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Was jeder wissen sollte der sein Auto umbaut - Baureihenübergreifendes

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
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Beitrag von: MrMartin
Date: 19.10.2003
Thema: Was jeder wissen sollte der sein Auto umbaut
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Hi zusammen,

Ich meld mich mal nach längerer Zeit wieder, bin z.Z. etwas im Streß weil das Studium wieder begonnen hat. Ich habe mich Fahrzeugtechnik spezialisiert und da gehts schon richtig zur Sache...

Um aber nun zum eigentlichen Thema zu kommen: Wir hatten diese Woche Praktikum, und da mußten wir ein paar Autos vermessen. Unter anderem auch meins. Unser Prof, der früher u.a. auch mal als Gutachter für div. Versicherungen gearbeitet hat, hat mir dabei ziemlich Angst gemacht.
Als er mein Auto sah sagte er nur das ich schon potentiell ruiniert bin. Ich verstand nicht was er meinte und zeigte ihm den Fahrzeugschein, in dem alles eingetragen war. Er lachte nur und meinte das das was da drauf steht nicht soviel wert ist wie das Papier.
Grund: Wenn am Fahrzeug was verändert wurde, egal ob eingetragen oder nicht, kann sich die Versicherung daran aufhängen. Solange nämlich für das angebaute Teil keine expliziete Genehmigung des Fahrzeugherstellers (BMW) existiert, ist das ganze schon nicht mehr legal.

Hier ein paar Beispiele:
1. Meine Felgen hinten sind eigentlich für den E39, ich hab sie aber aufm E36, auch eingetragen. Sollte ich jedoch mal die Kontrolle über mein Fahrzeug verlieren, wär es für die Versicherung kein Problem mir nachzuweisen das ich grob fahrlässig gehandelt habe, weil ich eben diese Felgen drauf hab, die von BMW selber nicht für den E36 freigegeben sind.
Da fällt mir ein das bei mir die Fahrzeugbreite im Schein nicht verändert wurde beim Eintragen, tatsächlich ist das Auto durch die neuen Felgen aber um knapp 5 cm breiter. Gleiches gilt fürs Tieferlegen. Meßt mal bei euch nach...

2. Meine FK-Spiegel: Laut FK hat der Spiegel eine E-Nummer, ist also für den Einsatz innerhalb der STVZO zugelassen. Von BMW gibt es aber keine Gehnemigung für den Anbau dieser Spiegel, also das gleiche wie oben. Übersehe ich z.B. mal beim Abbiegen einen Radfahrer, kann die Versicherung sagen, das mein Blickfeld durch diese Spiegel eingeschränkt war und wird nur noch einen Bruchteil zahlen.

Und so hat er mir für jedes Teil am Auto irgendwas genannt, was die Versicherung bemängeln könnte, mir darf also nix passieren.

Also wenn man was am Fahrzeug verändert sollte man am besten vom Fahrzeughersteller eine Genehmigung für das jeweilige Teil einholen, egal ob das Teil E-Nummer, ABE oder sonstwas hat.

Das beste wäre also nur Orginalteile zu verbauen, die müssen aber dann auch eingetragen werden. Aber so wäre man auf der sicheren Seite.


MfG Mr.Martin

Watch my BMW

Hydraulik-&Fahrzeugteile, Hochdruckreiniger





Antworten:
Autor: Chrima16
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Also das ist ja echt krass!!!!

Weiß gar net, was man dazu sagen soll!!!

BMW Gruß aus Franken

Hier gehts zu meiner Fotostory


Autor: 320icabrio
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Das ist doch totaler scheisndreck !! Für was fahr ich dann überhaupt noch zum eintragen , wenn des eh nix bingt ?? Für des lassen doch die Hersteller aus dem Zubehörhandel doch extra Gutachten machen damit das alles seine richtigkeit hat oder nicht ?

