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linker Blinker auf der Autobahn - Geplaudere

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Beitrag von: H3LL64T3
Date: 03.09.2008
Thema: linker Blinker auf der Autobahn
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Dere,
habe schon oft gesehen das leute auf der AB den linken Blinker gesetzt haben, wenn sie vorbei wollten. Ist das eigentlich legal bzw. kann es Strafen nach sich ziehen. Weil was will man machen, wenn man etwas flotter unterwegs ist und der Vordermann partou nicht die linke Spur freigeben will, "obwohl" die rechte komplett frei ist.(Man will ihn ja nicht drängen sondern nur freundlich drauf hinweisen)
Ich weis das es teuerer ist zu "Drängeln", als rechts zu überholen.

Also bitte nicht falsch verstehen, bin kein Drängler, mag das selber nicht wenn ich vom Hintermann nicht mal mehr die Lichter seh, nur es muss doch eine legale und freundliche Art geben den Vordermann drauf hinzuweisen.

MFG,
Andi



Antworten:
Autor: e61_530driver
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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freundlich heisst für mich zum bsp. kurz die lichthupe betätigen, aber nicht dicht auffahren.

finde diese aktionen mit dem blinker links reine provokation, vorallem weil die meisten wenn sie es sehen erst recht auf die linke spurt gehen oder dort bleiben.

ob es jetzt legal ist oder nicht, könnte mir vorstellen das es genau die regelung wie mit der lichthupe ist.

MfG
Autor: Sonic17
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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hab schon experten gesehen die " Dauer Links Geblinke " An Hatten :P
Kamen angerast und rasten auch eben so schnell an einem vorbei !

Ich weis nicht mehr genau in welchem land das war,
aber aufjedenfall in Serbien oder Ungarn evtl Sogar Mazedonien,
da hat der der auf der linken spur überholen wollte,
Lichthupe gemacht auch wenn vor ihm keiner war.
( 2 - 3 Spurige Autobahn )

Ich fand das schlimm, aber im nachhinein wurde mir klar das es da normal ist ^^
Autor: Airborne
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Ob das jetzt legal ist wenn man den Blinker eingelockt hat weiß ich nicht, ich glaube einmal Blinken beim heranfahren ist erlaubt.

Ich hab ihn aber manchmal auf dauerblinken, wenn ich mit V/max an ne Kolonne (welche sich komplett auf der rechten Fahrbahn befindet) heranfahre.....Hauptsache die sehn mich und ziehen nicht einfach raus.

Wenn ich links schnell fahre und es pimmelt einer verträumt in seinem eigenen Wunderland auf der linken Spur (obwohl rechts alles frei und kein anderes Auto zu sehen ist), dann gibts einmal kurz Lichthupe, ggfls noch nen Blinker, und wenn dann immer noch nix passiert wird einfach rechts überholt!

Ich weiß, ist nicht korrekt, aber ich hab mit dem falsch Fahren auch schließlich nicht angefangen!^^

MfG
Autor: Old Men
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Frage doch mal deinen Anwalt. Wenn du selber auf der linken Spur fährst und deinen Blinker links setzt, dann heißt das doch im Strassenverkehr, du willst links abbiegen. Geht aber auf der Bahn nicht und deshalb wurde ich angezeigt wegen NÖTIGUNG !!Der Spass hat mal locker 275 Euro gekostet und 2 Punkte. Du stehst besser da, wenn du auf dem Standstreifen überholst, denn das ist nur eine Ordnungswidigkeit und kostet 40 Euro.Habe ich noch nicht gemacht, wurde aber in der Sendung Auto-Motor-Sport so dargestellt.
Autor: MCEE
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Einmal kurz den Blinker links setzen ist legal. Damit signalisiert man ja nur, dass man überholen möchte. Is ja eigentlich wie n Spurwechsel wenn man zum Überholen ausschert ;)

Lichthupe usw. läuft schon wieder unter dem Begriff "Nötigung"...
Biete:
- E46 Innenausstattung schwarz/orange


Suche:
- E46 Innenausstattung schwarz
Autor: H3LL64T3
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Lichthupe glaub ich darf man ja nicht machen. Ist "Nötigung" ^^
Der linke Blinker ist hald dezenter. Find ich.

