- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

ebay autoversteigerung - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: EyYolcu
Date: 14.11.2008
Thema: ebay autoversteigerung
----------------------------------------------------------
hi
hatte letztens ein auto bei ebay inseriert, da wurde darauf geboten , kurz darauf habe ich dasgebot gestrichen und das auto rausgenommen. habe aber keinen grund angegeben. jetzt also zwei monate später bekomme ich ein schreiben von einem anwalt, das ich das auto für einen euro übergeben soll und 450euro anwaltskosten.
1.habe ich das auto nicht mehr
2. würde ichs für einen euro nicht hergeben.
kann mir einer sagen was ich machen kann,oder kennt einer ein ähnliches problem?
danke für eure antworten im voraus!
Habibk


Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Brief in den Mülleimer werfen und nicht mehr drüber nachdenken. Ende.
BMW Team Oberhavel
Autor: 320ijunki
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Naja, also da das Gebot gestrichen wurde kam auch kein Vertrag zu stande.

Also müsste man dir schon einen aktiven Vorwand vorwerfen oder einen Täuschungsversuch =)
Deine Auto ist nichtmehr verkaufbar da du dich in der Anzeige leider geirrt hast, somit hat sich das erledigt.

Nehme an das Schreiben kam von Bieter ?
Wie ist der an deine Adresse gekommen ?

Liegt eine Anzeige vor bei der Staatsanwaltschaft oder kam nur eine Brief von irgendeinam Anwalt ?
Autor: e30beamer
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Da brauchst du dir überhaupt keine Sorgen zu machen. Da du das Recht hast Gebote zu streichen. Der Bietende hat durch sein Gebot den Willen zum Kauf zum Ausdruck gebracht. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt mit dem Höchstbietenden automatisch ein Kaufvertrag zu Stande. Da du das Gebot gestrichen hast und das Angebot beendet hast, ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dementsprechend hat der Anwalt (sein Mandant) keine Rechtsansprüche gegen dich.
Mein Tipp: Überhaupt nicht drauf reagieren!! Selbst wenn die erste und zweite Mahnung kommt! Das ist meines Erachtens ein geldgieriger Betrüger. Solange du kein Schreiben von einem Amtsgericht bekommst würde ich mir keine Sorgen machen. Heb aber alle Schreiben fein auf, ggf. als Beweis. Ich würde mir auch vorsichtshalber die Daten der Auktion notieren, falls noch verfügbar. Also wann eingestellt, wann beendet, usw...aber wie gesagt mach dir kein Kopf...der kann dir gar nichts.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: jens-1985
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:



Nehme an das Schreiben kam von Bieter ?
Wie ist der an deine Adresse gekommen ?

Liegt eine Anzeige vor bei der Staatsanwaltschaft oder kam nur eine Brief von irgendeinam Anwalt ?

(Zitat von: 320ijunki)




Die Adresse wird Ihm wohl ebay gegeben haben weil er sich beschwert hat. Nimm den Breif und hau ihn in die Tonne. Falls noch ma einer kommt gehste selber zum Anwalt. Könnte dich ca. 40€ Kosten. Der sagt dir dann was du dem anderen Anwalt schreibst und dann is gut. Und wenn denn muss eh er dich vor Gericht bringen. Und das wird er wohl eher nicht machen weil ja kein Vertrag da war und er eh in der Beweispflicht ist.

Gruß Jens

P.s. Berichte mal wie es ausgeht. Interessiert mich mal
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: mb100
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich würd auch erst mal abwarten, aber den Brief keinesfalls in die Tonne werfen. Aufheben, zu den Akten - und abwarten, was noch kommt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Stefan177
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wegwerfen würd ich ihn auch nicht. Aber reagieren auch nicht. Wart mal ab, ob noch was nachkommt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: EyYolcu
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
habe nur ein schreiben von seinem anwalt bekommen. hatte das auto dann aber anschliessend erneut inseriert und es ist weg. habe auch keine verkaufsprovision bezahlt für die abgebrochene auktion , und in der auktion steht auch drin das kein kauf zustande gekommen ist.
Habibk
Autor: Millencolin.
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Sicher, dass der Brief von nem Anwalt kam?