Second place is the first loser
Autor: FRY
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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die gutachten sind vom/fürn tüv und nicht von den fahrzeugherstellern. der tüv ist ja nich dafür da, deinen versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, er ist dafür da um sicherheit im starßenverkehr zu gewährleisten.
aber ich dachte eigentlich, das das was DrMartin da oben geschildert hat allen bekannt ist?! naja, ich verbaue an meinem wagen sowieso nur original BMW teile und zubehör. sieht meiner meinung nach am bessten aus und ist auch qualitativ das besste.

mfg FRY

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)
Autor: Hobbyschrauber
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Hi zusammen,

ich hab ja auch Maschbau/Fahrzeugtechnik an der FH studiert und ich kann im Nachhinein sagen, das sich die Profs auch gerne mit solchen Äusserungen profilieren und Panik machen wollen!
Solche hatten wir auch die meinten die Welt geht unter wenn man eine Innensechskant- gegen eine Torxschraube tauscht weil sich ja der Ing. schon was dabei gedacht hätte... :)

Wie dem auch sei, Einzeleintragungen sind zulässig und solange die Prüfstelle ihren Segen gibt wird auch keine Versichrung da etwas machen können.

Streng genommen haben diese Profs vielleicht recht, aber wie Profs nunmal sind bewegen diese sich gedanklich auch meist sehr weit abseits der Realität, also würde ich da ganz ruhig bleiben.

Ich will keine weitere Panik verbreiten, kann aber noch ein Bsp. aufzeigen: Beim e36 ist es tatsächlich so, das bei der kleinsten Veränderung an der Rohkarosse die ABE erlischt. Streng genommen ist es also so, das wenn jemand auf der Hutablage ein weiteres Loch für Boxen bohrt, das Auto dann keine ABE mehr hat... Und!? Wen interessierts!? Niemanden! Was soll man auch machen? Ein erweitertes festigkeitsgutachten erstellen??

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!

...auch wenn machnche "verschraubte" 3er doch besser von der Straße genommen werden sollten...



Tschö,
Hobbyschrauber

Autor: FRY
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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ja stimmt schon, aber theoretisch gesehen ist das so, dass die versicherungen in einem schadensfall nicht haften. aber ich kann mir kaum vorstellen, das die einen haftungsausschluss erwirken, wenn alles eingetragen ist. aber wie gesagt, rechtlich gesehen wäre es ok.

mfg FRY

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)
Autor: MrMartin
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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@Hobbyschrauber: Klar wird man in der Regel nicht solche Extremfälle erleben, aber ich denke wenns um Schadensersatzansrpüche in Millionenhöhe geht setzt die Versicherung sämtliche möglichen Hebel in Bewegung um sich vorm Zahlen zu drücken.
Der oben genannte Prof hat mir auch von diversen Beispielen erzählt, wo er mit solchen Gutachten die Versicherung vorm Zahlen bewahren konnte, ich wollte es auch ned glauben...


Noch ein Beispiel: Das ziehen der Hinteren Radläufe wurde bei mir nicht eingetragen, es gibt für solche Aktionen natürlich auch keine Freigabe von BMW. Es ist ja offensichtlich das sich dadurch die Steifigkeit der Seitenwand erheblich verändert und sich das Bauteil im Crash deutlich anders verhalten wird.
Im normalen Alltag is es halt nach dem Gesetz "Wo kein Kläger da kein Richter"...



MfG Mr.Martin

Watch my BMW

Hydraulik-&Fahrzeugteile, Hochdruckreiniger



Autor: Wolpi
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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ja und die versicherung dreht einem wahrsscheinlich auch einen strick daraus, wenn man wahrscheinlich nicht die von bmw empfohlenen reifenhersteller fährt.....wenn das nämlich so ist, kannste dir die eintragungen gleich schenken, wenn dadurch auch kein versicherungsschutz gewährleistet ist

oder wenn ich ein anderes radio einbau, is ja ned von bmw freigegeben....

gegenbeispiel: was ist, wenn mein bmw nen m fahrwerk besitzt, muss ich dann weniger zahlen, weil das fahrverhalten im falle eines extrembereichs besser ist und somit ein unfall verhindert werden kann?

verbau ich in nem 320 zB ne m3 bremsanlage (von bmw und dem tüv genehmigt), kann ich dann zur versicherung gehen und sagen: ey! ich will weniger zahlen, da ich nun ne erheblich bessere bremsleistung hab? ich möchte mal sehen, was dir dein(e) versicherung(svertretter) dann sagt

firmen wie ac schnitzer, rieger etc. dürften ja dann bald pleite machen oder hätten schon pleite gemacht, wenn dem so sei

