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Problem mit käufer bei ebay. - Geplaudere

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Beitrag von: jzberg
Date: 30.08.2008
Thema: Problem mit käufer bei ebay.
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hallo zusammen.

folgendes ist passiert.
habe letztens ein dvd radio bei ebay verkauft.
ist für 77€ weggegangen. hab alles verpackt und versichert verschickt. ein paar tage später hat mir der käufer geschrieben, dass die fernbedienung kaput sei.(foto wurde mitgeschickt)
ich sagte ihm das er mal zur post gehen soll und da mal nachfragen, weil ich jetz nicht viel machen kann.
er ab zur post.
die tante da hat dann erzählt das die ware nicht gut genug verpackt war .. blablabla..
hab sogar einen brief von der post bekommen wo dies drinsteht.
ok
hab dem käufer dann geschrieben, das ich ihm 15€ wiedergeben könnte. fänd ich noch akzeptabel.( 77€ - 15€ = 62€ FÜR EIN DVD RADIO zwar nicht das beste aber funktioniert!)
aber nein er schreibt mir das er 25€ will.
ich hab ihm dann geschrieben, das wenn er nicht will ich das radio auch wieder zurück nehmen würde.

jetzt hat er mir grade geschrieben, dass er es zurück schickt, mir bis freitag zeit lässt damit das geld auf seinem konto ist.
und dass ich ihm 77€ ebayauktion +6,90€ versand +6,90 rückversand an ihn bezahlen soll. und wenn ich es nicht mache er mir ne negative bewertung gibt und zum anwalt rennt da er ja rechtschutzversichert ist.

was geht den bei dem ab?

was soll ich eurer meinung jetzt machen?

mfg


Antworten:
Autor: ThaFreak
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Wenn die Post bestätigt, dass das Paket nicht ausreichend verpackt war, wo ist dann das Problem?

Überweis die 25€ und fertig.

Oder was kostet die Fernbedienung, wenn du ihm eine neue besorgst?
Autor: jzberg
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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ja er meinte das die 25€ kostet.

das problem aber ist.
ich find nicht das es schlecht verpackt war.
er hat es ja zu hause erst auf gemacht geguckt blabla... und ist dann zur post.
wie sollen die das bei der post beurteilen?
ich finde das ist voll die verarsche.
Autor: jzberg
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Zitat:


ja er meinte das die 25€ kostet.

das problem aber ist.
ich find nicht das es schlecht verpackt war.
er hat es ja zu hause erst auf gemacht geguckt blabla... und ist dann zur post.
wie sollen die das bei der post beurteilen?
ich finde das ist voll die verarsche.

(Zitat von: jzberg)



immerhin war das paket versichert verschickt.
die spielen damit ja teilweiße fußball und handball mit!

und in der artikelbeschreibung stand nichtmal das die fernbedienung dabei ist. ich hab sie dann mit reingelegt, weil ich sie zufällig gefunden habe.

Bearbeitet von - jzberg am 30.08.2008 18:04:04
Autor: ThaFreak
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Zitat:


immerhin war das paket versichert verschickt.
die spielen damit ja teilweiße fußball und handball mit!
(Zitat von: jzberg)




Ich hab schon mehrere Hundert Pakete über die Post verschickt und hatte nie Probleme, auch bei empfindlichen Sachen.


Du hast die Ware nicht richtig verpackt (zum Spass bestätigt die Post sowas nicht).
Die FB kostet 25€. Die zahlst du und fertig.

Ich würde wegen den 10€ keinen Aufstand machen, wenn ich nicht zu 1000% sicher wäre, dass es super verpackt war.
Autor: mb100
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Ja, beiß in den sauren Apfel, überweis die 25 Euro - und verpack die Ware das nächste Mal gescheit...

Ich hab die Geschichte auch schon mal durch - und ich sag Dir, es ist verdammt ärgerlich, wenn man sich mit dem Verkäufer rumstreiten muss, weil der sich auf irgendwelche Gewährleistungs- und sonstige Ausschlüsse beruft (was Du ja zum Glück nicht gemacht hast...), aber nicht fähig ist, die Ware ordentlich zu verpacken...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Maveric
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Die post hat mir auch schon mal ne M-Stoßstnage in der mitte durchgebrochen!

Also hinbekommen tun die das.

Um ne FB kaputt zu machen (mechnisch) gehört schon ein bischen was. Wenn die normal in nem Karton ist und auch da rumflattet sollte da nix passieren!

Die aussage von der post ist doch klar... auch wenns 100 mal deren schuld war... es sind doch immer die anderen schuld. :)

Wenn die nichtmal in der Auktion drin stand, also nicht zur auktion gehörte würde ich an deiner stelle die schlechte Bewertung kassieren und gut.

