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Beitrag von: PD75 Date: 30.07.2008 Thema: verlaengerter Lehrvertrag? ---------------------------------------------------------- Vll ist ja jemand hier der mir helfen kann. Ich hab Meine Lehre verspaetet angefangen (nicht am 1.9 sondern am 10.10 05). jesellenpruefung hab ich im jan 09. In mein Lehrvertrag stand mal drin von 10.10.05-28.2.09. letzes wurde nachtraeglich durchgestrichen und mit 9.4.09 ausgebessert. Duerfen die das ohne weiteres machen? bzw ist mein Lehrvertrag nicht nach bestandener Gesellenpruefung ausgelaufen? |
Autor: Pug Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- meine ausbildung ging damals auch bis zum 28.2. ich hatte aber schon im dez. die prüfungen und anfanf jan. bekam ich meinen gesellenbrief, ab dem moment bekam ich auch den gesellenlohn bis zum 28.2. Nu mal los.... |
Autor: Compact_318ti Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit bestehen der gesellenprüfung, endet dein lehrvertrag, egal was drin steht. Bei mir stand auch bis 1.9.08 hab aber am 30.5. prüfung gehabt, und nun schon seit 2 monaten geselle Wer später bremst, ist länger schnell! |
Autor: -mRl- Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Ausbildung ist abgeschlossen mit dem bestehen der Gesellenprüfung und da ist es egal ob du einmal durchfällst. Der Arbeitgeber muss dich weiterbeschäftigen. Du kannst dir aussuchen ob der Vertrag verlängert werden soll. Wenn er nicht verlängert wird, musst du nur zur Gesellenprüfung antanzen und es gibt kein Geld. Wenn er verlängert wird, dann natürlich auch jeden Morgen zur Arbeit und es gibt Geld. So hat es mir mein Chef damals erklärt. Also alles ohne Gewähr... :) Bearbeitet von - -mRl- am 30.07.2008 17:50:44 |
Autor: BMW-86 Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie erwähnt: Ein Ausbildungsverhältis endet mit bestehen der Theoretischen und Praktischen Prüfung! *Edit* Wie die malen in deinem Vertrag was rum? Hast du das Unterschrieben nochmal? Falls nein ist das mal hochgradig unwirksam! Bearbeitet von - BMW-86 am 30.07.2008 18:00:54 |
Autor: Juba1985 Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig! Die können da schon etwas rumschreiben, wenns um die Datumsänderung geht etc., aber diesen musst Du dann auch unterzeichnen. Sonst ist dieser Vertrag nichts Wert! War bei mir auch so. Ciao |
Autor: Weiß-Blau Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi dein Lehrvertrag endet mit der schriftlichen Bestätigung von der Handwerkskammer, Innung oder wo du halt drin bist! Also wenn du morgen den wisch bekommen würdest is damit auch dein Lehvertrag hinfällig! Heißt aber auch hast du dann noch Urlaub und mit eim chef nicht geregelt ob der ausgezahlt wird, haste Pech gehabt! Fakt ist: egal was drin steht im vertrag mit bestandener Prüfung is der Vertrag hinfällig! mfg Michi PS: Bei mir is es am Freitag soweit! :-) |
Autor: Doug 318Ti Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte auch im Nov und im Dez..prüfungen und der Vertrag ging und endete erst zum 30.01.xx bis da musste ich auch Arbeiten. Das war halt so, ist aber auch schon Lange Lange her ! Bearbeitet von - Doug 318Ti am 30.07.2008 18:43:08 man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen ! |
Autor: PD75 Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ding ist das ich am 1.4.09 zum bund will und daher nicht solang arbeiten will, bzw kann... ausserdem versuchen sie zu bescheissen wos gerade geht die penner... Die haben auch einfach meinen Lehrvertrag umgeaendert ohne mir was zu sagen... naja falls sie sich hartnaeckig stellen, dann geh ich einfach nicht mehr in die arbeit nach bestehen meiner Gesellenpruefung. Ich freu mich schon total drauf wenn ich da enlich weg bin... |
Autor: Weiß-Blau Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also wenn die im nachhinein was geändert haben müsstest ja das leicht fesstellen könne! Du hast ja die kopie vom vertrag! WEnn dem so ist dann kannst damit locker vors arbeitsgericht gehn! Würd aber versuchen das ganze human zu lösen! Hab mit meim Chef auch noch stress an der backe, wenn der sich bei mir jetzt ganz quer stellt, lass ich ihn auch auflaufen! ABer wie gesagt, nicht gleich mitm anwalt winken, erstmal vernüftig mitm chef reden, hilft meistens auch schon! mfg Michi |
Autor: -mRl- Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: umändern können die was die wollen. Sobald du nix unterschrieben hast, können die dir gar nix. Ausserdem musst du nach deiner bestandenen Gesellenprüfung nicht weiterarbeiten und selbst wenn du willst, ensteht ein neuer Arbeitsvertrag den du Unterschreiben musst. Anders geht das gar nicht... |
Autor: BMW-86 Datum: 30.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- na wenn du zum Bund willst is das doch eh egal! Erzähst den Bunnies einfach das die dich ned gehen lassen wollen- die werden deinem Chef schon nen paar Takte erzählen! |
Autor: laura Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hatte vor kurzem meine abschlussprüfung und als ich meine mündliche prüfung bestanden habe, hat mir die prüferin gleich so nen zettel mit gegeben auf welchen vermerkt ist ob man die prüfung insgesamt bestanden hat oder nicht. hätte ich also nicht einen neuen arbeitsvertrag in der frima unterschrieben, hätte ich ab den zeitpunkt nicht mehr in die arbeit gehen müssen. gruß laura |
Autor: ELDIABLO Datum: 31.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mündliche Prüfung ablegen,musst ich zwar nicht aber so richtig anfreunden kann ich mich mit dem Begriff immernoch nicht. Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun. |
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