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Garantieabwicklung bei tiefentladener Batterie? - BMW-Talk

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Beitrag von: Pug
Date: 23.09.2008
Thema: Garantieabwicklung bei tiefentladener Batterie?
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ich habe hier eine 74Ah Varta silver dynamik.
diese war 1 jahr in betrieb, daann 8 monate im ruhestand und wurde nicht (erhaltungs-)geladen.

jetzt läßt sich die batterie nicht mehr laden (ladegerät zeigt fehlermeldung) und die batterie hat nur noch eine spannung von 1,8V!
ich gehe mal davon aus, dass die batterie tiefentladen ist und somit defekt.

läuft sowas über die garantie?
auf was geben die eigentlich garantie und hat da einer erfahrung mit der abwicklung?
(auf der homepage von varta hab ich nichts dazu gefunden)

Nu mal los....


Antworten:
Autor: Bardock
Datum: 23.09.2008
Antwort:
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Grüß dich Frank,

gehe zum Händler bei dem du die Batterie erworben hast. Über die acht Monate ohne Benutzung & Erhaltungsladen schweig dich aus.

Im Regelfall hat auch die Batterie zwei Jahre Gewährleistung.

Es ist so, das einige bzw. viele Hersteller eine Diagnosereihenfolge vorschreiben. Das heisst, man nimmt die Batterie und führt einen Batterietest durch. Dann lädt man die Batterie mind. 24 Stunden und führt ca. 2 Stunden danach einen erneuten Batterietest durch. Es wird stets jeweils vor den Tests die Säuredichte gemessen. Über diese beiden Tests ist jeweils ein Prüfprotokoll zu führen.

Ich mach mich auf jeden Fall bis morgen schlau was es damit alles auf sich hat, damit ich dir eine definitive Anwort geben kann und wie du zu einer neuen Batterie kommst.

Ich denke ich kann morgen ab ca. 18:30 Uhr wieder mit einer Antwort aufwarten.


Ein Gruß vom Rob

Solche Fälle hab ich übrigens auch schon abgewickelt.
Autor: FRY
Datum: 23.09.2008
Antwort:
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Zitat:

läuft sowas über die garantie?


eigentlich nicht, da die firmen nicht für eigenes unvermögen haften. aber ich würde es trotzdem versuchen, mach dir aber keine hoffnungen, normalerweise ist auf eine batterie nur 6 monate garantie.
das wiederrum kommt durch solche fehlbehandlung und da haben die hersteller verständlierweise keine lust drauf.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Pug
Datum: 23.09.2008
Antwort:
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ja, danke.

Zitat:

gehe zum Händler bei dem du die Batterie erworben hast.


da wären wir dann beim 2ten problem,
der händler ist viel zu weit weg, als was sich das lohnen würde dort hin zu fahren. :-(


EDIT:
Zitat:

normalerweise ist auf eine batterie nur 6 monate garantie


bei autobatterien?
da sind 2 jahre der "normale" satz, 3 oder 5 jahre kommt auch oft vor.
und ich frage mich etwas worauf die eigentlich garantie geben?

Bearbeitet von - Pug am 23.09.2008 19:37:41
Nu mal los....
Autor: Bardock
Datum: 23.09.2008
Antwort:
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Also zwei Jahre müssen sie (Gewährleistung), so zumindest mein Stand. Sechs Monate höre ich zum ersten Mal.

Schade das der Händler zu weit weg ist. Im Regelfall ist es so, das dieser dein Ansprechpartner ist. Es gibt Ausnahmen, klar, z.B. wenn es ein Händlernetz ist so wie eine Automarke mit einer Mobilitätsgarantie oder ähnlich. Aber das ist zu diffizil als das man es verallgemeinern und direkt vergleichen kann.

Worauf sie Garantie geben ? Um den Kunden zu binden und weil sie somit dem Kunden suggerieren (ob zu recht oder nicht ist erstmal egal): "Seht, diese Produkte sind so gut, wir geben 3 oder 5 Jahre Garantie, sonst würden wir es wohl nicht machen. Wir stehen hinter unserem Produkt" Und wenn nach 4 Jahren doch mal etwas einen defekt aufweist, so wie z.B. eine Batterie, macht sich nicht jeder die "Mühe" und kümmert sich um die Batterie, ob aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder Bequemlichkeit sei dahingestellt, sondern kauft sich schlichtweg eine neue............
Autor: mb100
Datum: 23.09.2008
Antwort:
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Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, also dass der Händler beweisen muss, dass die Batterie beim Gefahrenübergang vollkommen in Ordnung war. Die meisten Händler nennen das "Garantie" bzw. behandeln es auch so.
Wenn Du als Käufer nen "normalen" Gewährleistungsanspruch geltend machen willst, dann liegt die Beweislast bei Dir. Und das dürfte in der Tat schwer werden...

Und tatsächlich gibts bei Batterien normalerweise sechs Monate Garantie und dann die "normale", gesetzliche Gewährleistung - nicht mehr.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Bardock
Datum: 24.09.2008
Antwort:
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So Frank,

nun die versprochene Antwort:


In deinem Fall gelten die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Auf diese hast du nur ein Anrecht, wenn du dich mit dem Beleg, klar, an den Händler wendest, bei dem du sie erworben hast.

Sechs Monate Garantie gelten lediglich bei sogenannten "Taxibatterien". Das sind aber auch etwas andere Batterien was einige Details wie z.B. die Amperéstunden angeht.
Diese Batterien finden verwendung bei Taxis, einigen Polizeifahrzeugen u.ä.

Das mit der Beweislastumkehr ist ja schön und gut, aber es ist nicht immer genau zu bestimmen wer nun der Urheber des Schadens ist. Deshalb velaufen sich viele Fälle einfach im Sand.


Gruß Rob




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