Denke nämlich, dass der Typ den gefakt hat, weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde! Da ist nämlich nichts zu machen. Wenn die Auktion zurückgezogen wurde, ist das sogar ohne Angabe eines Grundes rechtens (nachlesbar bei eBay). Somit Brief in die Tonne kloppen und fertig.
Autor: mb100
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
@Millencollin: Du glaubst gar net, was Anwälte alles machen, wenn sie dafür Geld bekommen... ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BMW-BREMEN
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Kostet es eigentlich was bei Ebay ein Auto mit Mindestpreis reinzustellen, falls er nicht verkauft wird??
Party ON!!!
Autor: Stefan177
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde!
(Zitat von: Millencolin.)




Ich bin im Laufe meines kurzen Lebens zu der Überzeugung gekommen, daß die meisten Anwälte für Geld absolut alles machen würden. Google mal nach dem Rechtsanwalt Herrn Höller, oder der Rechtsanwältin Katja Günther.
Mit den beiden hatte ich selbst schon zu tun.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: ThaSpooner
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich bin mir sehr sicher, dass Du die 10€ Gebühr für den Mindestpreis nicht wiederbekommst, wenn der Wagen nicht verkauft wird, was ansich ja auch logisch ist.
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hoffe das alles zu deinen gunsten ausgeht!

Kurz mal OT:
Ebay wird immer schlimmer oder? Das alles mit den Abmahnungen und den Anwälten, die keine arbeit haben und da rumirren. Da bleib ich lieber auf kleinen Sachen sitzen, als dass ich mich da herumärger.
Autor: Millencolin.
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Moment mal. Muss meine Aussage von oben korrigieren.
Dachte, es wäre bei eBay mal möglich gewesen, einfach so 24 Stunden vor Ablauf der Auktion zurückzutreten. Hab grad nachgelesen und festgestellt, dass die es entweder geändert haben, oder es schon immer so war, und ich mich geirrt habe und man nur noch zurücktreten kann, wenn man seine Willenserklärung auch wirklich anfechten kann.
Somit wird die Sache etwas schwieriger.

Da du das Auto ja später verkauft hast, kannst du nicht wegen eines Inhaltsirrtums anfechten. Denkbar wäre ein Erklärungsirrtum, indem du angibst, dich beim Mindestpreis vertippt zu haben. Hattest du nen Mindestpreis angegeben? Wenn nicht, dann kannst du behaupten, du wolltest einen angeben, hast es aber vergessen und deshalb die Auktion beendet.
Somit wärst du aus der Sache raus!

Und dass du das Auto nicht mehr hast, schließt eine Übergabe desselbigen nicht aus! Wenn ich grad mein BGB da hätt, würde ich dir die § nennen und dir erklären wieso, leider weiß ich es nicht mehr genau ^^ Is ja schon 2 Jahre her mein Rechtssemester...
Autor: daniel.krueger
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
@ EyYolcu:

Im Gegensatz zu dem, was die Meisten hier schreiben, sieht es für Dich ganz schlecht aus.
Ebay ermöglicht es zwar, Gebote zu streichen und die Auktion zu beenden nur leider hat das rechtlich keinen Bestand. Derjenige, der zum Auktionsende das höchste Gebot abgegeben hat, hat den Artikel erworben, unabhängig davon, ob die Auktion regulär ausgelaufen ist oder abgebrochen wurde und unabhängig davon, ob ein Gebot gestrichen wurde oder nicht.

Es gibt dazu auch schon rechtskräftige Urteile:

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Urteil-gegen-EBay-Verkaeufer/1286805/1286805/
Autor: mb100
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Da du das Auto ja später verkauft hast, kannst du nicht wegen eines Inhaltsirrtums anfechten. Denkbar wäre ein Erklärungsirrtum, indem du angibst, dich beim Mindestpreis vertippt zu haben. Hattest du nen Mindestpreis angegeben? Wenn nicht, dann kannst du behaupten, du wolltest einen angeben, hast es aber vergessen und deshalb die Auktion beendet.
Somit wärst du aus der Sache raus!

(Zitat von: Millencolin.)




