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geblitzt - höhere geldstrafe wg. früheren eintrags - Geplaudere

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Beitrag von: JimPanse
Date: 30.09.2008
Thema: geblitzt - höhere geldstrafe wg. früheren eintrags
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hi!

wurde neulich mal mit 22 zu viel geblitzt und hab jetzt eine geldbuße von 100€ bekommen und nicht wie üblich 40€, da ich schon einen eintrag in flensburg hab!

aber zählt denn jeder eintrag, sprich auch 5 km/h überschreitungen oder nur die ab 21 km/h zu viel?

mfg
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil


Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Nur die innerhalb der Punkte. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: JimPanse
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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ok, aber dann kostet der nächste gleich mehr als doppel so viel? find ich ja heftig...
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Autor: Pug
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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du bezahlst diesmal ein bußgeld und kein verwarnungsgeld
Nu mal los....
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Punkten also ab 16km/h plus 3km/h Toleranz drüber werden automatisch beim KBA gespeichert.

Geschwindigkeiten im Verwarngeldbereich (bis 35€) können bar bezahlt werden oder werden, mangels vorhandenem Bargeld per Überweisung bezahlt. Das KBA erhält keine Kenntnis davon, nach der Zahlung weiß keiner mehr von dem Verstoß. Gespeichert wird nichts.

Gibt man den Geschwindigkeitsverstoß vor Ort nicht zu oder gibt an wissentlich den Verstoß begangen zu haben (z.B. NSW an "Ja, weiß ich. Find ich cool") zahlt man mehr. Für Vorsatz das Doppelte, für "Verstoß nicht zugegegben" noch Bearbeitungsgebühr extra.

Bei Bußgeldbeträgen (über 35€) zahlt man IMMER die Verwaltungsgebühr dazu.

So kann bei 22 drüber, was m.W. nach nicht 40€ kostet, sondern 50€ plus Verwaltungsgebühr schonmal fast 100 rauskommen.

Erhöhungen der Strafe wegen Wiederholungen kommen eigentlich nur vor, wenn man innerhalb weniger Tage mehrfach wieder geblitzt wird. Man unterstellt dir dann, dass kein Lerneffekt eingesetzt hat. Ich glaube aber nicht, dass das hier bei dir der Fall ist.
DOC. WATSON

Autor: JimPanse
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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google mal bußgeldkatalog, da wird dir bei 22 drüber 40€ plus 25€ verwaltungsgebühr angezeigt, was dann 65€ machen und nicht 125€ wie in meinem fall...
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Autor: Old Men
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Wenn der Eintrag in Flensburg auch wegen einer Geschw. Überschreitung war oder ist, dann bist du Wiederholungstäter und das kostet Aufschlag. Solltest du in diesem Jahr noch mal geblitzt werden, dann wird es nochmals teurer. Dann bekommst du den sogenannten D-Zug Zuschlag.
Autor: XT-Fabi
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Stand bei Dir auch dir: "Aufgrund bereits vorhandener Eintragungen im Verkehrszentralregister wurde das Bußgeld angemessen erhöht"?
Ich fand das gar nicht angemessen:o((
Gruß, Fabi
Autor: psoli1
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Punkten also ab 16km/h plus 3km/h Toleranz drüber werden automatisch beim KBA gespeichert.

Geschwindigkeiten im Verwarngeldbereich (bis 35€) können bar bezahlt werden oder werden, mangels vorhandenem Bargeld per Überweisung bezahlt. Das KBA erhält keine Kenntnis davon, nach der Zahlung weiß keiner mehr von dem Verstoß. Gespeichert wird nichts.

Gibt man den Geschwindigkeitsverstoß vor Ort nicht zu oder gibt an wissentlich den Verstoß begangen zu haben (z.B. NSW an "Ja, weiß ich. Find ich cool") zahlt man mehr. Für Vorsatz das Doppelte, für "Verstoß nicht zugegegben" noch Bearbeitungsgebühr extra.

Bei Bußgeldbeträgen (über 35€) zahlt man IMMER die Verwaltungsgebühr dazu.

So kann bei 22 drüber, was m.W. nach nicht 40€ kostet, sondern 50€ plus Verwaltungsgebühr schonmal fast 100 rauskommen.

Erhöhungen der Strafe wegen Wiederholungen kommen eigentlich nur vor, wenn man innerhalb weniger Tage mehrfach wieder geblitzt wird. Man unterstellt dir dann, dass kein Lerneffekt eingesetzt hat. Ich glaube aber nicht, dass das hier bei dir der Fall ist.

