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H&R 55/35 nicht für 19Zöller zulässig ? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: BMW-86
Date: 03.09.2008
Thema: H&R 55/35 nicht für 19Zöller zulässig ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.09.2008 um 18:58:09 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Da ich auf der suche nach einem neuen Fahrwerk bin, und mich zw. Gewinde und Dämpfern/Federn nicht entscheiden kann- dachte ich mir mal nach den H&R 55/35 Federn zu schauen.

Da ich aber 19Zöller fahre, habe ich im Gutachten voller schreck gesehen das dies wohl nicht funktioniert.
Aber andere im Formum fahren diese kombi doch auch!! Wie habt ihr das gemacht?

Gutachten - Seite 4

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.09.2008 18:58:09


Antworten:
Autor: jens-1985
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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ähm. Das hör ich ja mal zum ersten mal. Googl doch mal. Vlt. findste da was

Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: Old Men
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Das Gutachten geht bis zu den 18". Dann steht im Gutachten auch noch""andere Rad-Reifenkombination sind vom Prüfer abzunehmen"". Also liegt es im Ermessen des Prüfers und besagt aber nicht, daß es nicht erlaubt ist. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, dürfte es ohne Probleme möglich sein.
Autor: BMW-86
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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ahh unter Nr 4.3 steht das es keine Bedenken gäbe, wenn zu den Felgen ebenfalls eine ABE besteht.

Ist das denn dann ne normale Eintragung oder Sonderabnahme o.Ä. wo dann der Tüv´ler wiederrum mitspielen muss?

mfg
Autor: odie
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Wie Dir sicher bekannt ist ist Teilegutachten nicht gleich ABE

und genaugenommen gibt es keine Zubehöhrfelgen in 19" mit ABE
hiesse im schlimmstenfall ne Einzelgenehmigung - wär auch schei..e


da hoff ich mal für dich das Du nen Prüfer findest der bissl menschlich ist.

Gruß
Odie
There`s always a bigger Fish
Regionalteam Wien & Umgebung

WANTED!!
Autor: BMW-86
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Hi,

ja Teilegutachten ist keine ABE das ist mir klar. Aber mit Teilegutachten geht das Ermessen des Prüfers gegen null.

Naja da ich ja noch am Überlegen bin wg. Gewinde werd ich mal gucken was ich mache.
Oder muss mal nen Tüv´ler suchen, was der dazu sagt.
Aber genaugenommen müsste er es ja eintragen, das das Gutachten von H&R ja keine Bedenke ausweist, wenn für die Rad/ Reifenkombi ebenfalls ein Gutachten vorliegt und die Auflagen eingehalten sind.

mfg
Autor: louisdama
Datum: 03.09.2008
Antwort:
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Das eintragen des Fahrwerkes ist kein Problem, habe dieses auch drinne gehabt mit 19".
Denke es liegt eher darin,das keine 19" im Gutachten stehen das zur Zeit der Ausstellung des Gutachtens 19" noch nicht so verbreitet waren.
ansonsten kannst du dich auch an H&R selbst wenden und dort anfragen wie es mit 19" aussieht.


Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: yozgatli530d
Datum: 05.09.2008
Antwort:
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hi,

du musst auf jedenfall eine einzelabnahme machen!

habe das gleiche problem mit 19 zöllern und gewindefahrwerk von h&R im gutachten sind nur die größen 17 zoll und 18 zoll eingetragen rest muss nach einzelabnahme gemacht werden.,
Autor: jens-1985
Datum: 14.09.2008
Antwort:
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Frgae. Was kostet Einzelabnahme. Hab da mal was von 350€ gehört??
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.




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