Autor: MostWanted
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Also wenn ich mit 200 auf der linken angeballert komm und vor mir ein noob mir kein platz macht, wird auch mal geblinkt oder die lichthube kommt zum einsatz.

Da ich aber auch oft in Polen unterwegs bin, wird auch mal rechts überholt wenn der bauer nicht platz macht. Da ist sowas standard xD

Ich passe meine fahrweise quasi dem land an :D

Bearbeitet von - MostWanted am 03.09.2008 23:00:17
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP
Autor: Powerjaffen
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Ist natürlich sehr schwammig ausgedrückt...
Wenn ich auf der Bahn unterwegs bin, dann kommt es auch schon mal vor das ich
Blinker, Lichthupe und Hupe kombiniere, bis jetzt gab es noch keine Anzeige ;-)
Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor
Autor: tobibeck80
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Ich würd sagen dass ich gerade aus Frankreich komme und die da alle den Blinker immer eingelockt lassen beim überholen.....habs aus Reflex einfach so gemacht ;-)

Das bekommen die in der Fahrschule gezeigt und es wird da echt von Nord bis Süd so praktiziert.





Beim schnell fahren verhalte ich mich wie mein Bruder......ausweichen statt reinkrachen ist die Devise.

Und wenn einer zu dumm ist ein Auto richtig zu bedienen, sollte er nicht auf die AB fahren.....dazu zähle ich auch in den Rückspiegel zu schauen wenn man überholen will, und dies dann ZÜÜÜÜGIG zu tun.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: MostWanted
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Zitat:

Ich würd sagen dass ich gerade aus Frankreich komme und die da alle den Blinker immer eingelockt lassen beim überholen.....habs aus Reflex einfach so gemacht ;-)



Ohh ja, die franzosen sind auch schlimm. War mal einer hinter mir mit einem E46 330d. Das war in der Tschechei. Ich bin schön chillig dahingetuckert, da kam der angeballert und wollte es unbedingt wissen. hat als gedrängelt und wollte vorbei, aber nicht mit mir xD
Gang zurückgeschaltet und ByeBye 330d :D:D
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP
Autor: marueg
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Überholabsicht durch KURZES Hupen bzw. Lichtzeichen angezeigt werden. In Zusammenhang mit dichtem Auffahren kann das allerdings schnell als Nötigung ausgelegt werden.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: tobibeck80
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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ja stimmt, es is so schön einfach was im Gesetzestext steht.


Aber wieso zum Geier wird nan geschnitten, ausgebremst, blockiert und behindert wenn man auf sich aufmerksam macht?

Ich hab nen kleinen Sehfehler und kann Abstände nicht 100% abschätzen, und bekomms dennoch hin, dass ich im Rückspiegel erkenne ob einer schneller ist wie ich oder nicht.....wieso kann das nicht der Rest der rollenden BILD Leser?

Wenn man sich regelkonform verhält (kurz Lichthupe wenn man den Vorderen warnen möchte dass man viel schneller ist wie er), wird erst recht mit Karacho rausgezogen und sich noch richtig Zeit beim Überholen und wieder rechts einscheren gelassen.....sofern dies jemals nochmal passieren sollte.


Das wurde erst so schlimm mit den ganzen Hilfssheriff seitdem Turbo Rolf die Mutti mit ihrem Kia erschreckt hat, und sie aufgrund fehlerhaftem Verhaltens ums Leben kam.....wetten dass ihr Rückspiegel nicht richtig eingestellt war?

Bearbeitet von - tobibeck80 am 03.09.2008 23:09:58
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: a1exander
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Ob legal oder nicht, so machs ich:

Solang ich nicht im Bereich des Mindestabstands bin ist der Blinker bei hohen Geschwindikeiten an und ich scheue nicht die Lichthupe zu betätigen. Innerhalb des Mindestabstands versuche ich diese bis auf Extremsituationen (einer zieht plötzlich raus) zu vermeiden. Naja ist ja im Prinzip bloß eine Absicherung die nichts bringt. Wenn dich einer wegen Nötigung anzeigen will macht ers so oder so, ob Abstand oder nicht.