Da bleibt doch noch die Schadenersatzpflicht des Anfechtenden gem. § 122 BGB - also nix mit "fein raus". Und in sofern muss ich mich auch korrigieren: ich würd das Schreiben packen und zum Anwalt gehen.

Das Problem war vor allem auch die Tatsache, dass Du (also EyYolcu) keinen Grund angegeben hast, warum Du den Artikel wieder rausgenommen hast. Wobei das möglicherweise auch wenig geholfen hätte...

@alle: überlegt Euch lieber fünfmal, was Ihr wie bei eBay einstellt!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Millencolin.
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das hat rechltich Bestand!
Und zwar den der Anfechtung wie von mir oben geschrieben!
Deshalb kann er seine Willenserklärung (Verkauf des Autos) anfechten und im Falle eines rechtlich vertretbaren Grund zurückziehen.
Rechtlich vertretbar wären zb. Vertippen, Falsche Beschreibung, Falscher Artikel, Irren über Eigenschaft des Artikels.
(Inhaltsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Erklärungsirrtum).
Außerdem würde der Bieter den Artikel nicht für einen Euro bekommen, sondern für das was er schon geboten hat!

Wenn du zu einem ganz dreisten Anwalt gehst, könnte der den Spieß sogar umdrehen und behaupten, der Bieter hatte eigentlich kein Interesse an dem Auto. So einen Fall hat uns unser Lehrer in Recht mal erzählt.
Würd aber dem netten Herrn Anwalt einfach mal einen Antwortsbrief schreiben, in dem du deine Willenserklärung via Erklärungsirrtum anfechtest, natürlich mit ordentlicher Subsumtion und dann schaust, was der zurück schreibt. Ggf. dann zum Anwalt.
Autor: mb100
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Klar stimmt das, was Du oben geschrieben hast. Anfechten kann er - nur macht er sich eben ggf. schadenersatzpflichtig - das hast Du vergessen und deswegen hat mich die Formulierung "fein raus" gestört. Halt wenn ein Schaden entstanden ist (in dem Fall wahrscheinlich scho mal die Anwaltskosten - str., aber beispielsweise ein extra für dieses Auto gekaufter Heckspoiler - in den Grenzen des § 122 I a.E.). Lies Dir den 122er nochmal durch! Ich weiß, der wird gern vergessen...
Und noch was: die meisten Anwälte lachen sich kaputt, wenn Leute, die von Jura kaum ne Ahnung haben, versuchen "juristisch" zu argumentieren und zu subsumieren. Und schreiben den Antwortbrief dann extra schön formuliert. Das würd ich als rechtlicher Laie (oder allgemein als jemand, der nicht auf nen Anwalts-Briefbogen schreibt) schön bleiben lassen.

Man könnte auch nen ganz anderen Weg gehen und mit der Mindermeinung argumentieren, dass bei den eBay-Auktionen eben doch ne 156er-Versteigerung vorliegt, das Einstellen ne Invitatio ad offerendum darstellt, das Abgeben eines Gebots ein Angebot und der Zuschlag die Annahme. Is aber gewagt - damit lässt sich allenfalls ein Anwalt, der nicht die h.M. und BGH-Rspr. kennt, einschüchtern. Das Gericht jedenfalls sicherlich nicht

Bearbeitet von - mb100 am 14.11.2008 19:16:01
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Millencolin.
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Damit hast du natürlich Recht.

