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Beifahrerairbag ausstellen? - 3er BMW - E46

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Beitrag von: creepers82
Date: 21.08.2008
Thema: Beifahrerairbag ausstellen?
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Hallo zusammen!

Und zwar habe ich folgendes Problem. Ich möchte gerne den Beifahrerairbag von meinem E46 abstellen, nur wie macht man das? Da ich und meine Frau Nachwuchs erwarten, und unseren Sohn im MAXI-COSI auf dem Beifahrersitz haben wollen.Müssen wir diesen natürlich ausstellen. Nur wie?

Danke im vorraus.
Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.


Antworten:
Autor: SIGGI E36
Datum: 21.08.2008
Antwort:
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hey
dies geht und kann nur der händler also :-) übern tester machen.
erkundige dich bei deinem händler.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.



Autor: creepers82
Datum: 21.08.2008
Antwort:
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Und wie teuer ist das ca.?
Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.
Autor: 982racer
Datum: 21.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Und wie teuer ist das ca.?

(Zitat von: creepers82)



30 Euronen kostet sowas bei uns
MfG
Pierre
Autor: buddy330
Datum: 21.08.2008
Antwort:
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Kommt auf den Händler,da die Unterschiedliche Preise haben.
Autor: Stefan177
Datum: 22.08.2008
Antwort:
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Muss das nicht auch eingetragen werden?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: SIGGI E36
Datum: 22.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Muss das nicht auch eingetragen werden?

(Zitat von: Stefan177)





Dokumentation der Kundeneinwilligung und der durchgeführten Arbeiten
Bei der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten handelt es sich um eine Absicherung der BMW Händler und
der BMW AG für den Fall einer möglichen Produkthaftungsfrage.
Es wird damit eine eindeutige Zuordnung zum Funktionsstand des Airbagsystems im Fahrzeug beschrieben.
Die Kundenverpflichtungserklärung und die Werkstattbescheinigung behalten bis zur Aktualisierung ihre
Gültigkeit.
Einzeldeaktivierungen/-wiederaktivierungen sind handschriftlich in die vorgesehene freie Zeile einzutragen.
Nur für Deutschland und Schweiz: Eintrag in die Fahrzeugpapiere
Den Kunden darauf hinweisen, dass er die Deaktivierung eines oder mehrerer Airbags durch die Zulassungsstelle
in den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein unter Ziffer 33 "Bemerkungen" eintragen lässt. Dazu soll der
Händler das in jeder Werkstatt vorliegende Formblatt "Änderung/Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach
§ 27 (1) StVZO Nr. 4UD04368" ausgefüllt dem Kunden zur Verfügung stellen.
Hinweis:
Die Werkstattbescheinigung aus dem Formularsatz-/Teilesatz wird von manchen Zulassungsstellen nicht
akzeptiert.
Die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Märkte sind zu beachten.
mfg.

Bearbeitet von - SIGGI E36 am 22.08.2008 19:24:51
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.







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