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Rückleuchten schwarz tönen? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Plan_B
Date: 06.08.2008
Thema: Rückleuchten schwarz tönen?
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Hallo,
wollte mal fragen ob es irgendwie möglich ist rote LED rückleuchten schwarz zu bekommen - ohne das Polizei oder TÜV probleme machen.
Lasierte Leuchten sind ja glaub nicht erlaubt, aber auch wenn man die Reflektoren frei lässt?
Und wenn man ja gerade dabei ist - was kostet das ca?
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...


Antworten:
Autor: BMWStreetracer
Datum: 06.08.2008
Antwort:
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Weder noch ist beides verboten ob lasiert oder reflektor frei macht da keinen unterschied!
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: DoubleH
Datum: 06.08.2008
Antwort:
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Lasiert ist lasiert und daher verboten!

Autor: sveno
Datum: 08.08.2008
Antwort:
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nennt sich dann "unzulässig eingefärbt" - kauf dir also lieber gleich andere rückleuchten...
Autor: Plan_B
Datum: 08.08.2008
Antwort:
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Ja die gibt es leider nur in Rot - aber schwarz wäre perfekt.
Naja müssen wohl halt rot bleiben
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...
Autor: Daywalker555
Datum: 08.08.2008
Antwort:
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Zum 101sten Mal: email an dbdcarstyling@gmx.de Ich verrat´ Dir dann mal das Geheimnis der eingetragenen, legalen, schwarzen Rückleuchten.

MfG Dino
The more that you fear us, the bigger we get!!!


Region Rhein-Main

Autor: BMWStreetracer
Datum: 11.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zum 101sten Mal: email an dbdcarstyling@gmx.de Ich verrat´ Dir dann mal das Geheimnis der eingetragenen, legalen, schwarzen Rückleuchten.

MfG Dino

(Zitat von: Daywalker555)




Für die Lasierten?
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: Daywalker555
Datum: 13.08.2008
Antwort:
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Ja.

MfG Dino
The more that you fear us, the bigger we get!!!


Region Rhein-Main

Autor: BMWStreetracer
Datum: 13.08.2008
Antwort:
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Du meinst aber nicht den Standartwich der kosiert oder?

Von wegen die Leuchten sind nach Gesetzt blablabla getönt und haben ein E-Prüfzeichen, oder so was in der Art als Bescheinigung?


Gruss Marcel
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: Doedelhai159
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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also mein wissensstand ist auch, nich legal, egal was für papier und egal was der beste freund einem sagt. das is wie eine lachgasanlage (bitte jetzt nich das beispiel mit dem leon cupra bringen) oder unterbodenbeleuchtung oder nachbauxenon.

eintragen kann man es, aber legal ist es deswegen noch lange nicht
und wenn man dann für 400 euro ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen muss, kann mans auch stecken lassen. ich glaube das wird keiner machen.
und eine andere legale art der eintragung gibs nich

Bearbeitet von - Doedelhai159 am 14.08.2008 02:22:34
ich bin eine butterblume
Autor: Daywalker555
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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Die legale Art ist ein lichttechnisches Gutachten, in dem die Restlichtausbeute ermittelt wird. Kostet zwischen 350 und 400€, und wenn dieses Gutachten positiv ausfällt dann sind sie eingetragen und erlaubt.
Ist halt ein Kostenfaktor, der hier zum Tragen kommt und es lohnt sich nur, wenn man es unbedingt haben will.

MfG Dino
The more that you fear us, the bigger we get!!!


Region Rhein-Main

Autor: killascopion
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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das heißt wenn man ein tüv mann findet der das einträgt ..dann darf man trotzdem nicht damit rumfahren?????????
mfg
Autor: Doedelhai159
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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so isses. was eingetragen ist, is noch lange nich legal.

legal wirds erst wenn du das gutachten erstellen lässt. (vorausgesetzt, dass das gutachten auch positiv ausfällt)
ich bin eine butterblume
Autor: killascopion
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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ist das n schei.....
Autor: BMWStreetracer
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Die legale Art ist ein lichttechnisches Gutachten, in dem die Restlichtausbeute ermittelt wird. Kostet zwischen 350 und 400€, und wenn dieses Gutachten positiv ausfällt dann sind sie eingetragen und erlaubt.
Ist halt ein Kostenfaktor, der hier zum Tragen kommt und es lohnt sich nur, wenn man es unbedingt haben will.

MfG Dino

(Zitat von: Daywalker555)




JA OK das ist natürlich eine extreme Maßnahme die war mir bekannt aber so bescheuert kann ja kein Mensch sein um das wirklich zu machen!!

Kann nur wieder sagen NIEMALS AUF NORMALEN WEGE LEGAL DIE LEUCHTEN!!

Und ja @ killascopion

Eintragung heisst nicht sicherheit, kann immer angezweifelt werden!!


etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: killascopion
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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gibt es eigentlich für e39 auch schwarze rückleuchten die legal sind... wie beim merzedes...?? also nicht so graue...

mfg

Autor: Daywalker555
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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@Streetracer: Danke. Bin ich halt bescheuert... *schnüff*;)

MfG Dino
The more that you fear us, the bigger we get!!!


Region Rhein-Main

Autor: killascopion
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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wie sieht es eigentlich mit schwarz lasierten seitenblinkern aus?? die dürften doch keinen stören oder?? manche lassen hier im forum ja die auch weg machen...

mfg
Autor: ThaFreak
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Wenns jemand genau nimmt, dann stört das schon...

Aber ob es in der Realität jemanden interessiert steht auf einem anderen Blatt.
Autor: Doedelhai159
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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wenns angebaut und angeschlossen ist, dann muss es auch funktionieren.

das is wie mit nebelscheinwerfern.

wenn du aber die lampen aus den blinkern drehst, isses nichmehr illegal
ich bin eine butterblume
Autor: BMWStreetracer
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Zitat:


@Streetracer: Danke. Bin ich halt bescheuert... *schnüff*;)

MfG Dino

(Zitat von: Daywalker555)




Sach nicht du hast dir so ein gutachten erstellen lassen :P?
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: Sicilia_1986
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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um das thema nochmal aufzugreifen...

Link|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|240%3A1318|301%3A0|293%3A1|294%3A50


diese sind ja teils schon getönt.
aber d.h. sobald das rote getönt wird ist es illegal oder wie darf ich das verstehen

gruß
Autor: ThaFreak
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Wenn es "ab Werk" getönt und zugelassen ist (wie in deinem Link), dann ist es i.O. und erlaubt.
Hier im Thread geht (ging) es um die nachträgliche Änderung von Leuchten. Das ist verboten.


Autor: DoubleH
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Zitat:


um das thema nochmal aufzugreifen...

Link|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|240%3A1318|301%3A0|293%3A1|294%3A50


diese sind ja teils schon getönt.
aber d.h. sobald das rote getönt wird ist es illegal oder wie darf ich das verstehen

gruß

(Zitat von: Sicilia_1986)




die sind erlaubt.







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Ende des Themas

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