Erst vorgestern wieder ein Unfall passiert wo so einer von der "Na der hat auch Bremsen-Fraktion" einfach rausgezogen ist. Das schlimme ist, die fühlen sich im Recht! Naja Ende vom Lied war, dass der der auf der Linken war aufgefahren ist und der der rausgezogen ist an einem Baum landete (Beifahrerin schwer verletzt) und was zieht die ganze Angelegenheit nach sich???? NATÜRLICH! Die gute alte Tempolimitdiskussion.... *kotz*
Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen.
Autor: vitanick_e46
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Ach mitlerweile kannst du doch eh nur samstags nachts um 3:00 auf der Bahn etwas schneller fahren...Ich versuch es erst garnicht schneller als 160 zu fahren...Lohnt sich eh nicht...da hast du die Karre erst in Schwung gebracht, schon kommt so ein Doofmann mit 110 auf die linke spur und schleicht dan am LKW vorbei...und du gehst in die klötze und weißt net wo du hin sollst, weil mitlerweile der Monat der AU vom Vordermann zu erkennen ist...
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
Autor: Ranger
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Also ich mach den Blinker selten an, ich bevorzuge die gute alte Lichthupe. Letztens war ich von Bochum nach hause unterwegs, hatte es eilig (ca 245km/h), vor mir ca 150m ein Sharanmit ca 130, vor ihm ca 250m ein Bus, ja er zieht raus, ich mach ne Lichthupe, dass er mich vorbeifahren lassen soll, hatte ja schließlich noch 150m, was macht der Hirnlose Familienvater, bleibt auf der Spur und geht voll in die Eisen, ich dann voll im ABS drinn gestanden und rechts rüber gezogen. Zeigt mir der Vollpfosten noch den Finger und fuchtelt rum wie ein grosser, aber dass es evtl gefährlich sein könnte, das war ihm irgendwie nicht bewusst. ich könnte Kotzen bei so viel Dummheit, zumal der D... noch 3 kleine Kinder im Auto hatte.
Wenn ich dem ungebremst hinten drauf wäre, dann wären wir wohl alle nicht mehr am Leben bei 150km/h Geschwindigkeitsunterschied nach seinem Bremsmanöver.
Autor: hero182
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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also man darf definitiv lichthupe machen, aber nicht dauernd und dabei nicht zu dicht auffahren.
es heißt, dass man die lichthupe sogar dazu benutzen darf/soll, um überholvorgänge anzuzeigen.
aber besser is es halt doch, vor kolonnen etwas vom gas zu gehen. es sei denn, ihr wollt hops gehn ;)
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: Airborne
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:



es heißt, dass man die lichthupe sogar dazu benutzen darf/soll, um überholvorgänge anzuzeigen.

(Zitat von: hero182)




Sobald es eng werden könnte mach ich das immer.....hatte aber mal nen 1´er Fahrer, der hat vor JEDEM Überholvorgang einem ne Lichthupe gegeben.
Hab es vorher im Rückspiegel gesehen, dan hat er´s bei mir gemacht (obwohl ich ganz gemütlich rechts rumgedümpelt bin^^) und weiter vorne auch noch.
Wollte dann mal probieren ob er auch Platz macht, wenn ich ihn mit ner Lichthupe wegschiebe, hat geklappt! :-D

MfG
Autor: Marco535
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Ist doch immer wieder der gleiche Mist. Egal ob man Abstand eingehalten hat oder nicht. Sobald man mit einem BMW einem Familienvan oder Kleinwagen die Lichthupe gibt, wurde die arme Familie genötigt und fühlte sich vom gemeinen BMW Fahrer in seiner Höllenmaschine bedrängt.

