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Beitrag von: jack is back Date: 15.09.2008 Thema: Sparbrief vorzeitig kündigen ---------------------------------------------------------- bitte aussagekräftige überschriften nutzen! angry Hallo liebe BMW freunde! ich habe einen sparbrief bei der Volksbank der bis 2010 läuft.... Jz will ich aber doch unbedingt das Geld haben . Weiss zufällig jemand wie man zu einer außerodentlichen/ vorzeitigen Kündigung kommt?? Danke im Vorraus Bearbeitet von - angry-playboy am 15.09.2008 19:48:32 |
Autor: Rediker Datum: 15.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde jetzt mal behaupten da fragste am besten bei deiner bank nach! Die können dir da glaube ich besser helfen. |
Autor: Lord Cyber Datum: 15.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist normalerweise gar nicht möglich. Einige Banken lassen sich darauf aber ein indem sie Dir deutlichen Zinsabzug anbieten, womit die Anlage dann schnell für die Katz war/ist. |
Autor: hrhrless Datum: 15.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- küdigen wie schon gesagt idR. nicht möglich, haste keinen Bekannten oder Familie, der ihn dir "abkauft" zum aktuellen Wert oder bissl darunter? |
Autor: herr_welker Datum: 15.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweiße ist es nicht möglich. Aber wenn du einen guten Berater hast, dann kann er vl. was drehen. Verluste sin aber auf jedenfall dann drinnen. Immerhin will eine Volksbank ja nicht ihre Kunden vergraulen. |
Autor: Stefan177 Datum: 16.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kann jeden Vertrag kündigen. Ist ja schließlich mein Geld. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt. Meistens werden dann Gebühren fällig, oder erbrachte Leistungen werden zurückgefordert (Staatliche Zulagen z.B.). Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Lord Cyber Datum: 16.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, Du kannst nicht jeden Vertrag kündigen, wenn dieser es nicht vorsieht, egal ob es Dein Geld ist oder nicht. Wenn Du Geld für 5 Jahre festlegst hast Du keinen Anspruch darauf es vorher zu bekommen - auch wenn Du Insolvenz anmelden müsstest. Sonst bräuchte man ja erst gar keine befristeten Verträge mehr abschließen... Bearbeitet von - Lord Cyber am 16.09.2008 22:08:12 |
Autor: Stefan177 Datum: 16.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist mein Geld und wenn ichs will, krieg ichs auch. Auch wenns "Fest" angelegt ist. Ich kann jede Renten- und Lebensversicherung kündigen, einen Bausparer, Riester Rente, Festgeldkonto, was ich will. Das ist alles "Fest" angelegt. Nur eben zu "deren" Bedingungen. Damit wird viel Geld verdient bei der Versicherung. Die bauen auf Leute, die das nicht durchhalten. Ich hab vor nem halben Jahr erst "Fest" angelegtes Geld abgezogen. Da war nicht viel hin, weils erst ein halbes Jahr da war. Ging aber von einem Tag auf den anderen. Hätte ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, wären nichtmal Gebühren angefallen. In jedem Vertrag gibts nen Abschnitt "Kündigung". Da steht höchstens die Frist und die Gebühren drin. Aber ich hab noch nie gesehen, daß da drinsteht, daß kein Kündigungsrecht besteht. ^^ Bearbeitet von - Stefan177 am 16.09.2008 22:45:10 Bearbeitet von - Stefan177 am 16.09.2008 22:46:55 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Lord Cyber Datum: 17.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann ja gut sein, dass es bei Dir ging. Es muss aber wie gesagt extra vereinbart sein oder ein freiwilliges Verhalten der Bank darstellen. Generell geht das aber eben nicht und wenn sich die Bank weigert kommst Du nicht an Dein Geld. Hier mal ein Beispiel einer beliebigen Bank: http://www.santander.de/media/pdf/agb/agbs.pdf Punkt 18-1 widerlegt Deine generelle Aussage. |
Autor: BMW M3 Powa Datum: 17.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo zusammen , ich arbeite bei einer volksbank. Also zum rechtlichen " richtig es ist dein GELD" aber es ist vertraglich fest angelegt und laut agb nicht kündbar vorzeitig. Des mit den 3 monaten ist bei einem sparbuch oder wachstumszertifikat. da kannst aber auch mit abzug jeder zeit ran. Beim einen Sparbrief/Festgeld leider nicht, aus es tretten wirklich ausergewöhnliche gründe ein, aber auch da muss die bank zustimmen. Wenn jetzt einfach sagst ich will mein geld haben, weil ich z.b. felgen kaufen will, wird sich jede bank normalerweise quer stellen, ausser du hast noch andere millionen rumliegen :-) für uns als bank ist das ein riesen mist zum buchen eine vorzeitige auflösung, weil auch die mindestreserve berichtigt werden muss. usw....... gruß Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;) |
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