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Beitrag von: Ingmar Date: 28.09.2008 Thema: Laptop von Steuer absetzen! Was darf er kosten? ---------------------------------------------------------- Hi. Da ich momentan eine Abendschule besuche und ich mir für die Schule nen anderen Laptop kaufen muss, wollt ich mich erkundigen wieviel der maximal kosten darf! Geht mir darum, dass ich mir schon einen holen will, der paar jahre übersteht und mir nicht gleich nächstes Jahr nen anderen holen muss. Meine Frage ist jetzt, wieviel darf der Laptop kosten damit ich den auch absetzen kann? Wenn ich mir zB nen Gaming Laptop für 3000€ kaufen würde, weiss ich nicht ob die vom Amt das auch anderkennen würden. Ich bekomme eine Bescheinigung der Schule dass ich nen Laptop brauche! |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiss kann man einen neuen PC/Laptop etc. immer absetzen, da er heutzutage maßgeblich zur Jobsuche gehört und/oder vielfach in den Beruf mit eingebunden ist. Wird also als legitime Anschaffung angesehen, auch im Sinne des Staates und ist somit steuerlich absetzbar. Ich hatte mir für 1200 Eier voriges Jahr auch nen reinen Gaming-PC gekauft, wurde aber trotzdem bei der Steuer angegeben und anerkannt. Wofür du den nutzt ist egal... |
Autor: Ingmar Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja der mir vorschwebt, der würde über 2000€ kosten und nicht dass die bei der Steuer den nicht anerkennen! |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: dann erkennen Sie halt nur einen Teil... Wenigstens ist dann schonmal der Großteil vom Staat finanziert... |
Autor: Pug Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: so stimmt das nicht! dem finanzamt mag es egal sein, welche leistung (preis) der schlepptop hat, aber wozu du ihn benutzt ist nicht egal! je nach dem wie "scharf" dein sachbearbeiter ist, muß du nachweise erbringen ob du nicht evtl. einen vom arbeitgeber nutzen könntest, ob du diesen nicht auch privat benutzt etc. Nu mal los.... |
Autor: Don King Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- mir ist so als ob man einen laptop über drei jahre absetzen kann und nicht in einer summe. d.h. wenn das gute stück 1500 EURO kostet jedes jahr 500 EURO als Sonderausgaben bzw. sonstige Aufwendungen angeben. wenn ich falsch liege, dann korrigiert mich. gruß daniel Russian Power |
Autor: -Iceman- Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Don King Du liegst richtig, hab meinen auch abgesetzt, wollte dies eigentlich auf einmal machen wurde dann aber vom Amt auf 3 Jahre gesplittet. Denen hat nur der Grund interessiert und nicht der Preis, also lass dir was gutes einfalen dann geht das ohne Probleme. |
Autor: pedda320 Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie viel der/das Laptop kostet ist erstmal eigentlich egal. Wie schon geschrieben, je nach Sachbearbeiter musst du dann evtl. den höheren Preis begründen. Entweder sie erkennen es an oder sie nehmen nen geringeren Betrag der dem Sachbearbeiter angemessen scheint. Der/Das Laptop wird dann über 3 Jahre abgeschrieben. Kannst nicht gleich die vollen Kosten innerhalb eines Jahres geltend machen. |
Autor: stefan323ti Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mich da neulich erst schlau gemacht. Beträge bis 150€ kann man sofort absetzen. Zwischen 150€ und 1000€ auf 5 Jahre und danach dann wieder die "normalen" Absatzzeiten, zb bei dem Laptop 3 Jahre. So hats mir zumindest eine Steuerberaterin erklärt. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: pedda320 Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das kommt auf eigentlich auf die Sache an sich an wie lange die Abschreibungsdauer ist. Gibt es extra so Buch für wo tausende Sachen aufgelistet sind. Hat soweit ich weiß nicht wirklich was mit dem Betrag zu tun. Es gab aber in letzter Zeit wieder Änderungen. Bin da jetzt nicht ganz auf dem neuesten Stand. Bei Computer z.B. ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit 3 Jahren angesetzt. Wenn du dem FA nachweisen kannst das du alle 2 Jahre nen neuen brauchst wegen was auch immer, kannst du den u.U. auch auf 2 Jahre oder halt ne beliebige Dauer abschreiben. |
Autor: BlackPJ80 Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nicht ganz richtig bis als Arbeinehmer bis 410 EUR sofort in dem Jahr zu berücksichtigen! Alles was drüber geht wird über 3 Jahre abgeschrieben! Aölso wenn ihr jetzt kauft könnt ihr für 2007 nur noch Kaufpreis * 4/12*1/3 berücksichtigen. 4/12 für die Monatsgenaue AFA. "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: stefan323ti Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, das war jetzt das was für Selbstständige gelten soll. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: BlackPJ80 Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Net ganz, gilt auch für Arbeitnehmer! GWGs nur noch bis 150 Euro gilt für Selbständige! Glaube es mir ich mache den ganzen Tag nichts anderes.... "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: pedda320 Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja die haben das mit den GWG´s geändert wie BlackPJ80 schon sagt. Glaube zum 01.01.08 oder so. Bin da nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand. Hab da gerade nicht mehr viel mit zu tun... |
Autor: stefan323ti Datum: 29.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das meinte ich ja, das meine Werte für Selbstständige gelten. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
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