Ich habe selber schon öfter ein rechtlich argumentiertes Schreiben verfasst und meistens darauf nichts mehr gehört. Es gibt halt oft Fälle, in denen nur mit der Angst der Leute gespielt wird. Die schicken einem dann nen tollen Brief mit ach so vielen Paragraphen, und dann stellt sich raus, dass das Schreiben entweder gefakt ist, oder der Absender selber was zu verbergen hat, und somit nicht mehr antwortet. Ging mir einmal auch bei einem eBay Verkauf so, bei Magadownloads (dürfte recht bekannt sein) und bei etlichen anderen Sachen. Hab mir dann die Mühe gemacht einfach alles schön plausibel zu begründen unter Einbezug der jeweiligen Paragraphen und dann war Ende. Und ich denke, bei so "einfacheren" Fällen, wie Anfechtung, teils Schadensersatz und dergleichen, die man selber begründen kann, braucht man doch nicht gleich nen Anwalt einschalten. Sollte der gegnerische Anwalt sich den Arsch ablachen, kann ich anschliessend immer noch zum Anwalt gehen.
Autor: EyYolcu
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
die auktion ist 10 minuten gelaufen, dann habe ich sein gebot gestrichen auktion zurückgenommen. angebotszeit verkürzt oder verlängert weiss jetzt nicht mehr und 15 minuten später wieder reingestellt. auf seine mail das er das auto abholen will habe ich geantwortet , dass kein kauf zustande gekommen ist und das er wenn ers unbedingt haben will wiedeer bieten soll. verstehe jetzt nicht was der will? der will doch nicht für ein euro auto kaufen, zumal ich den nicht mehr hab. was kann da passieren??
Habibk
Autor: Salamanderking
Datum: 14.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
es steht doch immer ein grund wenn man eine auktion beendet,ist ja dann immer "anderer grund" oder nicht.
ich finde auch er kann dir nix.frag doch einfach mal bei ebay nach.
Autor: mikV8
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ach sooo...

Na wenn das so ist, dass die Auktion nur 10min. lief und du diese dann kurzfristig neu eingestellt hast mit veränderten Bedingungen (was eindeutig auf den Fakt eines Irrtums/Fehlers bei der ersten Einstellung hin deutet) und dann den Bieter auch noch auf das zweite Angebot hingewiesen hast, in dem er hätte, bei realem Interesse, ja wieder bieten können, dann sehe ich die Sachlage eigentlich klar auf deiner Seite.

Ich würde mir das erstmal überlegen mit dem Anwalt, da es auch immer ärgerlich ist, dass man auf solchen kosten dann nämlich sitzen bleibt, wenn auch von der Gegenseite nix mehr kommt.
Ich würde sogar mittlerweile so weit gehen, das die Anwaltschaft(nicht alle!) sowas vorsätzlich tut um damit sich gegenseitig Mandanten zu verschaffen.
-> Der eine Anwalt macht seinem Mandant Hoffnung darauf, dass es bei einem "gutgläugigen Beklagten" funktionieren kann und wenn dieser auch zu nem Anwalt rennt und das Ganze dann stirbt, haben zumindest BEIDE Anwält verdient und die Dummen sind "Kläger" und "Beklagter".

Gruß Mirko
Autor: daniel.krueger
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
@ Millencolin:

Anfechten kann man den Vertrag natürlich aber dennoch ist trotz Streichung des Gebotes und Beendigung der Auktion m. E. ersteinmal ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.
Die Meisten sind ja der Meinung, durch die Gebotsstreichung und Beendigung der Auktion ist man aus allen Pflichten raus (und so wird einem das ja scheinbar auch von ebay suggeriert.) und das ist definitiv nicht der Fall.
Auch kann ich hier keinen Grund erkennen, warum man hier unterstellen könnte, daß der vermeintliche Käufer garkein Interesse an dem Fahrzeug hatte. Allein daraus, daß er auf das zweite Angebot nicht mehr geboten hat meiner Ansicht nach jedenfalls nicht.
Er kann ja schließlich aus seiner Sicht davon ausgehen, daß er bereits einen Wagen erworben hat und würde er auch die zweite Auktion gewinnen, so hätte er (zumindest rein rechtlich gesehen) zwei Autos gekauft, die er verpflichtet wäre auch zu bezahlen und abzunehmen.

Um mal zum Thema Anfechtung zu kommen: Die Tatsache, daß die Auktion bereits nach etwa 10 Minuten wieder beendet wurde, ist natürlich ein Indiz dafür, das würde vermutlich zu Gunsten des Verkäufers ausgelegt werden, dennoch ist m.E. der Grund (nämlich ausschließlich die Veränderung der Angebotszeit) kein Grund, den ein Gericht akzeptieren würde.


