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Beitrag von: Andi316 Date: 05.08.2008 Thema: Kostenerstattung für Berufsschulweg ---------------------------------------------------------- Hallo! Ich habe folgende Frage und zwar dreht es sich um Kostenrückerstattung für den Weg zur Berufsschule, vielleciht hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht! Ich habe jede dritte Woche eine Woche Blockunterricht in der Berufsschule. Zur Berufsschule sind es ca. 45km einfach, d.h. 90km täglich und 450km in der Woche, also doch ein ganz schönes Stück. Ich habe nun gehört dass man da irgendwie Kosten zurückbekommt oder sonstwas in die Richtung, habe aber schon gegoogelt und nichts wirklich schlaues gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Wie funktioniert das bzw. gibt es sowas überhaupt und wenn ja wie beantrage ich das? Danke! Andi |
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Autor: JapaneseSilver Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Red mal mit deinen Arbeitgeber, das fällt in die sog. Pendlerpauschale rein. I ain't asked any pardon for anything I've done |
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Autor: theblade Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich >glaube< aber die pendlerpauschale kann man aber nur geltend machen wenn man auch eine Steuererklärung macht - und die macht man ja als Azubi(ne) nicht. aber trotzdem mal mit dem AG sprechen. Vieleicht kann man sich ja einigen ;-) Bearbeitet von - theblade am 05.08.2008 11:53:57 |
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Autor: b-mw-323 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: es sei denn er verdient meht als die jährliche freigrenze ist |
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Autor: theblade Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: ja, dann schon ;-) |
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Autor: -Momo- Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Liegt wohl im Ermessen des AG. Ich fahr jeden Tag 60km einfach, also 120km / Tag - und dafür krieg ich nix. Zur Berufsschule hab ich nur knapp 25km. |
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Autor: Pug Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- bekommst du keine ausbildungsvergütung? Nu mal los.... |
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Autor: Andi316 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar bekomm ich Ausbildungsvergütung! Hab da bloß was gehört von wegen Landratsamt und so weiter dass man sich darüber was holen kann, und wieso sollte ich mir das nicht holen wenns das gibt? Dann würd ich ja Geld verschenken! Sind jährlich immmerhin ca. 700 Euros wo nur für Fahrten zur Berufsschule draufgehen |
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Autor: Machlas Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Andi316 , hab jetzt auch meine Ausbildung angefangen und habe auch Blockunterricht jeodch 4 Wochen durchgehend dann. Die Azubis im 2ten Lehrjahr meinten zu mir das die irgendwas da beantragt hätten und ca. 160 Euro im Jahr für Fahrtkosten zur Berufsschule bekommen. Sind bei mir auch 50 km hin und 50 zurück . Das würde dann die Kosten der öffentlichen Verkehrmittel decken oder irgendwie sowas. |
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Autor: Andi316 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau, irgendwas muss es ja geben, weil meines wissens gilt in Deutschland ja die "Schulwegfreiheit" d.h. dass man keine Kosten für den Schulweg selbst aufwenden muss oder lieg ich da falsch? |
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Autor: Offe Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also außer der Pendlerpauschale gibt´s da nichts. Hatte damals auch daran gedacht, aber war nix zu holen - leider. |
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Autor: Pug Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja da liegst du falsch, dies bezieht sich auf schulpfichtige. sprich wenn du bereits 9 jahre hinter dir hast mußt du für das 10te jahr schule selbst aufkommen. ich kann mich grob an bafög für solche zwecke erinnern und wenn der antrag abgelehnt wurde, dann war noch eine chance auf ausbildungsbeihilfe. dafür brauchte man allerdings den ablehnungsbescheid vom bafög. (hab allerdings keine ahnung ob das noch aktuell ist) Nu mal los.... |
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Autor: BMW1989 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob du die fahrkosten erstattet bekommst ist fraglich, die können auch sagen : es muss nicht mit dem privaten auto sein, man könne auch öfentliche verkerhsmittel nutzen bahn etc das wäre bestimmt um einiges billiger! |
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Autor: plop Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- meine berufsschule war 110km von hier entfernt.. dafür hast du ja deine ausbildungsvergütung.. bildet doch fahrgemeinschaften.. zu 4t haben wir für ne woche schule jeder 50DM investiert.. sieh es mal so...du darfst einen beruf lernen...da sollten die 45km wohl das kleinste übel sein.. Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
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Autor: Master_L Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst die Kilometer aber beim Kindergeld angeben, sogenannte "Werbungskosten" die dir entstehen um zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen...je nachdem wie viel du verdienst bekommst du eben dann noch länger Kindergeld...genauso alles was du an Stiften, Blöcken, Bürobedarf, Berufsbekleidung wie Overall etc kaufst...immer versuchen als Werbungskosten geltend zu machen... |
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Autor: Greis Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Deine Vergütung ist unter Anderem das Fahrgeld! |
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Autor: BMW-86 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich weiß ja nu nicht in welcher Berufssparte du tätig bist - aber im normal fall habt ihr einen Tarifvertrag f. Azubi´s!!! Da muss sowas drin stehen. Ich habe über die normale Vergütung hinaus die Kohle wieder bekommen. Allerdings "nur" maximal soviel wie der billigste Tarif f. den ÖPNV. mfg |
