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Kleines Eintragungsproblem - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Axel_S
Date: 22.10.2008
Thema: Kleines Eintragungsproblem
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Kumpel wurde die Tage von den Grünen angehalten, da die wohl nichts besseres zu tun haben als getunte Autos zu begutachten.
Ergebnis Mängelkarte obwohl alles eingetragen ist.

Gewindefahrwerk ist im Fahrzeugschein eingetragen. Räder sind vom KÜS eingetragen.
Nun meinte der Grüne, die Reifen sind nicht mit dem Fahrwerk eingetragen worden.
Er meinte dann noch, auf dem KÜS Zettel müsste unter "Vorangegangene Änderungen..." das Fahrwerk stehen.
Stimmt das jetzt oder hat der KÜS einen Fehler gemacht ?


Antworten:
Autor: JaHe
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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Hallo,

es kommt schon vor, daß einzelne Komponenten eingetragen werden, die Kombination aber nicht zulässig ist. Sportluftfilter und ESD einzeln kein Problem, aber zusammen oft nicht machbar usw. Diese Lücke wird von vielen ganz bewußt ausgenutzt.

Manchmal tragen bestimmte Prüfstellen auch etwas großzügiger ein, als andere. Wenn es den Grünen auffällt nutzt die Eintragung gar nix!

Wenn dein Kumpel es nicht extra so gedreht hat, ist die Sache sehr ärgerlich und er sollte den Jungs mal aufs Dach steigen!

Gruß,

Jan
Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte.
Autor: Nicore
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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@Axel: Ist richtig, alternative Felgen sind in Bezug
auf das Serienfahrwerk ausgelegt. Gewindefahrwerke sind
in Bezug auf die Serienbereifung ausgelegt. Sollte eine
vorherige Änderung vorhanden sein muss beides im Zusammen-
hang abgenommen werden, also so oder so immer eine Einzel-
abnahme. Das ganze würde nochmal kommen wenn er sich ein
Sportlenkrad einbaut in Bezug auf andere Felgen.
BMW Team Oberhavel
Autor: Axel_S
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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Das wurde ja auch zusammen abgenommen. Mich interessiert jetzt ob das auf dem Zettel drinsteht mit den Felgen .
Das Fahrwerk war ja vorher schon eingetragen.
Autor: Nicore
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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Jo steht für normal drin, ist bei mir auch so.
BMW Team Oberhavel
Autor: daniel.krueger
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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Vorhergehende Änderungen müssen nur dann im Protokoll der Änderungsabnahme aufgeführt sein, wenn diese zum Zeitpunkt einer weiteren Eintragung noch nicht in den Fahrzeugschein übertragen wurden. Ist eine Eintragung bereits im Fahrzeugschein enthalten, wenn eine weitere Eintragung getätigt wird, so ist dies nicht mehr erforderlich.

Man will mit dieser Regelung verhindern, daß Teile in Kombination eingetragen werden, die so nicht zulässig sind. Da dieses Vorgehen nicht mehr möglich ist, wenn ein Teil bereits in den Fahrzeugpapieren steht, würde eine solche Regelung auch wenig Sinn machen, da es ja ein Prüfer sofort bemerken würde, wenn er in die Papiere sieht.
Autor: violett
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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Hallo

bei uns machen das KÜS-Leute liebend gern..
z.B. Fahrwerk, Lenkrad, tieferlegung zusammen, in den meisten Fällen eine 19/2 Abnahme (Sondereintragung die nur der TÜV machen darf). Die nehmen alles 3 ab, stellen 3x 19/3 Abnahme Zettel aus, jeweils mit " Vorangegange Änderungen" KEINE und gut ist der Laden... bis so wie hier mal die Polizei nachhackt... :-))
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: Axel_S
Datum: 22.10.2008
Antwort:
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KÜS hat heute die Eintragung korrigiert und die Mängelkarte abgestempelt.
Hat den Fehler auch zugegeben, dachte aber auch dass es nicht nötig sei da das Fahrwerk schon lange im Fzg Schein drinstand.





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