Ist doch n guter Kurs 25€ für n roten punkt. :)

Zumal du im recht bist. Der kann ruhig zu seinem anwalt tiegern, sobal die rechtschutzvers, den bericht bekommt erteilen die eh keine Deckungszusage.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: jzberg
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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jo das die nicht in der artikelbeschreibung drin stand, hat den auch nicht interessiert!

naja entweder ich zahle oder kassiere ne negative bewertung^^ beides shit^^ hehe

Autor: daniel.krueger
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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@ jzberg:

1. Wenn beim Transport etwas kaputtgeht, dann behauptet die Post IMMER, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war, das ist ganz normal und da würde ich nichts darauf geben.
Beim Versendungskauf von Privat findet der sog. "Gefahrenübergang" mit der Abgabe beim Versandunternehmen statt, alles weitere ist dann das alleinige Problem des Käufers. Jetzt ist es allein sein Problem, Dir zu beweisen, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war bzw. der Post zu beweisen, daß die Ware ausreichend verpackt war und es deren Schuld ist.

2. Wenn in der Auktion nichts von der Fernbedienung stand, dann hat der Kunde auch kein Recht darauf, eine zu bekommen.
Autor: jzberg
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Zitat:


@ jzberg:

1. Wenn beim Transport etwas kaputtgeht, dann behauptet die Post IMMER, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war, das ist ganz normal und da würde ich nichts darauf geben.
Beim Versendungskauf von Privat findet der sog. "Gefahrenübergang" mit der Abgabe beim Versandunternehmen statt, alles weitere ist dann das alleinige Problem des Käufers. Jetzt ist es allein sein Problem, Dir zu beweisen, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war bzw. der Post zu beweisen, daß die Ware ausreichend verpackt war und es deren Schuld ist.

2. Wenn in der Auktion nichts von der Fernbedienung stand, dann hat der Kunde auch kein Recht darauf, eine zu bekommen.

(Zitat von: daniel.krueger)




ja genau so sehe ich das auch...
so habe ich ihm das auch mal geschrieben, aber er checkt es nicht und gibt mir die schuld dafür.

weiß einer vielleicht wo es ne gesetzesgrundlage für diesen fall gibt?
mfg

Bearbeitet von - jzberg am 30.08.2008 18:39:53
Autor: theblade
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


@ jzberg:

1. Wenn beim Transport etwas kaputtgeht, dann behauptet die Post IMMER, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war, das ist ganz normal und da würde ich nichts darauf geben.
Beim Versendungskauf von Privat findet der sog. "Gefahrenübergang" mit der Abgabe beim Versandunternehmen statt, alles weitere ist dann das alleinige Problem des Käufers. Jetzt ist es allein sein Problem, Dir zu beweisen, daß die Ware nicht ausreichend verpackt war bzw. der Post zu beweisen, daß die Ware ausreichend verpackt war und es deren Schuld ist.

2. Wenn in der Auktion nichts von der Fernbedienung stand, dann hat der Kunde auch kein Recht darauf, eine zu bekommen.

(Zitat von: daniel.krueger)




ja genau so sehe ich das auch...
so habe ich ihm das auch mal geschrieben, aber er checkt es nicht und gibt mir die schuld dafür.

weiß einer vielleicht wo es ne gesetzesgrundlage für diesen fall gibt?
mfg

Bearbeitet von - jzberg am 30.08.2008 18:39:53

(Zitat von: jzberg)




auch wenn du ihm nen Paragraphen unter die Nase hälst wird er auf sein "Recht" (<<^^) bestehen ...
Autor: louisdama
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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Wozu der ganze ärger,nimm das teil zurück und jeder hat seine ruhe.
der Rückversand ist allerdings seine sache,mM.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Maveric
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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nö würd ich nicht machen, denn dann hätte er OHNE Schuld zu haben, den Versand hin, aus eigener Tasche bezahlt.

Sowas würde ich aus REINER KULANZ nur für 0,0€ eigene Ausgaben machen (Benzin mal abgesehen) Also wenn er den kompletten Versand zahlt dann vielleicht und auch dann... hast du immerhin ein defektes gerät was vorher ging.

Also ich würds nicht machen.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: jzberg
Datum: 30.08.2008
Antwort:
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geil ey

ich hab ihm jetzt geschrieben, dass ich ihm die 25€ überweisen werde und gut ist.
jetzt will er nicht mehr und will das komplette geld zurück haben. was für ein spinner. der will zum anwalt gehen und meinte er will sehen wer recht hat. da hab ich kein bock drauf.
Autor: Marco535
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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OMG, ich weiß schon, warum ich nur noch höchst selten was bei ebay kaufe. Zahl da lieber mal 10 Euro mehr und geh in Laden.