Es fährt doch sowieso jeder wie er meint. Deswegen musste ich leider auch schon oft auf den "lmma"-Mudus umschalten. Sieht so aus bei mir: Mal kurz bemerkbar machen, dass ich schneller will und auch kann, mindestabstand wird hier kurz unterschritten. wenn nix hilft, dann kann ich auch mal rechts vorbei. Wie Airborn schon sagte, ich hab nicht angefangen mit dem Falschfahren, deshalb hab ich auch absolut kein schlechtes Gewissen.

Natürlich auch nur, wenns sinn macht. Wenn ne Kolonne an LKW auf der rechten Spur ist, bringt alles blinken, hupen, drängeln nix. Wo soller denn hin. Aber wenn frei ist und immer noch nix geht, dann muss man halt manchmal nachhelfen.
Autor: e46-fahrer
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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ob nur beim blinken groß was kommt glaub ich nicht, wenn du dicht hinten drauf hängst und dabei blinkst ist das nötigung,
wenn du aber mit abstand ein bis zwei mal deine lichthupe betätigst ist es noch im erlaubten was das rechtliche angeht

allerdings finde ich das man diese dauer blinkerei auf den autobahnen nicht mehr so oft sieht

Autor: güttl
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zum Thema Nötigung gibt es noch folgendes zu sagen:
Mittlerweile fragt der Rennleiter den Anzeigenerstatter, ob und inwieweit er sich genötigt fühlte. Eine Nötigung liegt nämlich nur vor, wenn der "Genötigte" zu einer Aktion gezwungen wurde. Da es dort bei 99% der Fälle aber hapert, da diese ganz normal weiterfahren und irgendwann einscheren, wars das mit der Straftat!! Was anderes isses, wenn mir einer 15 km im Heck klebt und mir bis nach Hause hinterherfährt. Dann habe ich das Recht, ihn mit geeigneten Mitteln zu zeigen, wo das Hoftor ist. Und zu dieser Aktion wurde ich dann eben genötigt...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: güttl
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zum Thema Nötigung gibt es noch folgendes zu sagen:
Mittlerweile fragt der Rennleiter den Anzeigenerstatter, ob und inwieweit er sich genötigt fühlte. Eine Nötigung liegt nämlich nur vor, wenn der "Genötigte" zu einer Aktion gezwungen wurde. Da es dort bei 99% der Fälle aber hapert, da diese ganz normal weiterfahren und irgendwann einscheren, wars das mit der Straftat!! Was anderes isses, wenn mir einer 15 km im Heck klebt und mir bis nach Hause hinterherfährt. Dann habe ich das Recht, ihn mit geeigneten Mitteln zu zeigen, wo das Hoftor ist. Und zu dieser Aktion wurde ich dann eben genötigt...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: Nicore
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Na sowas, hier kann ich mich den Gebrüdern Tobi und Airborne
100% anschließen, auch dem Beispiel mit Turbo Rolf. Aber das
ist eine andere heikle Diskussion.

Wie auch immer, wenn jemand angeflogen kommt sieht man bei
einigen Fahrzeugen den Blinker gar nicht, da hilft kein
Dauerblinken. Z.B. bei den 4er Golfs oder so, wenn die Licht
anhaben fällt der keine Blinker der ja dummerweise IM Scheinwerfer
ist nicht auf. Mich stört es gar nicht wenn jemand angeflogen
kommt und mich 5x mal an-licht-hupt, egal ob das ne 120er Strecke
ist und der mit 200 ankommt. So sehe ich früher das jemand schneller
ist als ich und der Hintermann muss nicht erst bremsen. In vielen
Situationen habe ich auch eher den Finger bereit auf der Lichthupe
an statt den Fuß auf der Bremse.

Das ist immer bei solchen Leuten die 200m vor einem LKW rausfahren,
aus dem Windschatten raus sind und dann nicht aus dem Tee kommen.
Das Prinzip "ransaugen im Windschatten" und zügig überholen ist
denen fremd.

