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Beitrag von: u-kay Date: 30.09.2008 Thema: Auto gekauft gleich zurückgeben? ---------------------------------------------------------- es geht um folgendes nen kollege hat sich heute ein auto gekauft für seine schwester..einen opel corsa b,doch sie wollte einen corsa c haben..haben sie sich wohl missverstanden oder was auch immer...sie hat das auto gesehen und will es nicht haben..es ist nicht das modell was sie wollte..nun meine frage : das auto müsste man doch theoretisch zurückgeben könne oder?es wurde von einem autohaus gekauft und hat 1 jahr gewährleistung..soweit ich weis hat man ja eine frist den wagen zurückzugeben,kann der händler evtl. kosten verlangen? danke |
Autor: Richi Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- welche frist hast du den um einen wagen zurückzugeben der absolut keinen mangel hat? erklär das mal? aus welchem anspruch heraus? der wagen hat scheinbar keine mängel da kann sowas schon schwer werden. des weiteren hab ich selten sowas "nicht cleveres" gehört! ich behaupte das wird nicht ohne weiteres gehen ausser der händler ist kulant was ja durchaus zutreffen kann. rein rechtlich hast du keinen anspruch, zumindest fällt mir absolut kein plausibler ein. gruß |
Autor: BMW M3 Powa Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- servus, mein bekannter handelt mit autos und der hat mal irgendwas gemeint bei privatverkäufer kann mann das auto innterhalb einer frist ohne gründe zurück geben. weis leider die frist nicht. würde einfach mal mit den autohaus reden!! Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;) |
Autor: Mifty Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ^^ witzige story corsa b is aber auch ne hässliches teil ich würd einfach ma mit dem händler reden das er den zurück nimmt und dafür den corsa c verkauft is ja sozusagen kein nachteil für ihn weil er verkauft nen auto was teurer is also der c ich denk ma schon das er das macht Let's play some Tetris motherfucker! |
Autor: Lord Cyber Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So ein Quatsch! Komisch warum immer wichtigmachend geantwortet wird, wenn man gar keine Ahnung hat. Sofern es kein Fernabsatzgeschäft war, gibt es kein gesetzliches Recht hier den Wagen zurückzugeben. Frage einfach mal den Händler und biete im Zweifel einen Abzug von Kaufpreis an. |
Autor: FRY Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 15% vom kaufpreis muss man bezahlen wenn man vom kauf zurück tritt. auf was anderes wird der sich nur einlassen, wenn du ein anderes auto bei dem kaufst. und selbst dann müsste er das nichtmal. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Lord Cyber Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist auch falsch. In welchem Gesetz soll das stehen? Sowas kann ein Händler, wenn er mag in seine AGBs schreiben - muss er aber nicht. |
Autor: FRY Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 15% sind normal, wenn man vom kaufpreis zurücktritt ohne richtigen grund. steht auf der ADAC seite. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: u-kay Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wir haben den angerufen und de rmeint nee er würde es net zurücknehemn und so..ich hab doch ein recht das auto zurückzugeben und es sind nicht mal 24 stunden vergangen..ich hab keine lust da jetzt stress zu machen und das es böse enden wird..er muss es doch zurücknehmen,udn auserden hat er nicht alle mängel beseitigt die er machen wollte..die ZV geht nicht,innenbeleuchtung geht nur zum teil,und der auspuff klappert das es schon sehr peinlich ist damit überhaupt anzufahren..es ist ja net privta gekauft sondern vom händler da müsst ich doch das recht haben ohne einen grund zu nennen das dingh zurück zugeben |
Autor: Kingm40 Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Normal heißt noch lange nicht, dass es gesetzlich so ist. Gesetzlich gibt es kein Zurücktreten vom Kaufvertrag, außer bei stimmen zu (fernabsatzgeschäft und "geschäfte in Tür und Angel" ausgenommen). Alles, was der Händler macht ist Kullanz und nicht mehr. Auch ein Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt (ausgenommen es handelt sich bei dem Geschäft um ein Einzelstück, das nicht repariert werden kann als Beispiel du Kaufst ein Originalbild von Klimt und bei der Lieferung "frei Haus" wird es kaputt). Der Verkäufer / Händler bekommt das recht, Fehler und Mängel, die nicht dem Kaufvertrag entsprechen nachzubessern. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: M330ci Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also hier in der Schweiz kann man ohne jegliche Gründe innert 14Tagen zurückgeben. Jedoch gibts da halt immer wieder diskussionen. Wenn ers bei einem Händler gekauft hat, schaut doch, ob dieser vielleicht einen Corsa C hat, und ihr euch so einigen könnt. mfg M330ci Warum kein Bild? |