MfG


Need more Speed??
LS-Tuning
ihhhh! Wichsa!! kch kch kch


Bearbeitet von - wolpi am 19/10/2003 12:24:13
Autor: Hobbyschrauber
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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@Wolpi,

guter Gedankengang mit den "besseren" Teilen! Würde mich echt mal interessieren wie doof die Versicherungen dann aus der Wäsche schauen, z.B. wenn folgender Fall auftreten würde: Es kommt zum unfall, man selber hat überhaupt keine Schuld, konnte aber das schlimmste verhindern weil man mit der besseren Bremse stärker verzögern konnte als mit dem Serienteil -> Anderer Wagen nur Stoßstange Krum und nicht der Motor auf dem Beifahrersitz...
Das sollte doch honoriert werden!? :) Aber träumen darf man ja noch...



Tschö,
Hobbyschrauber

Autor: Wolpi
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Zitat:


die gutachten sind vom/fürn tüv und nicht von den fahrzeugherstellern. der tüv ist ja nich dafür da, deinen versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, er ist dafür da um sicherheit im starßenverkehr zu gewährleisten.





ich häng mich mal an diesem satz auf! der tüv ist dafür da für sicherheit im strassenverkehr zu achten! so...wenn also die sicherheit nicht gewährleistet ist, wird es nicht eingetragen! ist die sicherheit gewährleistet wird es eingetragen, so da liegt die crux: wenn die sicherheit gewährleistet ist und das anbauteil nun genehmigt ist, was hat dann die versicherung noch zu melden? die argumentation der versicherung leuchtet mir ned ein: nicht von bmw genehmigt! warum muss dies bmw genehmigen? die sollen besser mal hinterachsen baun, die halten, dient ja auch bissl der sicherheit...und die versicherung sollten mal nen paar angestellte ausstellen denen nix besseres einfällt als solche hirnlosen "paragraphen" einzuführen! diese angestellten kosten nämlich auch geld im jahr und das nicht zu wenig!

DEUTSCHLAND DEINE BÜROKRATIE, zum kotzen ist das!


Need more Speed??
LS-Tuning
ihhhh! Wichsa!! kch kch kch
Autor: AndyW
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Lest euch doch mal eure Bedingungen durch dann braucht Ihr hier nich zu fantasieren! Tja und da stellt sich halt dann raus das Versicherung eben nicht gleich Versicherung ist, auch wenn jeder meint er hätte das gleiche wenn man z.B. Haftpflicht und VK mit SB hat und dann um 30% weniger bezahlt und die anderen für Affen ansieht!! Einfach mal lesen :-)

Meine Karre
Autor: Wolpi
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Zitat:


Lest euch doch mal eure Bedingungen durch dann braucht Ihr hier nich zu fantasieren! Tja und da stellt sich halt dann raus das Versicherung eben nicht gleich Versicherung ist, auch wenn jeder meint er hätte das gleiche wenn man z.B. Haftpflicht und VK mit SB hat und dann um 30% weniger bezahlt und die anderen für Affen ansieht!! Einfach mal lesen :-)

Meine Karre




ist schon klar, aber warum besteht dann eben ne solche möglichkeit nicht zB einer minderung. angenommen ich bau nen sportfahrwerk ein und bekomm ne genehmigung von bmw, soll ich dann nen 2ten wagen besorgen um der versicherung zu beweisen, dass das fahrverhalten besser ist oder die bremsleistung...

Need more Speed??
LS-Tuning
ihhhh! Wichsa!! kch kch kch
Autor: AndyW
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Die Einstufung der Typklassen hängt nicht ir Fahrsicherheit oder anderen Sachen zusammen. Hier geht es unter anderem um Reparaturkosten und Verformung der Karosserie bei Standartunfällen.
Nehmen wir mal einen Marderschaden: So ein Vieh beißt den Kabelbaum an....bei dem einem Auto besteht der Hauptbaum aus einem Teil und darf nicht gestückelt werden also muss der ganze gewechselt werden=teuer!!!! Beim anderen mehrere Stecker=Reparatur billiger!! Jedes Auto kommt vorher zum Crashtest und es wird darauf Wert gelegt, das so viele Teile wie möglich Einfach und schnell zu Reparaturzwecken gewechselt werden können, je danach die Einstufung! Es bringt Dich also nicht wirklich weiter wenn DU toll bremsen kannst und Dir der Hintermann drauffährt und die komplette Stoßstange gewechselt werden muss und keine Sollknickstellen hinten da sind, die die Energie auffangen!!! Das ganze wird für alle Versicherungen in Deutschland im Allianz Zentrum für Technik in ISMANING gemacht! Es wird Dir auch keine Versicherung einen Strick draus drehen wenn Dein Wagen besser bremst aber wenn er hin ist muss man mal lesen was man wieder bekommt!!

