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Beitrag von: 318isschnell Date: 30.09.2008 Thema: Autoverkauf - Vollmacht?! ---------------------------------------------------------- hallo allerseits, nach langer suche, hab ich nun doch endlich einen käufer für meinen 318is gefunden! nun meine frage, der wagen wird morgen vom käufer angemeldet abgeholt, reicht uns dann ein kaufvertrag, damit er ihn ummmelden kann? oder muss ich ihm eine vollmacht schreiben? hab im internet was von veräusserungsmitteilung gelesen, aber das is doch im prinzip auch nur ein kaufvertrag oder? danke im vorraus 320i-black coupe |
Autor: shgfa Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Käufer braucht noch nichtmal den Kaufvertrag, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (keine Ahnung wie die neuen Dokumente genau heißen) + TÜV und AU Bericht reichen auf der Zulassungstelle völlig aus. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Miko323ti Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denke ich auch. Um sicher zu gehen, ruf einfach in der Zulassungsstelle an. |
Autor: 318isschnell Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ohne kaufvertrag? das würde ja heißen, dass wenn z.b irgenjmd mein auto klaut. und wenn er schnell genug ist ( z.b bevor ich es merke ), er es ummelden , neuanmelden etc kann? ^^ mh! 320i-black coupe |
Autor: MiniS Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nö,stimmt nich,das kann er nur wenn er den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief(heißt jetzt ja anders) hat,klar wenn man den Fahrzeugbrief im Auto liegen lässt,kann derjenige,der das Auto klaut es auch an,bzw. ummelden! |
Autor: Miko323ti Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Darum sollte man den Brief nicht im Fahrzeug liegen haben. Das heist jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Bearbeitet von - Miko323ti am 30.09.2008 15:57:58 |
Autor: MiniS Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das is ja klar,aber ich wollt nur drauf hinweisen,dass man eben den dazu braucht und wenn einer so doof is und den im Auto liegen lässt,selbst schuld,aber ok,ich glaub 318isschnell weiß jetzt um was es geht!:-) |
Autor: Stefan177 Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würd das Auto nicht(mehr) angemeldet verkaufen. Das hab ich jetzt zweimal gemacht und zweimal ist der Typ dann auf meine Kosten (Steuer u. Versicherung) rumgefahren, solange bis ich ihn "Zwangsabgemeldet" habe. Bei mir gibts nur noch Kurzzeitkennzeichen. Und das muss der Käufer besorgen. Bearbeitet von - Stefan177 am 30.09.2008 17:26:06 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Sonic17 Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde ich nur machen, wenn der Käufer Halbwegs Vernünftig Rüber Kommt ;) Ansonsten wie gesagt -> Soll er sich Kurzzeitkennzeichen oder Rote Besorgen ! ( an die Roten kommen aber nur wenige Leute mittlerweile dran... ) Und, hast du schon was neues in Aussicht ? |
Autor: 318isschnell Datum: 30.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey, ja der typ kommt korrekt rüber! also da hab ich keine bedenken ;) und was neues hab ich auch, wollt eig nen 325er, aber findet sich im moment kein guter , greif dann erstmal zu nem 320er, den hol ich morgen abend ab ;) grüße 320i-black coupe |
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