(Zitat von: Doc. Watson)




das mit vorsatz stimmt nicht

gerald asamoah wurde in nem tempo 80 bereich mit knapp über 190 gefilmt, und gab an das er es eilig hatte da seine frau in den wehen läge, also auch vorsatz

war ne strafe von 540€, 4 punkten und 3 monaten fahrverbot

er zahlte 1000€ bekam 4 punkte und kein fahrverbot

also trotz vorsatz noch besser weggekommen

ps:
laut grundgesetz ist jeder mensch gleich und darf nicht aus irgendwelchen gründen benachteiligt werden....

deutschland, recht haben und recht kriegen....
Autor: Pug
Datum: 30.09.2008
Antwort:
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Zitat:

laut grundgesetz ist jeder mensch gleich und darf nicht aus irgendwelchen gründen benachteiligt werden....



es wird ja auch keiner benachteiligt, ....es werden nur welche begünstigt. ;-)
Nu mal los....
Autor: Doc. Watson
Datum: 01.10.2008
Antwort:
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@psoli1

Ich versteh schon was von meiner Arbeit... Ob du es glaubst oder nicht, ist dann deine Sache.

Wenn ich in der elektronischen Anzeige einen Haken bei "Vorsatz" mache, zahlt der Betroffene das Doppelte.
Man kann den Haken auch mal vergessen... oder "vergessen"

Zum deiner Meinung zum Grundgesetz:

Wenn du im Dunkeln mit deinem Fahrrad angehalten wirst, weil es kein Licht hat und an der Kontrollstelle 5 weitere ohne Licht vorbeifahren, diese aber nicht kontrolliert werden, weil die Polizei grad mit dir beschäftigt ist, kannst du dich auch nicht auf deinen Gleichheitsgrundsatz berufen.
DOC. WATSON

Autor: Nicore
Datum: 01.10.2008
Antwort:
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Zitat:


Erhöhungen der Strafe wegen Wiederholungen kommen eigentlich nur vor, wenn man innerhalb weniger Tage mehrfach wieder geblitzt wird. Man unterstellt dir dann, dass kein Lerneffekt eingesetzt hat. Ich glaube aber nicht, dass das hier bei dir der Fall ist.

(Zitat von: Doc. Watson)




Nunja, bei mir waren damals gute 3 Monate dazwischen und
statt 40€ + Gebühr + 1 Punkt wurden es am Ende ~96€ und 3 Punkte.
BMW Team Oberhavel
Autor: psoli1
Datum: 01.10.2008
Antwort:
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Zitat:


@psoli1

Ich versteh schon was von meiner Arbeit... Ob du es glaubst oder nicht, ist dann deine Sache.

Wenn ich in der elektronischen Anzeige einen Haken bei "Vorsatz" mache, zahlt der Betroffene das Doppelte.
Man kann den Haken auch mal vergessen... oder "vergessen"

Zum deiner Meinung zum Grundgesetz:

Wenn du im Dunkeln mit deinem Fahrrad angehalten wirst, weil es kein Licht hat und an der Kontrollstelle 5 weitere ohne Licht vorbeifahren, diese aber nicht kontrolliert werden, weil die Polizei grad mit dir beschäftigt ist, kannst du dich auch nicht auf deinen Gleichheitsgrundsatz berufen.

(Zitat von: Doc. Watson)




hab auch nicht gesagt das du deine arbeit nicht verstehst, ist doch gut das es auch gute polizisten gibt

hab nur bis jetzt eher die andere sorte kennen gelernt...

und das mit asamoah wusste ich genau, da ich nicht das doppelte busgeld bezahlen durfte und lappen behalten, er schon

obwohl er sich nen privat chauffeur locker hätte leisten können...
Autor: Ahmet02
Datum: 03.10.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Erhöhungen der Strafe wegen Wiederholungen kommen eigentlich nur vor, wenn man innerhalb weniger Tage mehrfach wieder geblitzt wird. Man unterstellt dir dann, dass kein Lerneffekt eingesetzt hat. Ich glaube aber nicht, dass das hier bei dir der Fall ist.

(Zitat von: Doc. Watson)




Nunja, bei mir waren damals gute 3 Monate dazwischen und
statt 40€ + Gebühr + 1 Punkt wurden es am Ende ~96€ und 3 Punkte.

(Zitat von: Nicore)




bei mir lag der letzte verstoss sogar 8 monate zurück, und trotzdem muss ich statt 40€ ca 370€ zahlen + 1 monat fahrverbot...
Autor: Tappi
Datum: 03.10.2008
Antwort:
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Zitat:


@psoli1

Ich versteh schon was von meiner Arbeit... Ob du es glaubst oder nicht, ist dann deine Sache.

(Zitat von: Doc. Watson)




Ich glaube nicht das du etwas davon verstehst weil deine Aussagen falsch sind..

Bis 20km/h zu schnell gibt es innerhalb geschlossener Ortschaften keinen Punkt und kostet 35.-€ Verwarnungsgeld.
Außerhalb bis 20 km/h zu schnell ein Verwarnungsgeld von 30.-€

Abgezogen werden bei ortsfesten Anlagen 3% oder mind. 3 km/h
Bei ProViDa 5% oder mind.5 km/h

Meist werden unter 100km/h 3 km abgezogen,über 100km/h 3%




Bearbeitet von - Tappi am 03.10.2008 16:54:23




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