Autor: Richi Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab keine Lust mich zu wiederholen, steht schon oben alles. Du oder dein Freund hat ja jetzt angerufen. Das einzige, und wurde auch schon gesagt, wäre jetzt ein Tausch. Wenn er also jetzt den gewünschten Corsa hat. Zu den Mängeln, komisch das du das jetzt erst erwähnst. Mir scheint es eher so das du jetzt auf biegen und brechen nach Mängeln suchst. War es vertraglich zugesichert das diese behoben werden? War es deinem Freund bewusst das diese Mängel vorhanden waren? Das Problem ist einfach folgendes. Was viele anscheinend immer noch nicht wissen und sich scheinbar auch schon so sehr dran gewöhnt haben ist das Läden etc. die Ware zurücknehmen weil sie es müssen sondern aus Kulanz. Für mich ist das ein ähnl. Fall. Er wusste was er bekommt, hat auch nichts beanstanden sondern ist damit nach Hause. Sein Freundin sagt, "ne ist der Falsche" und jetzt gehts los! Hätte er auf der Rückfahrt oder beim Einsteigen ja wohl merken müssen das die ZV nicht geht, der Auspuff klappert etc. Wäre er gleich zurück und hätte es bemängelt wäre wohl ein Nachbesserung oder Rücknahme möglich. So könnt ihr jetzt nur auf die Kulanz der Händlers hoffen. Gruß Auf Nachbesserung bzw. Behebung der Schäden könnt ihr natürlich bestehen, wenn es abgemacht war. Bearbeitet von - Richi am 01.10.2008 13:26:07 |
Autor: crazydid Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also nochmal im klartext, ich weiss nicht woher du diesen Irrglauben hast, dass du Produkte nach deinem Kauf einfach zurückgeben kannst, aber das war wohl nicht in Deutschland... Du hast das Auto gekauft und basta. Wieso sollte er es zurücknehmen ? Er könnte es aus gutmütigkeit machen, aber damit verdient der auch kein Geld... Also ums einfach auszudrücke...Ship Happens =) ..:: Born To Be Alive ::.. |
Autor: Sleepysimon Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BCcktritt-Kaufvertrag__f4552.html Hoffe ich konnte helfen ;-) |
Autor: BMW M3 Powa Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- der lord cyber ist aber ein hält,mag mich hier nicht wichtig machen vielleicht du, hab schon ein paar mehr autos verkauft!! habe gerade folgendes aus einem anwaltsforum rausbekommen. >Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler? 1. Es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht beim Barkauf. Es gibt lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für eine Finanzierung. Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;) |
Autor: Richi Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ein was ist er? ein hält oder ein held? und er hat doch nichts anders gesagt als das es nicht möglich ist. lasst uns doch einfach drauf einigen das es scheinbar keinen rechtlichen anspruch gibt und nur an der kulanz der händlers liegt. gruß |
Autor: BMW M3 Powa Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein held meinte ich. ja siche rliegt es immer am händler, wenn der sich quer stellt geht garnichts oder ist wird schwer.! Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;) |
Autor: Richi Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja genau, darum gehts ja die ganze zeit. aus meiner sicht besteht halt keine anspruch, sondern rein kulanz was ich schon seit 3 posts sage ;) gruß |
Autor: Tappi Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ganze hier ist schon recht komisch Ich glaube da fehlen noch Teile der Geschichte Wer kauft schon für seine Schwester ein Auto ohne vorher alles abzusprechen.Das Geld hatte er auch gleich dabei,hat auch gleich unterschrieben und hat ihn auch gleich mitgenommen? Wenn sowas dabei herauskommt haben sie selber Schuld Der Händler braucht ihn nicht zurücknehmen Einzige Möglichkeit ist zum Händler hinfahren und schauen was möglich ist.Vielleict hat er einen C ,oder hat Zugriff auf einen |
Autor: Lord Cyber Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Du auch noch mit Autos handelst würde ich Dir dringend empfehlen, Deine Wissenslücken bzgl. des geltenden Rechts zu schließen. Das kann im Zweifel sehr teuer werden. Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten und AGBs gestalten. Selbst der Satz den Du aus dem Anwaltsforum gefischt hast ist nicht gut formuliert. D.h. wenn jemand z.B. Online einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagenkauf abschließt (bspw. Ebay) und den Wagen dann abholt und Bar bezahlt muss der Händler ein Rückgaberecht einräumen. |
Autor: u-kay Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also jetzt zum thema..wir sind hingegangen und haben mit dem händler geredet.bisl stress hin und her..das dies ein fehlkauf war.und alles missverstanden wurde hat der händler den wagen doch noch zurückgenommen..und hat sich vom kaufpreis 250 euro genommen,er wollte 300 haben uns dan doch noch auf 250 geeigenit und das auto abgegeben..war aber nicht ohne,mussten schon viel hin und her reden |
Autor: Stefan177 Datum: 01.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Großteil wurde ja schon gesagt und ist auch richtig: Es besteht kein Recht auf Rückgabe. Ausser der Händler macht das aus Kulanz. Das 7-Tage-Umtausch-Recht-mit-Kassenbon im Kaufhaus, von dem viele das "Recht auf Umtausch" ableiten, im Kaufhaus geschieht aus reiner Freundlichkeit und Kulanz. Dazu ist kein Händler verpflichtet. Ein 14 tägiges Rückgaberecht hat man nur bei Fernabsatzgeschäften. Also beim Kauf am Telefon, über Internet oder Fax. Bearbeitet von - Stefan177 am 01.10.2008 22:32:47 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
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