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Beitrag von: Sonic17 Date: 31.07.2008 Thema: zum Scheck einlösen eine Frage... ---------------------------------------------------------- Hallo Grade kam mit der Post n Brief Angeflattert, in diesem Brief war auch n Scheck Enthalten. 73 € Steuern gibts für den E36 zurück ( Der Abgemeldet in der Garage Steht ). Nun meine frage, aufn Scheck Steht der Name von meinem vater, kann nur denn Scheck einlösen oder kann ich das auch ?! Nichts falsches Denken :D Mein Vater hat nur keine lust in die Stadt zu fahren ;) Gruß Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 31.07.2008 17:26:08 |
Autor: bmw-niho Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- du brauchst eine vollmacht von deinem vater,deinen und seinen ausweis |
Autor: kerny0815 Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- brauchst ne vollmacht würd ich sagen. |
Autor: Sonic17 Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- KK, Danke ^^ Dann soll er mal schön selber gehen :D |
Autor: hrhrless Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange es kein Order Scheck ist (rechts ein roter Rand) kannst auch du den Scheck einreichen. |
Autor: b-mw-323 Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also wenn es ein barscheck ist, kann den jeder einreichen und du bekommst gleich das geld ausgezahlt, ist es ein verrechnungsscheck, kann den jeder auf sein konto gutschreiben lassen, ist es jedoch ein orderscheck, kann es nur der machen, auf den der scheck ausgestellt ist.... in der regel sind solche schecks aber verrechnungsscheck, musste einfach mal raufschauen |
Autor: Sonic17 Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jop isn Verrechnungsscheck. Also kann den jeder auf sein Konto Auszahlen lassen ? Brauch ich da auch n Vollmacht oder sowas ? Gruß |
Autor: hrhrless Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne brauchste nicht |
Autor: reptilfan Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- brauchst keine vollmacht, kann nur auf ein konto eingereicht werden und du musst als einreicher auf der rückseite unterschreiben |
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