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Autor: marvin Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geh mal zu deinem Landratsamt frage dort nach der Rückerstattung deiner Fahrtkosten. Ich musste vor dem Schuljahr einen Zettel ausfüllen und am Ende vom Jahr den Blockplan abgeben. Ich habe soviel bekommen wie wenn ich mit dem Zug gefahren wäre. Mit dem Zug wär ich ca. 1,5 h unterwegs gewesen und mit dem Auto nur 45 min. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. |
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Autor: Andi316 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- alles klar danke das werd ich dann morgen gleich mal machen, sowas mit landratsamt hab ich irgendwo auch mal aufgegriffen. @plop: klar darf ich einen beruf lernen und die 45km sind auch kein übel und auch kein finanzielles problem, aber wenn es anscheinend eine möglichkeit gibt was zu holen warum dann nicht? p.s: lerne übrigens kfm. f. vers. u. finanz. bin im moment im ersten lehrjahr den monat noch |
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Autor: maky Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- normal bekommst du vom landratsamt eine bleibe gestellt, franziskushäuser oder so, bei der entfernung normal falls sowas vorhanden ist + verpflegungsgeld falls nicht! solltest du einen antrag stellen beim landratsamt, schon vor dem schuljahr und dann deinen stundenplan usw beifügen! wenn ihr 3 kinder habt die kindergeld beziehen bekommst du 100% der fahrkosten erstattet (allerdings nicht mit dem auto, sondern öffentliche verkehrsmittel, außer gewissen ausnahmen: wartezeit <3std oder so sachen) falls ihr das nicht bezieht musst du 360€ selbstbeteiligung bezahlen, den rest bekommst du erstattet, aber anrufen und nachfragen ist das einzige was du machen kannst der arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet (solange nicht im lehrvertrag geschrieben) dir irgendwelche fahrtkosten zu erstatten |
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Autor: Andi316 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aaalso an alle dies interessiert, ich war eben im Landratsamt: Wenn man mit dem privateigenen KFZ zur Berufsschule fährt muss man Anfang des Jahres einen Antrag ausfüllen damit dies genehmigt wird. Am Ende des Jahres muss man dann einen Abrechnungsantrag einreichen der dann erst geprüft wird. Die Dame aus dem LRA hat mit jetzt nochmal einen Antrag auf Genehmigung mitgegeben damit das evtl. bei mir rückwirkend klappt. |
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Autor: maky Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- sag ich doch :> |
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Autor: cptjan Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- und bei welchem amt warst du da auf dem landratsamt fragen? weiß jemand zufällig ob das auch bei einer zweitausbildung geht? |
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Autor: maky Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das amt heißt glaub ich irgendsowas wie schulbeförderungsabteilung oder soooo is schon paar jährchen her wo ich das gemacht hab dürfte bei der 2. ausbildung auch gehen (wissen DIE da drin aber besser) edit: bei uns im großen telefonbuch stehen die abteilungen drin, mit den jeweiligen durchwahlnummern - da kann man schonmal nachkuckn ;> Bearbeitet von - maky am 06.08.2008 19:04:37 |
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Autor: cptjan Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ma schauen was ich da finde... danke erstmal Bearbeitet von - cptjan am 06.08.2008 21:29:46 |
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Autor: cptjan Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @andi316: nach was hast du da genau gefragt? |
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Autor: Andi316 Datum: 06.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- nach Kosten für Berufsschulweg an der Infothek im Landratsamt, dann ham sie mich an die Zuständige "Abteilung" weitergeschickt |
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Autor: Nicore Datum: 12.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab damals auch beim Landratsamt den Antrag auf Fahrtkosten- erstattung gemacht und leif alles glatt. Es gibt eine Pauschale Pro Kilometer wenn Du mit Auto fährst. 55€ monatlich sind aber Dein Eigenbetrag, den Rest bekommst Du erstattet. BMW Team Oberhavel |
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Autor: cptjan Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe jetzt mit LRA Kontakt aufgenommen. Als antwort habe ich das hier bekommen. Das Prbolem besteht darin, dass Sie eine richtige Berufsausbildung machen und daher von uns nicht gefördert werden können. Außerdem beginnen Sie erst mit Ihrer Ausbildung und habe bei Beginn schon das 18.Lebensjahr überschritten. Daher können Sie von uns keine Fahrtkosten erstattet bekommen. Ich bedauer es Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Macht ihr keine richtige Ausbildung,also wo ihr Geld bekommt, das ihr das bekommt? |
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Autor: PD75 Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- soweit ich weis bekommt man das nur im ersten LJ. ich habe es auch nur im ersten LJ bekommen |
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Autor: maky Datum: 15.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habs in den letzten 3 Lehrjahren bekommen und schulkameraden (bin jetzt im 4. lehrjahr) bekommen immernoch eine unterkunft + versorgung bezahlt - trotz dem alter 18+ |
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Autor: cptjan Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- unterkunft bekomme ich nicht bezahlt, kann sie mir aber zu 70% zurück erstatten lassen... also siehts wohl schlecht aus das ich doch die Fahrtkosten erstattet bekomme?! |
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Autor: BMW-Simpson Datum: 17.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir wurden nur 30% vom Landratsamt erstatten! Aber nur wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin und für alles ne Quittung hatte! |
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