@ EyYolcu:

Ob Du das Auto für einen Euro rausgeben MÖCHTEST oder ob Du DER MEINUNG BIST, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, spielt hier absolut keine Rolle, maßgeblich sind hier die gesetzlichen Regelungen.
Insofern ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist (und darüber muß im Zweifelsfalle ein Gericht entscheiden), dann bist Du theoretisch verpflichtet, den Wagen zum Gebotspreis an den Höchstbietenden herauszugeben. Da dies offenbar nicht mehr möglich ist, könnten Schadensersatzforderungen auf Dich zukommen. Die Höhe dieser richtet sich nach der Differenz des Wertes des Wagens und des erfolgreichen Gebotes. Hat z.B. der Wagen einen Wert von 5000,00 EUR (und hierbei wird der tatsächliche Wert zugrunde gelegt, nicht der Erlös der zweiten Auktion) und der vermeintliche Käufer hatte bei Auktionsabbruch ein Gebot von 1,00 EUR abgegeben, so stünde ihm ein Schadensersatz von 4999,00 EUR zu.
Autor: Salamanderking
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
@daniel.krueger :

aber wenn die gebote gestrichen werden,gibts doch kein vertrag oder?man kann ja auch bieter ausschliessen und sowas,oder gebote von bietern streichen lassen,die einem nicht passen.die haben ja dann auch kein anrecht drauf.oder seh ich jetzt da was falsch?

Autor: daniel.krueger
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
@ Salamanderking:

Genau das siehst Du falsch. Wenn man Bieter von der Auktion ausschließen will, dann muß man das vorab machen (wobei ich jetzt ehrlich gesagt garnicht weiß, ob das möglich ist,) ein abgegebenes Gebot ist auch für den Verkäufer verbindlich (von der Möglichkeit der Anfechtung mal abgesehen.) Problem ist halt, daß ebay die Gesetzeslage da scheinbar ignoriert und die Möglichkeit dennoch anbietet. Genau das Gleiche ist es übrigens mit einer Gebotsstreichung durch den Bieter, dies kann man vom Gesetz her auch nur im Rahmen einer Anfechtung tun und da muß man dann schon gute Gründe haben und diese auch beweisen können.

Bearbeitet von - daniel.krueger am 15.11.2008 11:03:06
Autor: c_colucci
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Iss der bieter zufälligerweisse VWBus2005 ???

weil ich vor 2 wochen genau das selbe Problem hatte bei ebay..Und zwar hatte ich mein wagen in ebay rein gesetzt,und vergessen ein Mindespreis einzueben (auktion lief 2Min.) und es wahr schon ein gebot drauß (VWBus2005) 1€ den hab ich dann gestrichen und die autkion vorzeitig beendet,und später wieder reingesetzt, 1 std. später bekomme ich von den typen ein mail was das soll das ich sein gebot gestrichen habe,Und er meinte das jetzt ein kauf zustande gekommen wäre und er gerne meine bankdaten hätte und meine Adresse das er den wagen abholen kann,ich draußhin nie geantwortet,ich glaub drei tage hat er mir Mails geschrieben nie drauß geantwortet,nun ist es wie gesagt 2 wochen her und es ist bis jetzt nix mehr passiert.Auto ist nach wie vor in mein besitzt.Habe bei der 2 autkion die dann später beendet weil so viele freunde mir geraten haben den wagen doch zu behalten,was ich dann auch tat...
ich denke das sind so welche leute die den ganzen tag am PC hocken und auf sowas warten und gleich zuschlagen...
ich würde mein wagen NIEEEE für ein 1€ her geben.dann verschenke ich es lieber an ein bekannten.und fahr in weiter :-)
Autor: mb100
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Wenn man Bieter von der Auktion ausschließen will, dann muß man das vorab machen (wobei ich jetzt ehrlich gesagt garnicht weiß, ob das möglich ist,) ein abgegebenes Gebot ist auch für den Verkäufer verbindlich (von der Möglichkeit der Anfechtung mal abgesehen.) Problem ist halt, daß ebay die Gesetzeslage da scheinbar ignoriert und die Möglichkeit dennoch anbietet.