Meine Karre
Autor: ++g-x++
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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ist klar wenn ich schwartz die sachen eintrage und wenn später unfall pasiert das die versicherung nicht zahlt ..

www.bmw-rbk.de

Autor: Chrima16
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Zitat:


Hi zusammen,

ich hab ja auch Maschbau/Fahrzeugtechnik an der FH studiert und ich kann im Nachhinein sagen, das sich die Profs auch gerne mit solchen Äusserungen profilieren und Panik machen wollen!
Solche hatten wir auch die meinten die Welt geht unter wenn man eine Innensechskant- gegen eine Torxschraube tauscht weil sich ja der Ing. schon was dabei gedacht hätte... :)

Wie dem auch sei, Einzeleintragungen sind zulässig und solange die Prüfstelle ihren Segen gibt wird auch keine Versichrung da etwas machen können.

Streng genommen haben diese Profs vielleicht recht, aber wie Profs nunmal sind bewegen diese sich gedanklich auch meist sehr weit abseits der Realität, also würde ich da ganz ruhig bleiben.

Ich will keine weitere Panik verbreiten, kann aber noch ein Bsp. aufzeigen: Beim e36 ist es tatsächlich so, das bei der kleinsten Veränderung an der Rohkarosse die ABE erlischt. Streng genommen ist es also so, das wenn jemand auf der Hutablage ein weiteres Loch für Boxen bohrt, das Auto dann keine ABE mehr hat... Und!? Wen interessierts!? Niemanden! Was soll man auch machen? Ein erweitertes festigkeitsgutachten erstellen??

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!

...auch wenn machnche "verschraubte" 3er doch besser von der Straße genommen werden sollten...



Tschö,
Hobbyschrauber





Meiner bleibt da wo er ist!! Ist das klar!!! *g*

Auch wenn er verbastelt ist!!!! lol

BMW Gruß aus Franken

Hier gehts zu meiner Fotostory


Autor: MrMartin
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Also wenn man davon ausgeht das alles was der TÜV einträgt auch "sicher" ist, ist man sowieso aufm Holzweg. Ich mein jetz die ganzen Blecharbeiten (Motorhauben, Radläufe,...) am Auto, die das Crashverhalten meistens erheblich verändern kann der Tüv bestimmt nicht in ein paar Stunden auf ihr Verhalten im Crash und auf die Steifigkeit überprüfen.
Genauso mit den Cellis. Jeder weiß das man beim Verändern des Scheinwerfers die Betriebserlaubnis verliert, egal ob eingetragen oder ned. Und wenn der Gutachter der Versicherung im Falle eines Unfalls dem TÜV-Prüfer mit einem Enzug der Lizenz droht, dann ziehen diese Herren ihre Eintragungen schnell zurück.
Die Polizei wird bei einer noramlen Kontrolle wahrscheinlich nix sagen wenns eingetragen ist, weil es sich für die gar nicht rentiert ein Gutachten für einige tausend Euros anzufordern wenn für den Staat dabei kaum was rausspringt...

So hats mir zumindest mein Prof erklärt.


MfG Mr.Martin

Watch my BMW

Hydraulik-&Fahrzeugteile, Hochdruckreiniger



Autor: McClane
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Ich hab 7er Felgen und Radläufe gezogen. Alles per Sonderabnahme beim TÜV eingetragen bekommen.
Soweit ich weiß, bin ich auf der sicheren Seite, wenn ein Unfall passiert, da ja der TÜV Prüfer mit seinem Gutachten haftet. Ob das Teil dann später ausgetragen wird, kann mir als Fahrer doch egal sein, da zum Zeitpunkt des Unfalls der TÜV mit Unterschrift bestätigt hat, dass mein Auto verkehrgerecht/sicher ist.