Aber mal ehrlich, die Post bestätigt eigentlich bei so gut wie jedem Schaden, dass es an der Verpackung lag. Dieses Schreiben ist ein Formschreiben. Häufig von einer Abteilung, die das Paket niemals zu gesicht bekommen hat. Glaubt doch kein Mensch, dass die genau wissen, wie es verpackt ist/war.
Und ich weiß, wie die Leute mit den Sachen umgehen. War früher öfter mal bei Post im Hinterhof.
Autor: jzberg
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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naja.. ich glaube der will mich nur einschüchtern, damit ich bezahle.
glaube nicht das der das durchzieht.
mal gucken was kommt.
Autor: gt678
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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Also wenn ihr er dir ja das mit mit den 25 Euro angeboten hat, dann laß den mal ruhig zum Anwalt rennen. Du hast dann lediglich die Pflicht "nachzubessern", das mit den 25 Euro war sein Vorschlag, wenn er das dann jetzt aus einmal nicht mehr will, dann ist das nicht dein Problem, weil er dies von sich aus vorgeschlagen hat.
Und diese Versandversicherung ist eigentlich total für die Katze, lest euch mal die Bedingungen dazu genau durch. Eine Ware muß so verpackt sein, daß sie einen Sturz aus 2 Meter höhe überlebt!!! Da hat doch so ziemlich alles außer textiles verloren. Bei den Bedingungen kann man auch unversichert versenden, reine Geldmacherei.
Autor: Christopher05
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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Hab ich das jetzt richtig verstanden: In der Auktion stand nichts von einer Fernbedienung?

Ja, dann könnte der mir mal sonst wo dran knabbern...
Autor: Stefan177
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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Du musst das Paket so verpacken, daß es einen Sturz aus 80cm Höhe unbeschadet übersteht. Ausgenommen Sperrgut.

Er dagegen hat Schäden an der Verpackung (sog. Transportschäden) sofort beim Paketdienst anzuzeigen. Dafür unterschreibt man ja schließlich, daß das Paket einwandfrei angekommen ist.

Wenn ein Transportschaden vorliegt, greift die Versicherung der Post. Hatte das Paket keinen Transportschaden (=Vermerk auf dem Auslieferungszettel) hast Du ein Problem.

Mein Tip: Zahl die 25 Euro oder nimm das Ding zurück. Und nächstes mal, verpack es besser. Das wird wesentlich billiger für Dich als alles was ab jetzt kommen könnte. Der Käufer wird zu seinem Recht kommen, denn er kann wirklich nichts dafür. Es ist nur die Frage, an wem es ausgeht: An der Post oder an Dir. Und ich schätze mal nicht an der Post.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: jzberg
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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hier mal die artikelbeschreibung.

Verkaufe mein Clatronic DVD Autoradio

es befindet sich in einem gebrauchten zustand (etwas über 1 jahr alt / garantie müsste ich noch suchen). die knöpfe sind etwas abgenutzt.
habe nur selten cd´s bzw. dvd´s abgespielt. fast nur über USB musik gehört.
an das radio kann man auch einen tft anschließen . siehe foto.
den tft stell ich die nächsten tage auch ein. wer interesse hat kann diesen sofort mitkaufen.

weitere daten vom radio

*
DVD/CD:
• Automatischer DVD/CD-Einzug (Slot in)
• CD/CD-R/CD-RW/MP3/DVD/DVD-R/DVD-RW/DVD+R/DVD+RW/VCD/SVCD, MPEG4-kompatibel
• Titelsuchlauf/-sprung
• Titelanspielfunktion
• Wiederholungsfunktion
• Zufallswiedergabe
• Play, Pause

USB-Port:
• Zur Wiedergabe von MP3-Files z.B. von USB-Sticks

Radio:
• UKW/UKW-Stereo/MW-PLL-Tuner
• RDS-System
• Senderspeicher (18 x UKW/12 x MW)
• Automatische und manuelle Sendereinstellung

Monitor:
• Ca. 2,5“/6,3 cm Monitor, PAL/NTSCFarbsystem
• OSD (Titel, Zeit, Kapitel, Untertitel, Winkel)
• Wählbarer Blickwinkel durch motorisiertes Flip-Down-Bedienteil

