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Verdienstrichtlinien bei Schülern/Studenten - Geplaudere

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Beitrag von: Axl Rose
Date: 01.09.2008
Thema: Verdienstrichtlinien bei Schülern/Studenten
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Hallo an alle.
Da ich z.Z. arbeiten gehe (habe Semesterferien) und immer wieder andre Gerüchte über Höchstverdienste, Grenzen usw. bei mir ankommen, dachte ich ich frage einfach mal hier nach.
Also die Kindergeldgrenze liegt bei 7560 Euro Brutto im Jahr. Kommt man drüber, wars das mit dem Kindergeld für dieses Jahr, oder?
Dann soll es noch so ne Grenze mit 50 Tagen arbeiten im Jahr geben? Weiß da jemand was?
Ich meine 50 Tage für nen Studenten is ja wohl ein schlechter Witz; die WS Ferien dauern knapp 2 MOnate und die SS Ferien knapp 3.
Was sind da 50 Tage? Wie stellen sich die Leutchen vor, dass man da zu Geld kommen soll?
Falls das mit den 50 Tagen wahr ist, was ist denn, wenn man über diese 50 Tage im Jahr an Arbeit kommt?
Zählt da ein 400 Euro Job auch dazu? Ich meine, wenn man 2 Std am Tag arbeitet, kann man das ja wohl kaum als "Arbeitstag" gelten lassen...


So das wars erstmal...
Bin auf eure Antworten gespannt!

Grüße
Axl
Life Fast, Love Hard & Die Young
You're not gonna look that good, when your face´s ripped of - your bad day just got worse...


Antworten:
Autor: Raphy83
Datum: 01.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Hallo an alle.
Da ich z.Z. arbeiten gehe (habe Semesterferien) und immer wieder andre Gerüchte über Höchstverdienste, Grenzen usw. bei mir ankommen, dachte ich ich frage einfach mal hier nach.
Also die Kindergeldgrenze liegt bei 7560 Euro Brutto im Jahr. Kommt man drüber, wars das mit dem Kindergeld für dieses Jahr, oder?
Dann soll es noch so ne Grenze mit 50 Tagen arbeiten im Jahr geben? Weiß da jemand was?
Ich meine 50 Tage für nen Studenten is ja wohl ein schlechter Witz; die WS Ferien dauern knapp 2 MOnate und die SS Ferien knapp 3.
Was sind da 50 Tage? Wie stellen sich die Leutchen vor, dass man da zu Geld kommen soll?
Falls das mit den 50 Tagen wahr ist, was ist denn, wenn man über diese 50 Tage im Jahr an Arbeit kommt?
Zählt da ein 400 Euro Job auch dazu? Ich meine, wenn man 2 Std am Tag arbeitet, kann man das ja wohl kaum als "Arbeitstag" gelten lassen...


So das wars erstmal...
Bin auf eure Antworten gespannt!

Grüße
Axl

(Zitat von: Axl Rose)



Servus Axl,
die 50 Tage Regelung kenn ich nicht bzw. ist mir neu.
Kurze Anmerkung zu der Kindergeldgrenze: Diese bezieht sich auf das zu versteuernde Einommen, d.h. wenn du entsprechende "Werbungskosten" hast, die anerkannt werden, kannst du entsprechend mehr verdienen. Ansonsten wird das KI-Geld gestrichen wenn du über die Grenze kommst.
Gruß
Raphy
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Autor: Axl Rose
Datum: 02.09.2008
Antwort:
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weiß sonst keiner was?
Life Fast, Love Hard & Die Young
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