Oder sehe ich da jetzt was falsch?

Dann könnte man ja auch sagen, der Fahrer hat geträumt oder sich umgeschaut und deshalb den Unfall verursacht. Naja, ich weiß nicht.


Viele Grüße
Thorsten

*Kleiner Stadtflitzer*
Autor: Rockbow
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Da hat der Begriff "Fachidiot" doch gleich wieder seine Berechtigung verdient, finde ich.
Nach meiner Erfahrung z.B. mit den TÜV-Prüfern ist es ja bei denen auch so...der eine meint eben, er muß sich durch solche Aussagen profilieren und der nächste sieht's eben realistisch und schaut auch über seine enge Hutkrempe raus.
Ich denke, wenn man seine Teile "ordnungsgemäß" in die Fahrzeugpapiere eintragen hat lassen, wird die Versicherung bei einem Schaden nicht viel machen können...auch wenn die Teile ursprünglich nicht für dieses Fzg gedacht waren.
BMW wird es jedenfalls einen Dreck interessieren, wenn man z.B. mit seinen FK-Spiegeln angewackelt kommt und eine Freigabe dafür haben will. Die werden herzlich drüber lachen und einem zeigen, wo die Tür ist.
Der TÜV ist ja schließlich auch dazu da, den ordnungsgemäßen veränderten Zustand des Fahrzeugs zu bestätigen. Wenn deren schriftliche Bestätigung, was ja im Endeffekt eine beglaubigte Urkunde ist, nichts wert wäre und im Falle eines Schadens die Versicherungen trotzdem von einer erloschenen Betriebserlaubniß ausgehen, könnt man sich den ganzen Aufwand ja gleich sparen...und das widerspricht sich dann ja wohl mit den o.g. Aussagen der Herrn Ingenieurs, nicht ?!
Ich denke mal, bei solchen Sachen gibt es eben nicht nur Schwarz oder Weiß, sondern auch die berühmte Grau-Zone. Nicht Alles, was der TÜV einträgt, ist auch tatsächlich zulässig...das ist schon klar. Aber man sollte solche Sachen eben mit normalem klaren Verstand betrachten und nicht nur auf die Engstirnigkeit eines Menschen hören...auch wenn sicher der vielleicht Dipl.Ing. nennt.

Lange Rede, kurzer Sinn...ich würde die ach so weisen Sprüche dieses Herrn mal ganz schnell wieder vergessen. Denn nüchtern betrachtet ist es meiner Meinung nach einfach nur Bullshit. Ausnahmen gibt's immer, klar. Aber man sollte solche Sachen nicht einfach so verallgemeinern, nur um seinen "Schülern" ein wenig Angst einzujagen.

Nur meine Meinung...

Greets.

Nicht klein, sondern...konzentriert !
Autor: Chrima16
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Rockbow!!! Deine Formulierung gefällt mir !Past genau hierher!!!! KLasse!!!

Echt "BÙLLSHIT!"

BMW Gruß aus Franken

Hier gehts zu meiner Fotostory


Autor: AndyW
Datum: 19.10.2003
Antwort:
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Der Versicherungsschutz wird nicht darunter leiden wenn Ihr einen Unfall verursacht. Es kann nur sein dass man für manche Sachen den Wiederbeschaffungswert nicht bekommt wenn Anbauten eine gewisse Euro-Höhe überschreiten (meist 5000.-) für Fahrwerk, Räder, Umbauten etc..., das ist alles aber auch in Ordnung wenn man nicht für die extras auch Extra bezahlt, ist ja klar!!!
PS: Zum Thema BMW lacht euch aus und zeigt wo die Tür ist!!! Mein Kumpel hat an seinem E46 Spiegel im M3 E36 Look von BMW verbauen lassen, denke mal nichts außergewöhnliches...seit letztem Winter hat er an der Linken Seite Lackschäden vom Waschwasser (Salz, Waschwasserzusatz etc...) Bei der Reklamation sagte man ihm das kommt von den Spiegeln, da die originalen eben das Wasser anders ableiten und hier nichts beschädigt wird weil die ne Tropfkante haben...meiner Meinung einfach nur Scheiße, am E36 sind die auch verbaut aber an sowas hängen die sich auf und wenn man dann nicht irre viel Geld für einen Gutachter ausgeben möchte der event. noch das gleiche sagt dann kannst vom Hof fahren :-(