Verstärker:
• Subwoofer-Eingang, AV-Ein-/Ausgang
• 4 Lautsprecheranschlüsse
• 4 x 60 Watt PMPO
• RCA Line Out (Chinch)
• Höhen und Tiefen einstellbar
• Equalizer
• AUX-Eingang

Allgemein:
• Anti Schock & ESP (Electronic Shock Protection)
• Inkl. Schutzhülle für Bedienteil
• Ca. 2,5“/6,3 cm TFT-Monitor
• Automatische Antennenansteuerung
• Inkl. USB-Port und AUX-Eingang
• Inkl. Uhr , Gewicht: 9,7 Kg



Lieferumfang:
• DVD/USB/TFT-Stereo-Radio
• ISO-Norm-Stecker
• Mehrsprachige Bedienungsanleitung

bezahlt wird entweder über paypal , überweisung oder bar bei abholung.
und nun viel spaß beim bieten!

zum schluss kurz... keine garantie bzw rücknahme, da privatverkauf.



naja werde ebay mal anschreiben was die dazu sagen.
mfg
Autor: gt678
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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Also wenn das deine Artikelbeschreibung ist, dann kann er dir wegen der Fernbedienung gar nichts, die ist nicht als Lieferumfang aufgeführt. Schreib ihn direkt an, er soll Ruhe geben, diese istnicht in der Artikelbeschreibung mit aufgeführt, muß also auch nicht funktionieren und sollte er dir deswegen eine negative oder neutrale Bewertung geben erhält er Post von deinem Anwalt. Dreh den Spieß jetzt einfach rum!
Autor: bertlej3
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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Hi,
also das ist doch der Hammer, was sich der da erlaubt!!
Der will von Dir 25 euro rauslocken und hat theoretisch gar keinen Anspruch darauf, weil du ja dieses Teil ja gar nicht mitverkauft hattest?? Du Ihm ja dies einfach geschenkt, ohne einen Cent zu verlangen! Stand ja nix dabei, das so ein Teil vorhanden sei?
Schreib Ihm ganz nett (auch wenns schwer ist), das Du die Fernbedienung mit dazu gelegt hast, ohne das die in der Beschreibung mit aufgelistet war!
Entweder schreibst du ihm so eine E-Mail und hänge die Beschreibung/Link der abgelaufenen Auktion dran und schreibst dazu, das "keine" Fernbedienung mit in der Auktion dabei/versteigert wurde!
Soll er doch zum Anwalt gehen, dann hat er sowieso nichts schriftliches in der Hand!
Speichere alle E-Mail ab, das du was in der Hand hast!
Kein Geld, für eine Ware, die nicht mit verkauft wurde!
Oder: Du überweist Ihm die 77Euro zurück und die Versandkosten für den Rückversand trägt bei mir immer der Käufer! Er will ja was von Dir und nicht Du von ihm!
Schreib einfach, das er kein Recht hat auf einen Schadensersatz, wenn dies nicht mitverkauft und in der Beschreibung aufgeführt wurde als Zubehör!
Sag Ihm, das Dein Anwalt zu Dir dies gesagt hat, wie Du mit ihm gesprochen hast! Was er kann, kannst Du auch!:-))
Du mußt auch schreiben, das du dich über deine Rechte als Verkäufer bei meinem Anwalt informiert habe! Habe ja auch einen Rechtschutz!


Mein 86er Cabrio mach mir nach 17 Jahren immer noch so viel Spaß, wie bei Kauf 1992!
Auch den Großglockner haben wir beide schon bezwungen, natürlich oben ohne!
Autor: jzberg
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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hallo.

jo sowas in der art habe ich ihm schon geschrieben.
naja das problem dabei is denk ich ... der versteht das echt nicht.
is ein türkischer mitbewohner^^
und so einiges wie satzstellung hat er nicht so ganz raus^^

naja hab ebay kontaktiert. hab denen alles so geschrieben wie es war.
hab mir auch alle emails abgespeichert! zur sicherheit.
erstmal gucken was die dazu sagen.

Bearbeitet von - jzberg am 31.08.2008 17:25:39
Autor: Tombo
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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für den Fall das du das Ding wirklich zurücknimmst überweis ihm erstmal kein Geld.
Ist es dann bei dir überprüf ob die Fernbedienung wirklich nicht funktioniert.
Wenn sie dann funktioniert schick ihm das Teil zurück.

