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Verarscht!! Was jetzt??? - Geplaudere

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Beitrag von: Marcel01
Date: 26.07.2008
Thema: Verarscht!! Was jetzt???
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Hallo liebe BMW-Fangemeinde,

Ich hoffe hier gibt es evt. jemanden, der sich rechtlich gut auskennt?!

Hab folgendes Problem:

Ein Kollege von mir erzählte mir von einer Werkstatt, in der abends ein Lackierer schwarz arbeitet. Er würde ihn über seinen Opa kennen...
Er meinte ich könnte meine Stoßstangen (vorne und hinten - nur die von Werk aus grauen Stellen + die Stöpsel für die Schweller nicht die Schweller an sich) dort für 60-80€ "schwarz" lackieren lassen.
Ich hab meinen Kollegen, extra mehrmals wegen dem Preis gefragt, jedoch niemals mit dem Lackierer persönlichen Kontakt gehabt!
Ich habe in der Werkstatt auch nicht den Auftrag fürs Lackieren gegeben und mein Kollege hat die Stoßstangen für mich dort abgegeben.
Ich habe sie dann lediglich abgeholt!

Den Lack hab ich selbst besorgt und bezahlt und die Stoßstangen sowie die Stöpsel selbst abmontiert, demontiert und stundenlang abgeschliffen.

Es müsste also nur noch der Lack draufgesprüht werden!

Gestern schickt er mir dann eine SMS, die Werkstatt hätte das Ganze doch auf Rechnung gemacht und verlangt nun knapp 300€.

Mir wär da fast der Kragen geplatzt, hab dem dann gleich gesagt, dass ich das nicht bezahlen werde, sondern nur das was ausgemacht war!

Jetzt meine Fragen:

1.Rechtlich gesehen; muss ich die Rechnung bezahlen? Ich habe der Werkstatt ja die Sachen nicht vorbeigebracht und keinen Auftrag erteilt!
Also müsste ja theoretisch mein Kollege bezahlen?

2.Find ich den Preis selbst für eine Lackierung auf Rechnung viel zu teuer, es wurde ja nicht viel lackiert und ich habe ja selbst alles abgeschliffen und den Lack selbst bezahlt.
Was meint ihr zu dem Preis? Ne Frechheit, oder?

Ich gibt es jemanden, der juristisch sehr fit ist?!

Bitte keine Antworten, wie "zu dem würd ich hingehen und dem die Fresse poliern" usw.

Das bringt mich au net weiter (obwohl ichs gern tun würd!), da hab ich dann am Schluss nur noch ne Anzeige am Hals!

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten!

Gruß Marcel









Antworten:
Autor: Lord Cyber
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Generell ist nur das Bestandteil des Dientleistungsvertrages geworden, was auch vereinbart wurde.

Der Knackpunkt hier ist eher: Wer behauptet was, wer kann was beweisen, wer hat Zeugen, wem glaubt letztlich das Gericht.

Also behaupte einfach es waren 80Euro vereinbart und schau wie die reagieren. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe.
Autor: stargate
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Bin zwar kein Jurist,

aber in dem Fall hat hald einer Pech gehabt.

Man könnte ja jetzt sagen, wo eine Rechnung ist da muss auch vorher ein schriftlicher Auftrag gegeben worden sein.
Ned umsonst muss man ja beim Freundlichen unterschreiben wenn man was machen lässt.

Könntest also sagen das du das nie in Auftrag gegeben hast.

Andersrum konnte der sagen, wurde ja über nen Bekannten in Auftrag gegeben und er auf keinen Fall schwarz arbeitet da ihm sonst das Finanzamt auf die Pelle rückt. War eine mündliche Abmachung. Das würd der ja nie zugegeben das er was ohne Rechnung macht. Würde sich damit ja selber ins Bein schießen.

Im Endeffekt weißt du ja ned ob dich dein Kumpel verarscht hat wenn du vorher nie selber mit dem Lacker gesprochen hast.
Vielleicht hat der von Anfang an gesagt das es soviel kosten wird.