Meine Karre
Autor: sven83
Datum: 20.10.2003
Antwort:
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also...

der tüv sorgt dafür dass alle autos der verkehrsicherheit entsprechen (theoretisch) und alle autos die der verkehrssicherheit entsprechen tragen den versicherungsschutz...bmw hat im falle eines versicherungsschaden keinen einfluss darauf ob sie zahlen oder nicht...ein pkw darf in deutschland unter beachtung der tüv richtlinien verändert werden...das verbreitern der kotflügel ist nicht eintragungspflichtig weil du die gesamtbreite des autos nicht veränderst...die gesamtbreite des autos richtet sich nämlich nach der max breite und die ist wohl an den spiegeln...

und für was gibt es eigentlich gutachter die die autos nach einem unfall schätzen???

bei crash tests werden wohl einige unfallarten simuliert doch nicht alle...kein unfall ist gleich...

fahr mit 5 serienmäßigen e36 nacheinander auf 5 verschiedene bäume oder auf einen smart einen ka einen golf 1 einen golf 2 einen 7er etc.

bei der masse der momentan auf dem markt vorhandenen autos, der unterschiedlich verbauten leitplanken, der verschiedensten körperformen etc. ist es nicht möglich alle verformungen einzukalkulieren...es wird ein grundschema genommen und dieses wird auch durch die veränderungen am auto nicht so stark verändert dass eine versicherung nur den hauch einer möglichkeit hätte dagegen zu klagen...

was ist wenn ein auto bereits einen unfall hatte??? der eine setzt ein neuteil ein der andere richtet das teil verzinnt es etc.
die steifigkeit bei verzinnten teil ist dann höher als bei originalen...zahlt die versicherung jetzt deswegen nicht mehr???

was ist wenn du das auto anders lackierst??? die lackstärke nimmt unter umständen zu-anderes crashverhalten??? kein versicherungsschutz???

was dein prof dir erzählt hat ist schwachsinn sonst könntest du ja dein auto nach einem kleinen auffahrunfall oder ähnlichem wegschmeißen...



meine diva 2003
Autor: Marco535
Datum: 20.10.2003
Antwort:
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Was der Prof da erzählt wird wohl schon irgendwo soweit stimmen. Irgendwie muss er es ja zum Prof geschafft haben. Es ist ja auch so, dass wir unserem Deutschland sehr viele findige Rechtsanwälte haben, die in jeder eigentlich hieb- und stichfesten Regelung ein Hintertürchen finden.

Auf der anderen Seite ist es ja so, dass bei hochwertigen Teilen ja ein separates Gutachten erstellt wird. Deswegen sind ja die Teile auch so teuer.

Sei es wie es mag, ich werde mir auch in Zukunft darüber keine Gedanken machen, denn wie oben schon geschrieben wurde "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".




>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Hompage

Autor: Marco81
Datum: 20.10.2003
Antwort:
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Zitat:


"Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<



Genau so siehts aus.
Ich bin der Meinung BMW hat mit der Sache garnichts zu tun. Wenn ich ein Teil mit Allgemeiner Betriebserlaubnis für genau mein Auto kaufe dann wurde das nach allen Richtlienien geprüft und ist sonit sicher. Wenn dann noch der nette Onkel vom Tüv mir das einträgt und seine Unterschrift dründer setzt kann mir garnichts passieren. Und wenn doch einer was will denn kann er sich gerne an den Tüv wenden, denn die haber das genemigt und eingetragen. Dasfür bekommen die viel Geld also müssen sie auch haften.
Ich muß die woche eh zum Tüv, wenn mein bekannter da ist werde ich ihn mal Fragen was er zu dem Thema ment.

Grüße Marco


Autor: MrMartin
Datum: 21.10.2003
Antwort:
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@sven83: schau mal in der Betriebsanleitung unter "Fahrzeugbreite" nach und dann meß bei deinem Auto mal die Breite mit Spiegeln. Dann wirst du ganz schnell merken das das die Breite OHNE Spiegel ist...

MfG Mr.Martin

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Ende des Themas

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