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Fahrzeugschein bei Sonstige, AHK ?? - BMW-Talk

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Beitrag von: Sir-Dadse
Date: 26.09.2008
Thema: Fahrzeugschein bei Sonstige, AHK ??
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 26.09.2008 um 16:35:21 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Servus,

war grad beim Tüv und habe mal wieder in meinen Fahrzeugschein geschaut, dort steht bei sonstige Vermerke : ww.AHK LT.EGTG/ABE, weiss einer von euch, was des bedeutet ??

AHK, denke ich steht für Anhängerkupplung, obwohl ich eigentlich keine habe !!

Grüße und danke im voraus

Alex

Bearbeitet von - angry-playboy am 26.09.2008 16:35:21


Antworten:
Autor: ronaldo66
Datum: 26.09.2008
Antwort:
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Na, das dürfte wohl bedeuten:
"wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegutachten/Allg. Betriebserlaubnis".
Autor: Strahlemann
Datum: 26.09.2008
Antwort:
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Korrekt!

Bedeutet also, wenn du eine AHK nachrüstet, brauchst du sie nicht extra eintragen lassen, sofern sie eben eine ABE bzw. ein EG-Teilegutachten besitzt. Und das haben die Gängigsten eigentlich alle mittlerweile.

lg René
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Autor: daniel.krueger
Datum: 26.09.2008
Antwort:
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EGTG bedeutet nicht EG-Teilegutachten (soetwas gibt es nämlich nicht) sondern EG-Typgenehmigung. Die Zeile bedeutet, daß an besagtem Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut sein kann, wie sie in der EG-Typgenehmigung bzw. der allgmeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt ist.




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