300 Euro geht ja noch, würd ich mal meinen für Stoßstangen und Stöpsel.

Hab für meine Domstrebe allein scho 100 Euro beim Lackierer bezahlt.



Automobiler Individualist
Autor: Bruderchorge
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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300 sind aber wirklich extrem frech, dafür, dass er alles vorbereitet hat und sogar den Lack gekauft hat, sag einfach du weigerst dich zu bezahlen und andernfalls gibs ne Anzeige wegen Betrugs / Diebstahl, wenn Sie dir die Stoßstange nicht wieder geben rufst du die Polizei. Du zahlst 80 Euro wie ausgemacht für die Stoßstange und nix anderes !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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@stargate:
Es waren ja nicht mal die kompletten Stoßstangen, sondern nur die grauen Plastikteile! Außerdem wurde die Hauptarbeit ja schon von mir gemacht! Wenn ich mein Auto dort abgegeben hätte und die hätten alles komplett selbst gemacht, dann wäre der Preis i.O.!

@Lord Cyber:
Das mit dem Recht haben und bekommen ist mir schon klar! Auch wenns mich tierisch ankotzt auf gut deutsch!
Wenn er jetzt 100€ gewollt hätte, dann hätt ich das auch noch bezahlt, aber gleich 300...
Das ist mir dann echt zuviel!

Ich hab auch keine Lust auf ein Gerichtsverfahren wegen der Sache, da ich ja die Anwaltskosten usw. erstmal auslegen muss und wenn ich Pech hab, dann verlier ich den Prozeß und bleib auf den gesamten Kosten sitzen inkl. Gerichtskosten!

Naja, noch hab ich die Rechnung noch nicht gesehn!

Ich warte jetzt am besten mal ab, bis ich was von der Werkstatt höre, oder?
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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@Bruderchorge:
Die Stoßstangen hab ich schon längst wieder, es geht hier nur um die Bezahlung.
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Zitat:


@Bruderchorge:
Die Stoßstangen hab ich schon längst wieder, es geht hier nur um die Bezahlung.

(Zitat von: Marcel01)




Den Arbeitsumfang kann man sich auch auf meiner Fotostory anschauen, es wurde eigentlich echt net viel lackiert!

Den Steinschutzlack an den Schwellern hab ich selbst entfernt -> Schweller wurden nicht lackiert!

Bearbeitet von - Marcel01 am 26.07.2008 14:37:46
Autor: mb100
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Ich vermut mal, das Du - wenn Du in irgendeiner Art gegen die vorgehst (seis jetzt straf- oder zivilrechtlich) - dass Du Dich gleich mit selbst anzeigen kannst. Denn immerhin hast Du die Arbeit ja "schwarz" in Auftrag gegeben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Ich hab ja nichts in Auftrag gegeben.

Ich hab meinem Kollegen lediglich die Stoßstangen vorbeigebracht. Er hat gesagt er würde sie für 60-80eus lackieren lassen!

Und jetzt kommt er mir mit dem 5-fachen!

Aber jetzt nochmal meine Frage, rein rechtlich, müsste ich die Rechnung begleichen, oder die Person, die die Stoßstangen auch wirklich abgegeben hat und in der Werkstatt den Auftrag erteilt hat??


Ach ja, bitte keine Mutmaßungen sondern nur Aussagen mit Hand und Fuß!

Bearbeitet von - Marcel01 am 26.07.2008 14:44:28
Autor: Bruderchorge
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Was du nicht in Auftrag gegeben hast must du auch nicht bezahlen ! Ist das ein guter Kumpel oder nicht !? Der könnte das ja bezeugen, rede mal erstmal mit dem !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: mb100
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Ich hab ja nichts in Auftrag gegeben.

