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Beitrag von: PE Date: 11.11.2008 Thema: mal wieder LWR ---------------------------------------------------------- hab das vergnügen diesen monat noch zum tüv zufahren. da auch meine LWR nicht mehr funktioniert, hab ich beschloßen sie rauszunehmen, später eventuell elektrisch machen. er ist vor baujahr '91 also ist es keine pflicht oder? mir sind vorne die clipse von den 2 zylindern weggebrochen, neue rein, nun wollt ich das licht einstellen, hab an der einstellschraube die im zylinder verschwindet gedreht passiert ist aber nichts? müsste doch die sein? noch kleine frage hinterher: wohin sollte ich zum tüv fahren? freie werkstatt oder doch firmenkette? beim ATU in der stadt kommt der prüfer immer mitm alten 6er und ich hab mir sagen lassen der ist ziemlich kulant. ATU an sich hat damit doch nichts zutun oder mischen die sich beim tüy mit ein? mfg André Für jedes Jahr Dienst hat er eine Delle und mindestens so viel Rost wie Ruhm. www.Du-sollst-Skinheads-nicht-mit-Nazis-verwechseln.de |
Autor: Ecki_e30 Datum: 11.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- In kleineren Werkstätten ist Erfahrungsgemäß alles etwas leichter. Wenn du evtl. nen Mechaniker kennst, oder gar den Meister legt der ein gutes Wort für dich ein und sagt dass das auf jeden fall erledigt wird. Einmischen wird sich ATU bestimmt ned. Ob du nun in eine freie Werkstatt fährst oder zum "TÜV" selber dass ist dir überlassen, hauptsache du bekommst die Plakette. Das oben beschriebene ist meist meine Erfahrung gewesen. Fall es interessiert: Bei meinem Winterauto waren die Tonnenlager kaputt, die hatte ich neu gekauft und in den Kofferraum gelegt. Der TÜV in der kleinen Werkstatt hätte es eigentlich als schweren Mangel ansehen sollen aber ich sagte dass ich sie noch reinmache. Der Plakette war somit nichts mehr im Wege und die Lager habe ich erst ein halbes Jahr später reingemacht. Wegen der LWR pflicht kann ich leider nix sagen. Oo=[][]=oO |
Autor: luckybyte Datum: 11.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ PE, laut § 50 StVZO ist bei Fahrzeugen ab dem 01.01.1990 eine Leuchtweitenregulierung erforderlich. Ich denke mal, dass sich das auf den Tag der ersten Zulassung bezieht. Generell muß alles, was sich am Auto befindet funktionieren, d.h. wenn Du eine LWR in einem 89er E30 hast muß die auch i.O. sein. Fahr einfach zum TÜV und lass es drauf ankommen. Bei mir hat noch nie einer die LWR ausprobiert (obwohl sie bei mir noch funktioniert). Ich habe mir schon die passenden E-Teile geholt, um im Fall der Fälle umrüsten zu können. Hier mal eine Umrüstanleitung: http://www.behindmatrix.com/e30/fotost/f01214/f01214.htm Gruß luckybyte Das Leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren. |
Autor: PE Datum: 12.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi danke ihr beiden ja das mit dem funktionieren weiß ich, hab aber auch gelesen das einer sich die normale abdeckung unterm lenkrad reingemacht und die schläuche rausgenommen hat und gut war. naja mal sehen. aber trotzdem noch zur eigentlichen frage wegen der scheinwerfereinstellung? mfg André Für jedes Jahr Dienst hat er eine Delle und mindestens so viel Rost wie Ruhm. www.Du-sollst-Skinheads-nicht-mit-Nazis-verwechseln.de |
Autor: luckybyte Datum: 12.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ PE, hier hast Du mal die Übersicht der Scheinwerferanlage. http://www.realoem.com/bmw/partgrp.do?model=1131&mospid=47257&hg=63&fg=05 Eingestellt wird das ganze an dem äußeren Ring des Zylinders, womit Du den Zylinder quasi verlägerst bzw. verkürzt und somit den Reflektor in die dementsprechende Position bringst. Schau Dir mal den folgenden Thread an. Da gibt es auch ein Bild vom Zylinder. https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=101129 Gruß luckybyte Das Leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren. |
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