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Beitrag von: Plan_B Date: 06.08.2008 Thema: Rückleuchten schwarz tönen? ---------------------------------------------------------- Hallo, wollte mal fragen ob es irgendwie möglich ist rote LED rückleuchten schwarz zu bekommen - ohne das Polizei oder TÜV probleme machen. Lasierte Leuchten sind ja glaub nicht erlaubt, aber auch wenn man die Reflektoren frei lässt? Und wenn man ja gerade dabei ist - was kostet das ca? Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau. ...das kann kein Zufall sein... |
Autor: BMWStreetracer Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weder noch ist beides verboten ob lasiert oder reflektor frei macht da keinen unterschied! etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: DoubleH Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lasiert ist lasiert und daher verboten! |
Autor: sveno Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- nennt sich dann "unzulässig eingefärbt" - kauf dir also lieber gleich andere rückleuchten... |
Autor: Plan_B Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja die gibt es leider nur in Rot - aber schwarz wäre perfekt. Naja müssen wohl halt rot bleiben Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau. ...das kann kein Zufall sein... |
Autor: Daywalker555 Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum 101sten Mal: email an dbdcarstyling@gmx.de Ich verrat´ Dir dann mal das Geheimnis der eingetragenen, legalen, schwarzen Rückleuchten. MfG Dino |
Autor: BMWStreetracer Datum: 11.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Für die Lasierten? etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: Daywalker555 Datum: 13.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja. MfG Dino |
Autor: BMWStreetracer Datum: 13.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du meinst aber nicht den Standartwich der kosiert oder? Von wegen die Leuchten sind nach Gesetzt blablabla getönt und haben ein E-Prüfzeichen, oder so was in der Art als Bescheinigung? Gruss Marcel etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: Doedelhai159 Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also mein wissensstand ist auch, nich legal, egal was für papier und egal was der beste freund einem sagt. das is wie eine lachgasanlage (bitte jetzt nich das beispiel mit dem leon cupra bringen) oder unterbodenbeleuchtung oder nachbauxenon. eintragen kann man es, aber legal ist es deswegen noch lange nicht und wenn man dann für 400 euro ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen muss, kann mans auch stecken lassen. ich glaube das wird keiner machen. und eine andere legale art der eintragung gibs nich Bearbeitet von - Doedelhai159 am 14.08.2008 02:22:34 ich bin eine butterblume |
Autor: Daywalker555 Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die legale Art ist ein lichttechnisches Gutachten, in dem die Restlichtausbeute ermittelt wird. Kostet zwischen 350 und 400€, und wenn dieses Gutachten positiv ausfällt dann sind sie eingetragen und erlaubt. Ist halt ein Kostenfaktor, der hier zum Tragen kommt und es lohnt sich nur, wenn man es unbedingt haben will. MfG Dino |
Autor: killascopion Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das heißt wenn man ein tüv mann findet der das einträgt ..dann darf man trotzdem nicht damit rumfahren????????? mfg |
Autor: Doedelhai159 Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- so isses. was eingetragen ist, is noch lange nich legal. legal wirds erst wenn du das gutachten erstellen lässt. (vorausgesetzt, dass das gutachten auch positiv ausfällt) ich bin eine butterblume |
Autor: killascopion Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist das n schei..... |
Autor: BMWStreetracer Datum: 14.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: JA OK das ist natürlich eine extreme Maßnahme die war mir bekannt aber so bescheuert kann ja kein Mensch sein um das wirklich zu machen!! Kann nur wieder sagen NIEMALS AUF NORMALEN WEGE LEGAL DIE LEUCHTEN!! Und ja @ killascopion Eintragung heisst nicht sicherheit, kann immer angezweifelt werden!! etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: killascopion Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibt es eigentlich für e39 auch schwarze rückleuchten die legal sind... wie beim merzedes...?? also nicht so graue... mfg |
Autor: Daywalker555 Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Streetracer: Danke. Bin ich halt bescheuert... *schnüff*;) MfG Dino |
Autor: killascopion Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie sieht es eigentlich mit schwarz lasierten seitenblinkern aus?? die dürften doch keinen stören oder?? manche lassen hier im forum ja die auch weg machen... mfg |
Autor: ThaFreak Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenns jemand genau nimmt, dann stört das schon... Aber ob es in der Realität jemanden interessiert steht auf einem anderen Blatt. |
Autor: Doedelhai159 Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenns angebaut und angeschlossen ist, dann muss es auch funktionieren. das is wie mit nebelscheinwerfern. wenn du aber die lampen aus den blinkern drehst, isses nichmehr illegal ich bin eine butterblume |
Autor: BMWStreetracer Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sach nicht du hast dir so ein gutachten erstellen lassen :P? etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: Sicilia_1986 Datum: 18.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- um das thema nochmal aufzugreifen... Link|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|240%3A1318|301%3A0|293%3A1|294%3A50 diese sind ja teils schon getönt. aber d.h. sobald das rote getönt wird ist es illegal oder wie darf ich das verstehen gruß |
Autor: ThaFreak Datum: 18.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es "ab Werk" getönt und zugelassen ist (wie in deinem Link), dann ist es i.O. und erlaubt. Hier im Thread geht (ging) es um die nachträgliche Änderung von Leuchten. Das ist verboten. |
Autor: DoubleH Datum: 18.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: die sind erlaubt. |
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