du nicht höher eingestuft, muß aber im Vers. Vertrag festgelegt sein und ist ein paar Euro teurer. |
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Autor: mb100 Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist das, was ich mit Rabattschutz gemeint hab. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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