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Beitrag von: jizz Date: 17.08.2008 Thema: abschleppen mit nen ab schleppseil ---------------------------------------------------------- sers leute. darf ich mit mein auto mit nem abschelppseil von meiner garage zur werkstatt gezogen werden. mein auto hat naturlich kein tüv betriebs erlaubnis ist erloschen. |
Autor: LatteBMW Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es angemeldet ist, ja! |
Autor: V8-Fetischist Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- da du ja schreibst das die betriebserlaubnis erloschen ist darfst zu es nicht !!!! Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: LatteBMW Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ähh nicht ganz richtig. Du fährst ja nicht selbstständig und wenn das Fahrzeug angemeldet ist, darfst es abschleppen |
Autor: jizz Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok danke. |
Autor: V8-Fetischist Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja wenn doch die betriebserlaubnis erloschen ist ist somit auch der versicherungsschutz weg ... ergo darf er nicht mehr auf die straße damit oder liege ich da so falsch ? Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: tobibeck80 Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- mal davon abgesehen.....Warnblinker an und nicht auf die Autobahn fahren! ;-) „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: ]ZD[ Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also rechtlich ganz streng genommen, darfst dein Auto überhaupt nicht schleppen, zumindestens nicht ohne Genehmigung. Abschleppen ist ja nur erlaubt wenn du irgendwo auf der Straße liegen bleibst und es zur nächsten Werkstatt schleppst. Aber je nachdem wie weit es zu der Werkstatt ist würd ich da nicht lange überlegen ;-) |
Autor: LatteBMW Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Jein, aber Du bewegst das Fahrzeug nicht selbstständig und zudem gibts es da rechtliche Ausnahmen wie die Beförderung zur Werkstatt oder TÜV. |
Autor: NORDMAN Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm also... unser multicar war immer ne weile stillgelegt und meistens is genau in der zeit der tüv abgelaufen... und da mussten wir den wagen ja erstmal zum tüv schleppen um anschließend zur zulassungsstelle zu können... ob werkstatt oder tüv, iwie musst ja den wagenaus der garagen bekommen, wenn du ihn anmelden willst... oder du besorgst dir ne rote 06er nummer... BMW E36 Compact -> der bessere BMW eben ;-) |
Autor: Thor2202 Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lass die Kiste lieber in der Garage stehen. Ohne Betriebserlaubnis darfste das Auto keinen cm im Öffentlichen Straßenraum bewegen. Aber selbst wenn das Auto angemeldet wäre, haste in dem Fall ein Prob, weil du schleppen tust und nicht abschleppen. Unterschied? Abschleppen darfst du , wenn dein Auto liegen bleibt und du es zur nächsten Werkstatt bringst, quasi ein Notfall. Das Auto von zuhause nach Irgendwo wäre schleppen und du bräuchtest den alten 2er Führerschein ( keine Ahnung was das heute für einer wäre),wenn du das Zugfahrzeug lenkst, weil mehr als 3 Achsen! Der Geschleppte brauch dabei nen 3er-Lappen.Alles andere wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.Also, hol dir für ein paar € nen Hänger du hast kein probs |
Autor: daniel.krueger Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ersteinmal sollten sich einige klarmachen, daß Betriebserlaubnis nicht gleich Anmeldung ist. Für die Frage, ob ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr abgeschleppt werden darf ist ersteinmal nur relevant, ob es angemeldet ist, oder nicht. (Bis März 2007 gab es für das Abschleppen eine Ausnahmeregelung, nach welcher abgeschleppte Fahrzeuge nicht zugelassen sein mußten, diese (bis dahin enthalten im § 18 StVZO) wurde aber im Zuge der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung erstazlos gestrichen. Da man davon ausgeht, daß das Abschleppen ja in erster Linie eine Notmaßnahme ist, geht man auch davon aus, daß diese nur bei zugelassenen Fahrzeugen nötig ist.) Bleibt also nur die Möglichkeit von Kurzzeitkennzeichen, roten Kennzeichen oder Transport mittels Anhänger bzw. Abschlepper. |
Autor: sto`teac Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- man kann glaube auch eine genehmigung beantragen, womit man auf dem keurzesten weg zum tüv (in deinem fall wuerde angeben, dass du in der werkstatt dann tüv machen laesst) bewegen darf ... das muss aber vorher angemeldet werden, wofuer du dann einen beleg bekommst ... weiss aber net wo man da hin muss, damit man den beleg erhaelt ... es gibt zwei arten von fussgaengern ... schnelle und tote! |
Autor: Old Men Datum: 18.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die ganzen Diskusionen hier bringen rein garnichts.Jeder hat eine andere Meinung. Eine Frage bei der Zulassungsstelle würde alle Fragen beantworten. |
Autor: maky Datum: 18.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das billigste wird sein, die werkstatt anrufen ob sie nen anhänger haben (hat jede ordentliche werkstatt und das kostet normal auch nix) und dann den wagen hinfahren fertig |
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