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2x 316i, aber unterschiedliche Einstufung - 3er BMW - E36

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Beitrag von: e36-newbie
Date: 23.08.2008
Thema: 2x 316i, aber unterschiedliche Einstufung
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So nun haben wir einen zweiten 316i geholt, ca. ein halbes Jahr älter als der erste. Dabei handelt es sich um einen Compact. Nun ist heute der Steuerbescheid eingetrudelt und der Compact kostet 9 Euro mehr im Jahr, trotz der gleichen Maschine. Soweit ich das aus den Scheinen sehe, ist die Limo Euro2, der kurze D3. Ich dachte immer, das E2 dem D3 entspricht. Oder irre ich mich da? Dabei stellt sich mir die Frage, wenn beide die gleiche Maschine haben, müsste doch auch die Besteuerung gleich sein? Nicht das es mir auf 9 Euro ankommt, seltsam find ich es schon.

Gruß Andreas


Antworten:
Autor: herr b
Datum: 23.08.2008
Antwort:
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euro2 ist nicht gleich zu setzen mit d3!!!
die besteuerung ist korrekt!
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Autor: e36-newbie
Datum: 23.08.2008
Antwort:
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Mhhh, und das trotz der gleichen Maschine? Das die Besteuerung in Ordnung ist, ist ja ok. Mich wundert nur die verschiedene Einstufung bei eigentlich gleichem Motor

Autor: herr b
Datum: 23.08.2008
Antwort:
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dann ist der eine motor wohl "sauberer" als der andere... das ist unsere bürokratie in good old germany
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Autor: BimmerFab
Datum: 23.08.2008
Antwort:
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ja na klar dannn hat der andre ne neue maschine mit nem geringeren schadstoff ausstoß.
euro 2 ist ca 70 cent pro 100 ccm teurer als d3 und das wären ja dann ca die 9€
Autor: Pug
Datum: 24.08.2008
Antwort:
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entscheidend ist manchmal das genaue baujahr, zum einen könnte es bei dem älteren die norm D3 noch nicht gegeben haben, obwohl er die schadschoffnorm auch erreicht.
oder es würden kleine veränderungen eingebaut damit er die neue norm erreicht z.B. SEKUNDÄRLUFTPUMPE
Nu mal los....
Autor: daniel.krueger
Datum: 24.08.2008
Antwort:
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@ e36-newbie:

Die unterschiedliche Einstufung beider Fahrzeuge kann mehrere Gründe haben:

1. Wenn zwei unterschiedliche Fahrzeuge (also wie in Deinem Fall eine Limousine und ein Compact) den gleichen Motor haben, so müssen sie noch lange nicht die gleiche Abgasnorm erfüllen. Ob ein Fahrzeug eine bestimmte Abgasnorm erfüllt, wird in einem genormten Fahrzyklus ermittelt und dort spielen neben dem eigentlichen Motor z.B. auch das Fahrzeuggewicht sowie der Luftwiderstand und die Getriebeübersetzung eine Rolle.
So kann es schon sein, daß ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe im Vergleich zu einem ansonsten absolut identischen Fahrzeug mit Schaltgetriebe eine schlechtere Abgaseinstufung erhält, gleiches gilt für identische Fahrzeuge mit Bereifung unterschiedlicher Dimensionen.

2. Wäre zu klären, ob beide Fahrzeuge die eingetragenen Abgasnormen ab Werk erfüllen oder bei einem oder bei beiden Fahrzeugen Nachrüstsysteme verbaut wurden. Bei diesen Nachrüstsystemen gibt es Unterschiede in den zu erreichenden Einstufungen, ausgehend von EURO1 kann je nach System EUOR2 oder D3 erreicht werden, Systeme von EURO2 auf D3 gibt es meines Wissens nicht.

3. 316i ist nicht unbedingt gleich 316i. Baujahresbedingt gab es in der Limousine den 1,6l M40 und den 1,6l M43 Motor, beim Compact den 1,6l M43 und den 1,9l M43TU Motor (bei der Bezeichnung des letzteren bin ich jetzt nicht ganz sicher, hat aber auf jeden Fall 1,9l und unterscheidet sich in der Bezeichnung vom M43)
Diese Motoren haben ab Werk unterschiedliche Abgaseinstufungen, beim M43-Motor gibt es sogar nochmals baujahresbedingte Unterschiede, die man an der reinen Motorbezeichnung nicht erkennen kann. (die ersten M43 hatten noch die Einstufung EURO1, die späteren dann EURO2, was genau dort verändert wurde, kann ich leider nicht sagen, da ich mich mit den Vierzylindermotoren nicht so genau auskenne.)

4. Es gibt Fahrzeuge, die tatsächlich eine bessere Abgasnorm erfüllen, als in den Papieren eingetragen ist. Dies ist dann der Fall, wenn Fahrzeuge bereits eine Abgasnorm erfüllen, die gesetzlich noch garnicht existiert. Diese Fahrzeige werden dann in die nächstschlechtere existierende Abgasnorm eingestuft. Diesen Fall gab es z.B. Bei den Fahrzeugen mit M52-Motor, die vor dem 01.01.1995 zugelassen wurden. Diese Fahrzeuge erfüllen zwar bereits EURO2, da es diese Einstufung aber offiziell erst ab 01.01.1995 gab, wurden sie bei Erstzulassung als EURO1 eingestuft. Mittels einer Herstellerbescheinigung können solche Fahrzeuge allerdings problemlos nach EURO2 umgeschlüsselt werden.




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