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rechtliche frage, gmv, abmahnung unberechtigt? - Geplaudere

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Beitrag von: plop
Date: 24.08.2008
Thema: rechtliche frage, gmv, abmahnung unberechtigt?
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mal ne frage an unsere spezialisten in sachen vertragsrecht/medienrecht usw...

einen anwalt werde ich auf jeden fall aufsuchen...nur interessehalber schon mal..

folgendes szenario:

2004 wurde über einen anbieter eine domain für 5€ pro jahr gemietet..

2007 hat dieser anbieter seine gesellschaftsform geändert und mir anscheinend eine mail geschickt mit dem hinweis das ab sofort kein lastschriftverfahren mehr praktiziert werde und ich nun wohl überweisen solle...

diese mail hat wohl mein spamfilter gefressen da die mail nicht entsprechend gekennzeichnet war..

in der zeit bin ich auch umgezogen und habe meine adresse 2 monate danach in meinen stammdaten aktualisiert..ausserdem hab ich eine mail an den kundenservice geschickt das sich meine adressdaten geändert haben und ich diese in meinen stammdaten geändert habe

anscheinend wurde die neue adresse nicht übernommen und es gingen mahnungen an die alte adresse weil ich ja nicht den betrag von 5€ überwiesen habe...da ich ja auch nichst davon wusste das meine einzugsermächtigung scheinbar nicht mehr genutzt wird...obwohl dies verfahren weiterhin in den agb angeboten wird...trotz neuer gesellschaftsform...

nun habe ich einen brief einer kanzlei erhalten indem ich die ausstehenden zahlungen incl verzugszinsen, melderegisterauskunftsgebühr und anwaltskosten aufkommen soll...


mir wurde 1 woche gegeben die zahlung auf das kanzleikonto zu tätigen..

also mal ernsthaft...es ist doch nicht mein verschulden wenn die stammdaten trotz hinweis auf neue adresse nicht übernommen werden und dann ohne nachzuprüfen eine melderegisterauskunft eingeholt wird incl anwalt und co..

wie reagiert man am besten auf so ein schreiben...ich weiss ja nun nicht wann ich einen termin beim advokaten bekomme...
werde morgen als erstes mal meine versicherung anrufen zwecks beratung und anwaltempfehliung für meine region.. aber trotzdem...finde das ist echt mal sowas von daneben...nu soll ich fast 70€ überweisen...bis zum 1.9.

wusste erst nicht ob ich lachen oder weinen sollte als ich den brief gelesen hatte...




achja...wie sieht das aus mit den kosten für meinen anwalt...muss ich das tragen oder die gegenpartei...meine rv hat nämlich eine sb von 150€ wie ich eben gelesen habe... bei einem streitwert von 70€ ist das ja nich so pralle...aber gmv wollt ich halt um jeden preis vermeiden...

aber einfach so zahlen wollt ich auch nich da der fehler halt eindeutig nicht bei mir liegt...geht da ja irgendwo auch ums prinzip....

Bearbeitet von - plop am 24.08.2008 23:41:30
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!


Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 25.08.2008
Antwort:
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Also bei diesem Streitwert wird der Anwalt sicherlich
erstmal lächeln und Dich nochmal fragen ob er wirklich
den ersten Brief schicken soll um die Sache zu klären.
Der erste Brief kostet ~73€.

Die Frist zur Zahlung ist schon recht lächerlich und
es gibt irgendwie so einen Grundatz für korrekte Forderungen
bei Mahnungen oder so.

Für solch einen Fall würde ich mich aber erstmal an
die Wettbewerbszentrale richtigen. www.wettbewerbszentrale.de
BMW Team Oberhavel




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Ende des Themas

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