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Beitrag von: EXZESSIV Date: 24.09.2008 Thema: Umzug - Was ist zu beachten ? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute ! Ich (20) ziehe nächste Woche aus Berufsgründen nach Saarbrücken,und jetzt,wo's ans packen etc geht wollte ich mal in die Runde fragen,wer denn schonmal umgezogen ist und was man dabei alles beachten sollte - also speziell,bei welchen Ämtern und Behörden ich vorm Umzug vorstellig werden sollte ! Post is klar,wegen Nachsendeantrag,zum Amt etc. Wär einfach praktisch wenn jemand ne Aufstellung dazu hätte ! mfG, Kay |
Autor: 87manu Datum: 24.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Sie Wehrdienst abgeleistet haben, unterliegen Sie bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres der Wehrüberwachung. Gemäß §24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben Wehrpflichtige während der Wehrüberwachung binnen einer Woche jede Änderung ihres Wohnsitzes dem Kreiswehrersatzamt zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze nachgekommen. Gilt auch für Zivildienst :D ansonsten Einwohnermeldeamt und Post, Telefon bzw Internet und halt alles was man noch so brauch an bzw abmelden. Bank würd ich noch bescheid sagen zweck wechsel des Beraters, Mobilfunktarife und sonstige laufenden Verträge informieren. |
Autor: EXZESSIV Datum: 24.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wenn ich den Dienst noch nich abgeleistet hab ?? ^^ |
Autor: Tubs Datum: 24.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: - Nachsendeantrag geht auch online: Post Beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort ummelden. Zum Amt am Alten Wohnort muss man nicht. Zur GEZ musst du nicht, die finden dich schon von alleine. :-) Auto ummelden auf der Zulassungsstelle. Wenn notwendig, Anwohnerparkausweis auf dem Amt beantragen. Alle Vertragspartner mit der neuen Adresse informieren. Das geht auch oft online bei denen auf derm Homepage. Alte Verträge, die an die alte Wohnung gebunden sind und nicht mehr benötigt werden kündigen. Da gibt es oft auch eine Kündigungsfrist. In der neuen Wohnung und alten Wohnung alle Zählerstände und Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll festhalten. Am besten Übergabe mit Zeugen und diese im Protokoll erwähnen. Dann gibt es am wenigsten Ärger hinterher. Verträge wie Telefon, Kabel, Internet, Bezhalfernsehen, Strom, Gas, Wasser, ... sind zu umfangreich um Details aufzulisten. |
Autor: reeper Datum: 24.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du ein umzugsunternehmen beauftragst für div. sachen das du/sie alles ordnungsgemäß verpacken und behandeln und was von der firma aus alles versichert ist (mein monitor haben sie nicht ersetzt) mfg marcel Das Auto sucht sich seinen Fahrer, nicht der Fahrer sein Auto! |
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