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Beitrag von: Sir-Dadse Date: 26.09.2008 Thema: Fahrzeugschein bei Sonstige, AHK ?? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 26.09.2008 um 16:35:21 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Servus, war grad beim Tüv und habe mal wieder in meinen Fahrzeugschein geschaut, dort steht bei sonstige Vermerke : ww.AHK LT.EGTG/ABE, weiss einer von euch, was des bedeutet ?? AHK, denke ich steht für Anhängerkupplung, obwohl ich eigentlich keine habe !! Grüße und danke im voraus Alex Bearbeitet von - angry-playboy am 26.09.2008 16:35:21 |
Autor: ronaldo66 Datum: 26.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na, das dürfte wohl bedeuten: "wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegutachten/Allg. Betriebserlaubnis". |
Autor: Strahlemann Datum: 26.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Korrekt! Bedeutet also, wenn du eine AHK nachrüstet, brauchst du sie nicht extra eintragen lassen, sofern sie eben eine ABE bzw. ein EG-Teilegutachten besitzt. Und das haben die Gängigsten eigentlich alle mittlerweile. lg René | BMW Team OWL - Kein Club, Kein Verein, EIN TEAM für die "Freude am Fahren" | www.bmwteamowl.de Wir suchen ständig BMW / MINI begeisterte Leute aus der Region OWL (MI / HF / LIP / SHG / HOL / HM / HX / BI / PB / GT usw.) |
Autor: daniel.krueger Datum: 26.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- EGTG bedeutet nicht EG-Teilegutachten (soetwas gibt es nämlich nicht) sondern EG-Typgenehmigung. Die Zeile bedeutet, daß an besagtem Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut sein kann, wie sie in der EG-Typgenehmigung bzw. der allgmeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt ist. |
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