Aber meine Devise ist: Wenn jemand wegen MIR bremsen muss, dann
bin ICH nicht vorrausschauend gefahren.
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Eine Nötigung liegt nämlich nur vor, wenn der "Genötigte" zu einer Aktion gezwungen wurde. Da es dort bei 99% der Fälle aber hapert, da diese ganz normal weiterfahren und irgendwann einscheren, wars das mit der Straftat!!

(Zitat von: güttl)




Zwei Dinge:
1. War das mal anders? Also dass derjenige, der nötigt, den Genötigten zu nem Handeln, Dulden oder Unterlassen bringen will? Seit 2002 jedenfalls nicht...
2. Vergiss bitte nicht, dass bei der Nötigung auch schon der Versuch strafbar ist. D.h. wenn Du mir bei (z.B.) 150 km/h im Heck klebst und mit Lichthupe, Neblern und Blinkern ein schickes Lichtspiel veranstaltest, das Ganze mit gelegentlichem Aufheulen untermalst und wild gestikulierst, ich mich aber davon vollkommen unbeeindruckt zeige und "meinen Stiefel weiter fahre", hast Du m.E. zumindest ne versuchte Nötigung begangen - und die is strafbar gem. § 240 III StGB.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Richi
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Kleine Geschichte;
War vor einigen Monaten in Tirana und was mir aufgefallen ist. Wenn dort links überholt wird egal ob Stadt oder Lanstrasse dann wird einfach mal gehupt. Grund ist, sie wollen halt "bescheid" geben ich bin links am überholen nur das du es weisst ;).

Also beim 1. wunderst du dich ja noch aber wenn 90% der Leute es machen bekommst echt nen rappel ;)

Naja ok BTT.
Finde eigentl. Lichthupe noch ok wenn man der Überholer wirklich enorm schneller ist, das wäre mir wohl lieber als das der dann bis auf 5 m rankommt der andere dann verzweifelt ne Lücke rechts sucht. Blinker muss nicht unbedingt sein ist schon eher Nötigung.

Gruß
Autor: güttl
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


[2. Vergiss bitte nicht, dass bei der Nötigung auch schon der Versuch strafbar ist. D.h. wenn Du mir bei (z.B.) 150 km/h im Heck klebst und mit Lichthupe, Neblern und Blinkern ein schickes Lichtspiel veranstaltest, das Ganze mit gelegentlichem Aufheulen untermalst und wild gestikulierst, ich mich aber davon vollkommen unbeeindruckt zeige und "meinen Stiefel weiter fahre", hast Du m.E. zumindest ne versuchte Nötigung begangen - und die is strafbar gem. § 240 III StGB.

(Zitat von: mb100)




Gehe ich 100%ig mit, mb100. Ich gebe nur meine Erfahrung mit der Rennleitung weiter, als ich mal der vordere Fahrer war. Und da meinte der Bulle halt, ich soll beschreiben, wie ich mich genötigt fühlte, warum und überhaupt.... Das Ende vom Lied war, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Was auch nicht unerwähnt bleiben sollte:
Sitze ich im BMW, drängelt keiner von hinten. Fahre ich die selbe Strecke mitm Fabia und das noch schneller, will man mich gleich beiseite räumen...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: louisdama
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:




Wenn ich links schnell fahre und es pimmelt einer verträumt in seinem eigenen Wunderland auf der linken Spur
(Zitat von: Airborne)




Wer macht den sowas?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: E92Lover
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Ich blink nicht links, ich mach keine Lichthupe weils sowieso keinen interessieren bzw. drauf reagieren würde, sondern überhol einfach rechts.
Dies hat einen einfachen Grund, wenn ich jedesmal abbremsen würde, würde dies nur unnötig die Umwelt belasten. Mein Motiv ist also ein ehrenhaftes.
Autor: marueg
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


... weißt net wo du hin sollst, weil mitlerweile der Monat der AU vom Vordermann zu erkennen ist...

(Zitat von: vitanick_e46)




110 im Rückwärtsgang - Respekt ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: tobibeck80
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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er könnte aber auch recht haben lol

manche haben die Schilder falsch rum drauf und raffens nicht
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich




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