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Beitrag von: Guest Date: 25.10.2008 Thema: Widerrufsrecht bei ebay ? ---------------------------------------------------------- Abend Leute, wie ist es wenn ich eine neue Jacke bei eBay per sofort-kauf für einen Freund ersteigere, dieser mir paar Tage später sagt das er die Ware doch nicht haben will ? Das Geld wurde noch nicht überwiesen, ich habe den Kaufvertrag frist und formgerecht widersprochen ! Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung eignen, bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde, und Devisen. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform ( z.B. per Brief, Fax, email ) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Folgetag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung und Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: fashionist.de George Makdis Schützenhof 11 58636 Iserlohn USt.ID: DE237987620 E-mail: info@fashionst.de Fax: 02371 / 784104 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangegen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen ( z. B. Zinsen ) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. ( Ende der Widerrufsbelehrung ) "My taste is very simple. I just want the best" |
Autor: Guest Datum: 25.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Achja der Hintergrund ist, dass ich jetzt eine Verwarnung von eBay bekommen habe wegen eines nicht bezhalten (!) Artikel, obwohl ich in der Unstimmigkeit den Sachverhalt geschildert habe. Wie sieht ihr das ? "My taste is very simple. I just want the best" |
Autor: Old Men Datum: 25.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei einer Verwarnung brauchst du dir wirklich noch keine Gedanken machen. |
Autor: Asko Datum: 25.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Durch die Anname des Angebotes hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen und bist laut §433 BGB dazu verpflichtet den vereinbarten Betrag zu bezahlen und auch die Ware entgegenzunehmen. Das Widerrufsrecht kannst du erst in Anspruch nehmen, wenn du die Ware bereits in deinem Besitz hast und wenn der Verkäufer ein Händler/Kaufmann laut §1 oder 2§ HGB ist, ansonsten gilt Privatverkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Widerrufsrechte.. natürlich gibts auhc bei Privatverkäufern Möglichkeiten, jedoch trifft das bei dir nicht zu. Mein Tipp: Bezahlen -> Ware erhalten -> Zurücksenden (innerhalb der Frist) ! Versandkosten werden auf deine Kappe gehen ;) Hoffe ich konnte bisschen helfen. MfG Asmir |
Autor: Fogg Datum: 25.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ^^ so und nicht anders! An den TE: das ist mal wieder Typisch für Leute die keine Ahnung haben! Ist doch klar das du die Ware bezahlen musst! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: mb100 Datum: 26.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt mal unabhängig davon, was im Gesetz steht und wie es eigentlich gedacht ist: im Endeffekt würde ich, wenn ich der Verkäufer wäre, auch den Widerspruch vor Bezahlung und Erhalt der Ware akzeptieren. Weil wenn ich weiß, daß ich die Ware ohnehin wieder bekomme, dann brauch ich sie net durch die Gegend schicken, hab damit keinen Aufwand, kann sie gleich wieder anbieten und verkaufen, gehe die Gefahr net ein, dass ich die Jacke "nicht so" bekomme wie ich sie losgeschickt hab und gehe so Ärger aus dem Weg, ... - und vermeide ne negative Bewertung. (gut, ob und in wie weit man als gew. Käufer in dem Fall die eBay-Provision zurückkriegt: da bin ich überfragt). Da krankt in meinen Augen die Regelung zum Widerrufsrecht. Nichtsdestotrotz haben die anderen natürlich recht: Du hast das Widerrufsrecht erst ab Erhalt der Ware. Das andere ist ne Frage der Kulanz des Verkäufers (der sicher irgendwo drauf spekuliert, dass Du die Jacke trotzdem behältst und er sein Geschäft macht...) Bearbeitet von - mb100 am 26.10.2008 00:09:38 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Bruderchorge Datum: 26.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ne negative Bewertun dafür zu vergeben, dass man nicht auf launenhaftige Leute eingeht, das würde ich schon als Frechheit empfinden ! Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: mb100 Datum: 26.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob es ne Frechheit ist oder nicht: tatsächlich kommt es vor. Eben weil der Großteil der (privaten) eBay-Teilnehmer die Widerrufsrechts-Regeln nicht kennt und natürlich auch selbst "Arschloch genug" ist, um sich über sowas kräftig aufzuregen und dies dem Vertragspartner auch spüren zu lassen- und seit der letzten Reform ("Käufer kann nur noch positiv bewertet werden") sicher auch eher dazu geneigt ist, mal ne neutrale oder negative Bewertung zu geben, wenn ihm was net passt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Nicore Datum: 27.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @mb100: Man kann den ebay-Streifall eröffnen und dann gibt es die Option "...geeinigt das Geschäft nicht abzuschließen" oder so und damit wird der Kaufvertrag aufgehoben, der Streitfall beendet und der Verkäufer bekommt seine Angebotsgebühren erstattet. Man kann hinterher auch nicht bewerten weil der Artikel einfach gelöscht ist. Bekommt man alles in der ebay-FAQ oder im ebay Hilfe Forum. Frage mich, warum die Leute hier mit ihren ebay-Probleme immer ins BMW-Syndikat kommen. Wenn ich hier Probleme mit ner Bewertung von nem Mitglied habe, schreibe ich auch nicht ins ebay-Forum. *lol* BMW Team Oberhavel |
Autor: mb100 Datum: 27.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Klingt zwar auch wunderschön, klappt aber nicht, wenn der andere Vertragspartner dem widerspricht... Denn ne Einigung darüber, dass das Geschäft nicht abgeschlossen wurde, benötigt ja auch wieder das "OK" beider Parteien... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Nicore Datum: 27.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange der Fall offen ist, können über ebay keine weiteren Schritte eingeleitet werden. BMW Team Oberhavel |
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