(Zitat von: daniel.krueger)




Nö, tut eBay nicht. eBay klärt nur nicht richtig auf. Ich hab mir mal (wieder) die eBay-AGB und die fragliche Seite dazu durchgelesen. In meinen Augen ne recht dürftige Erklärung - steht zwar alles drin, aber leider nur kurz und knapp und ohne Verweis auf die entsprechenden Vorschriften (also die der Anfechtung) im BGB. Und schlussendlich wird es dem Anbieter auch (technisch gesehen) viel zu einfach gemacht, ein Gebot zu streichen. Hier muss eBay sicherlich nachbessern. Also dass es eigentlich nur möglich ist, ein Angebot rauszunehmen, wenn noch niemand geboten hat.

Infos zur Angebotsstreichung

Bearbeitet von - mb100 am 15.11.2008 11:15:06
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Adthomas
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde!
(Zitat von: Millencolin.)




Ich bin im Laufe meines kurzen Lebens zu der Überzeugung gekommen, daß die meisten Anwälte für Geld absolut alles machen würden. Google mal nach dem Rechtsanwalt Herrn Höller, oder der Rechtsanwältin Katja Günther.
Mit den beiden hatte ich selbst schon zu tun.

(Zitat von: Stefan177)



Gehört zwar nicht zum Thema, aber hab grad mal bisserl gegoogelt wegen dieser Anwältin Katja Günther. Krass! Wie dreist und abgezockt! Und gegen diese Pfeifen kann man nix machen? Aber naja, im deutschen Rechtsstaat ist ja wie man an diesen ganzen Abzockern sieht alles möglich! Echt Scheiße alles.
Zu dem Problem mit dem Doof der meint ein Auto für 1,- ersteigert zu haben: Versuch seine Adresse herauszubekommen.Schreib ihm einen netten Brief, der wird sich in die Hose machen wenn du seine Adresse kennst. Finde heraus ob es den Anwalt gibt der dir da geschrieben hat.
Autor: brandyfive
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also erstens, mach Dir mal keine Sorgen wegen der ganzen Sache !
Der Streitwert wäre 1 Euro und da kann ich mir nicht vorstellen, dass da auch nur ein vernünftiger Anwalt drauf anspringt!



Autor: EyYolcu
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
bin jetzt total durcheinander. der streitwert ist 1 euro stimmt da hast du recht. im schreiben steht aber das der streitwert , der normal preis vom auto also 4500 euro ist. leute was kann mir im schlimmsten fall passieren???
wie kann ich am besten handeln.
was passier wenn ich auf das schreiben nicht antworte?
Habibk
Autor: daniel.krueger
Datum: 15.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Der Streitwert ist hier nicht 1,00 Euro, nur weil dies der zu zahlende Betrag wäre. Der Streiwert ist in der Tat der tatsächliche Wert des Wagens, ob dies wirklich 4500,00 EUR sind, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wagen nicht kenne.
Autor: Nicore
Datum: 17.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Stell das ganze Thema doch mal in das ebay-Hilfe-Forum
ein, dort wo das auch hingehört. Dort schreiben auch
ebay-Offizielle mit.

Aber um es auf den Punkt zu bringen, wer die Platform ebay
benutzt ist auch an die dort geltenden "Regeln" (Gesetze kann
man ja schlecht sagen) gebunden. Wie im realen Leben haben
Käufer und Verkäufer gewisse Rechte und Ansprüche.

Fakt ist: Zum Ende der Auktion lag kein Gebot vor! WARUM
das so ist, ist schlichtweg egal. Es kam kein Vertrag zu
Stande. Ein Gebot ist noch lange kein Vertrag.

BMW Team Oberhavel
Autor: Asko
Datum: 17.11.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


@daniel.krueger :

aber wenn die gebote gestrichen werden,gibts doch kein vertrag oder?man kann ja auch bieter ausschliessen und sowas,oder gebote von bietern streichen lassen,die einem nicht passen.die haben ja dann auch kein anrecht drauf.oder seh ich jetzt da was falsch?


(Zitat von: Salamanderking)




DU musst VORAB im Beschreibungstext des Artikels erklären wen du grundsätzlich ausschließt (es steht dir frei zu entscheiden mit wem du Verträge schließen willst) und begründen warum.. zB. Neulinge oder welche mit schlechten Bewertungen etc. !

einfach jemanden löschen darfst du nicht !




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile