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zum Scheck einlösen eine Frage... - Geplaudere

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Beitrag von: Sonic17
Date: 31.07.2008
Thema: zum Scheck einlösen eine Frage...
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Hallo

Grade kam mit der Post n Brief Angeflattert,
in diesem Brief war auch n Scheck Enthalten.

73 € Steuern gibts für den E36 zurück ( Der Abgemeldet in der Garage Steht ).
Nun meine frage, aufn Scheck Steht der Name von meinem vater,
kann nur denn Scheck einlösen oder kann ich das auch ?!

Nichts falsches Denken :D
Mein Vater hat nur keine lust in die Stadt zu fahren ;)

Gruß

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 31.07.2008 17:26:08


Antworten:
Autor: bmw-niho
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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du brauchst eine vollmacht von deinem vater,deinen und seinen ausweis
Autor: kerny0815
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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brauchst ne vollmacht würd ich sagen.
Autor: Sonic17
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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KK, Danke ^^

Dann soll er mal schön selber gehen :D
Autor: hrhrless
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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Solange es kein Order Scheck ist (rechts ein roter Rand) kannst auch du den Scheck einreichen.
Autor: b-mw-323
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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also wenn es ein barscheck ist, kann den jeder einreichen und du bekommst gleich das geld ausgezahlt, ist es ein verrechnungsscheck, kann den jeder auf sein konto gutschreiben lassen, ist es jedoch ein orderscheck, kann es nur der machen, auf den der scheck ausgestellt ist.... in der regel sind solche schecks aber verrechnungsscheck, musste einfach mal raufschauen
Autor: Sonic17
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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jop isn Verrechnungsscheck.
Also kann den jeder auf sein Konto Auszahlen lassen ?
Brauch ich da auch n Vollmacht oder sowas ?

Gruß
Autor: hrhrless
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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ne brauchste nicht
Autor: reptilfan
Datum: 31.07.2008
Antwort:
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brauchst keine vollmacht, kann nur auf ein konto eingereicht werden und du musst als einreicher auf der rückseite unterschreiben




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