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Mieterhöhung nur wegen Mietspiegel? - Geplaudere

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Beitrag von: Neob18
Date: 03.11.2008
Thema: Mieterhöhung nur wegen Mietspiegel?
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Gerade kam unser Nachbar rüber und wollte wissen was wir für unsere Wohung zahlen, weil er einen Brief von seinem Vermieter bekommen hat und er soll 20% mehr zahlen, weil es im Mietspiegel steht. Darf man die Miete einfach erhöhen, obwohl keine baulichen veränderungen (z.B. bessere Heizung etc.) verbaut wurden. Den Preis an die Wirtschaftliche Situation koppeln.
www.alpina-archive.com


Antworten:
Autor: plop
Datum: 03.11.2008
Antwort:
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http://www.mieterbund.de/mieterhoehung0.html?

wenn du da mitglied wirst hast du automatisch ne rechtschutzvers für wohnrecht laufen und kostenlose beratung..

kostet zw 40 und 90 euro pro jahr

Bearbeitet von - plop am 03.11.2008 18:42:50
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Master_L
Datum: 03.11.2008
Antwort:
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Das soll keine Rrechtsberatung sein, nur eine persönliche Meinung...
Ja, die mieter darf der Vermieter erhöhen. Auch ohne technische Änderungen.
siehe:

§ 558 BGB 1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. 3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).

Ausnahmen sind in (4) geregelt.


Bearbeitet von - Master_L am 03.11.2008 19:01:14




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