Autor: jzberg
Datum: 31.08.2008
Antwort:
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ja also er hat mir ein bild geschickt.
da war unten ein teil abgebrochen. ungefähr da, wo die batterie rein kommt. denke mal das jetzt die batterie immer raus fällt oder so.
deswegen geht die fernbedienung nicht.
sah zumindest so auf dem bild aus.
mfg
Autor: 187
Datum: 01.09.2008
Antwort:
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ich weiss garnicht warum du da überhaubt noch überlegst..

im Lieferumfang steht keine Fernbedienung also hat er diese auch nicht mitgekauft.


würde dem schreiben:

Schauen Sie sich bitte die Auktion nochmals an. Unter "Lieferumfang" ist eine Fernbedienung nicht aufgeliestet. Aufgrund dieser Tatsache haben Sie keinen Anspruch auf ersatz oder Preisminderung..


ende aus ..


auf den rest würde ich nicht mehr reagieren
Autor: jzberg
Datum: 01.09.2008
Antwort:
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hehe

hab grade beim hersteller nachgefragt was eine neue fernbedienung kostet.


Das von Ihnen benötigte Ersatzteil hat folgende Bezeichnung: Fernbedienung

Artikel Nr.: 873701

Lieferbar: sofort

Preis: 14,85

Porto/Verp.: 5,04


er meinte aber 25€ soll ich ihm geben.
hehe
jetzt hab ich ihm geschrieben, ob er mich verarschen will und das ich jetzt gegen ihn zum anwalt gehen könnte wenn ich wollte.
Autor: Todi
Datum: 01.09.2008
Antwort:
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wenn da nichts von ner fernbedienung stand kanns dir doch egal sein wenn er dich negativ bewertet kannst doch bei ebay einspruch einlegen und drohen von wegen wenn du nicht das oder das machst bewert ich dich schlecht darf er auch nicht.würd nichts weiter machen das eigendlich verkaufte produkt ist ja in ordnung
It`s not a trick it`s a munich!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118

Autor: Lord Cyber
Datum: 01.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Also wenn ihr er dir ja das mit mit den 25 Euro angeboten hat, dann laß den mal ruhig zum Anwalt rennen. Du hast dann lediglich die Pflicht "nachzubessern", das mit den 25 Euro war sein Vorschlag, wenn er das dann jetzt aus einmal nicht mehr will, dann ist das nicht dein Problem, weil er dies von sich aus vorgeschlagen hat.
Und diese Versandversicherung ist eigentlich total für die Katze, lest euch mal die Bedingungen dazu genau durch. Eine Ware muß so verpackt sein, daß sie einen Sturz aus 2 Meter höhe überlebt!!! Da hat doch so ziemlich alles außer textiles verloren. Bei den Bedingungen kann man auch unversichert versenden, reine Geldmacherei.

(Zitat von: gt678)




Wo steht das mit den 2m Fallhöhe?
Autor: anekon
Datum: 02.09.2008
Antwort:
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Ja nicht Geld überweisen. Laß dich nicht erpressen.
Wenn du eine schlechte Bewertung hast na und.

In letzter Zeit ist es anscheinend bei Ebay Mode, Verkäufer zu erpressen.
(Ebay hat ja das Bewertungssystem geändert zu Gunsten des Käufers)

Ausserdem, wie soll der Käufer beweisen daß die Fernbedienung schon beschädigt war? Er kann sie ja selbst beschädigt haben.

Zusätzlich ist die Fernbedienung kein Teil der Auktion. Na wunderbar nächstes mal besser ein Teil wegschmeißen. :-)

Noch ein Grund für mich Ebay in Zukunft zu meiden.

Ach ja mein Arbeitskollege hatte so ein änliches Problem, nur als Käufer:

Er kaufte sich ein Internettelefon in Ebay.
So Paket kam, er öffnete es und sah nur lauter Einzelteile vom Telefon.
Als erstes Beschwerde bei der Post. Die sagten natürlich Paket nicht beschädigt, also auch keine Beschädigung seitens der Post.

Als nächstes Dialog mit Verkäufer. Der sagte natürlich, daß Telefon intakt versendet zu haben.

Das ganze Endete vor Gericht und mein Kollege verlor den Prozeß. Der Richter begründete es mit der Aussage, daß es mein Kollege irgendwie beweisen müsste, daß das Telefon bereits defekt versendet wurde.
Das konnte er natürlich nicht.
Also bliebt er am Schluß auf ca. 400 EUR Gesamtkosten sitzen.
Seine Meinung, nichts mehr bei Ebay einkaufen und lieber 5 EUR mehr ausgeben um den Artikel zu bekommen.

Gruß
anekon


Autor: jzberg
Datum: 02.09.2008
Antwort:
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leute jetzt kommt der brüller

er hat geschrieben....


ich rufe dich an wenn ich vor Tür stehe .


.... GEIL .... :D :D :D :D
ich dachte ich sterbe vor lachen




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Ende des Themas

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