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Hauskauf frage zu Namensänderung! - Geplaudere

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Beitrag von: fanatics
Date: 07.09.2008
Thema: Hauskauf frage zu Namensänderung!
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Hallo!
Kennt sich von euch eiener aus mit dem Hauskauf?
Wollte mal fragen wie das ist wenn ich mir jetzt mit meiner Freundin ein Haus kaufe, werden wir ja mit unseren jetztigen Nachnamen eingetregen. Müssen wir das wieder umänderen wenn wir heiraten?
Lesen gefährdet die Dummheit!


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 07.09.2008
Antwort:
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Wenn Du schlau bist, läst Du das Haus auf DEINEN Namen, ansonsten müßt ihr bei Heirat wieder hin und einen Namensänderung Besitzänderung) beantragen.
Autor: richicw
Datum: 07.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Wenn Du schlau bist, läst Du das Haus auf DEINEN Namen, ansonsten müßt ihr bei Heirat wieder hin und einen Namensänderung Besitzänderung) beantragen.

(Zitat von: LatteBMW)




Und wenn deine Freundin schlau ist, macht sie diesen Vorschlag nicht mit. :-)
Wir haben unser Haus auch auf beide Namen eingetragen.
MfG Richi
Autor: ThaSpooner
Datum: 07.09.2008
Antwort:
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Hey,

ich meine, dass das beibehalten werden kann, also ihr müsst nach einer Heirat nichts ändern.
Die Besitzverhältnisse bleiben ja dann auch gleich.

Wobei euch der Notar oder der Finanzierer (falls erforderlich) darüber mit Sicherheit auch aufklären kann.

Bearbeitet von - ThaSpooner am 07.09.2008 15:33:43
Autor: cxm
Datum: 07.09.2008
Antwort:
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Hi,

Ihr werdet mit Euren aktuellen Namen und falls abweichend, dem Geburtsnamen in die Verträge und das Grundbuch eingetragen.
Und der Geburtsname ändert sich auch nicht.
Ob später dann eine oder mehrere Namensänderungen stattfinden, ist völlig egal.

Durch eine Heirat ändern sich die ehelichen Besitzverhältnisse (Stichwort Zugewinngemeinschaft) aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: coupe-maniac
Datum: 08.09.2008
Antwort:
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Das einfachste wäre wohl, noch kurzfristig standesamtlich zu heiraten.


Everything is possible

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Autor: BMW-86
Datum: 08.09.2008
Antwort:
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Ruf doch am besten mal bei dem grundbuchamt an, wie sich das verhält.
Autor: Marco535
Datum: 08.09.2008
Antwort:
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Da brauchst net anrufen. Die Namen bleiben vorerst im Grundbuch erhalten, auch wenn man in der Zwischenzeit 3 x heiratet. So lange sämtliche Ämter nicht miteinander vernetzt sind, wird da ohne Antrag und Papierkrieg nix geändert.

Also wie cmx schon sagt. Die ursprünglichen Namen bleiben in GB stehen.

Bearbeitet von - Marco535 am 08.09.2008 23:58:08




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