Ich hab meinem Kollegen lediglich die Stoßstangen vorbeigebracht. Er hat gesagt er würde sie für 60-80eus lackieren lassen!
(Zitat von: Marcel01)




Das würde ich als "die Lackierarbeit in Auftrag geben" bezeichnen. Und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht allein bin...
Verabschiede Dich mal von dem Gedanken, hier als Unschuldslamm, das von allem nix gewusst hat, dazustehen. Du hängst da auch tief mit drin - schon weil Du gewusst hast, dass "schwarz" lackiert wurde. Und nur deshalb können die plötzlich die Rechnung so massiv erhöhen, ohne irgendwas befürchten zu müssen. Du kennst das Sprichwort mit dem Glashaus?

Der Fall is ohnehin alles andere als einfach. Wir hatten sowas ähnliches mal im Rep - keine Ahnung mehr, wie der Fall ausgegangen ist und zu faul zum Nachgucken. Wahrscheinlich müsstest Du im Endeffekt die Kosten bezahlen, die tatsächlich entstanden sind. Und die dürften wohl irgendwo zwischen den 80 Euro von ehedem und den 300 Euro von jetzt liegen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Seit gestern genau das Gegenteil von einem guten Kumpel!

Wir waren in der selben Klasse als ich meine Fachhochschulreife gemacht hab, war aber eher ne oberflächliche Freundschaft...

Ich glaub ich kann jetzt eh erstmal garnichts tun und wart ab bis irgendwer sich bei mir meldet!

300€ sind halt schon ein Schlag ins Gesicht für einen Studenten!

Bearbeitet von - Marcel01 am 26.07.2008 14:53:21
Autor: black--cell
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Frage bei BMW nach wg. dem schriftlichen Auftrag - wenn`s einen geben sollte (und den muss es bei BMW immer geben) muss den einer Unterschrieben haben...

Wenn`s Dein Freund unterschrieben hat muss er auch dafür blechen... er könnte es sich nur in einem Regressverfahren zurückholen.

Wenn`s keinen Auftrag gibt und die Arbeiten tatsächlich in so einem geringen Ausmaß waren kann das vermutlich nur ein Sachverständiger klären.

Den Kopf in den Sand stecken ist hierbei die vermutlich schlechteste Alternative - denn die geben das einfach ans Gericht weiter welche das mittels Gerichtsvollzieher reinholen... wenn Du Glück hast! Wenn Du Pech hast gehts zum Inkassobüro und aus den 300.- werden dann gleich mal 1000.- Euro!


Viel Glück in jedem Fall!
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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@blackcell: Ich hab die Rechnung ja noch nicht mal in der Hand gehabt! Also sollt ich schon erstmal warten bis ich was von der Werkstatt höre bzw. bis die mir ne Rechnung schicken!

Außerdem war es keine BMW Vertragswerkstatt sondern eine kleine Privatwerkstatt!
Autor: daniel.krueger
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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@ Marcel01:

Da Du mit der Werkstatt keinen Vertrag geschlossen hast, kann diese m.M. nach auch keine Ansprüche gegen Dich geltend machen. Du hast einen Vertrag mit Deinem Kollegen geschlossen, also kann auch nur dieser von Dir eine Leistung einfordern. Da zwischen euch eine Bezahlung von 80,00 EUR vereinbart wurde, hat er auch kein Anrecht auf eine höhere Bezahlung.
Soweit zum Rechtlichen, wenn er oder die Werkstatt Streß machen sollten würde ich denen ganz knallhart sagen, sie sollen erstmal nachweisen, daß Du überhaupt irgendetwas beauftragt hast und daß sie eine Leistung erbracht haben und bis das nicht erfolgt ist, bezahlst Du garnichts.
Das ist sicherlich auch nicht korrekt aber wer solche Maschen abzieht, hat es in meinen Augen nicht besser verdient.
Autor: Peja_320i
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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tollen kollegen haste da ;)!

Würde gar nichts bezahlen! Soll er das doch bezahlen, wenn er so feine Angebote bekommt ;)!

Und 300 für das bisschen lacken, das ist echt bodenlose frechheit!!
Solche lacker gehören weggesperrrt !!
Autor: Bruderchorge
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Ja da haben die Jungs wohl Recht, und "schwarz" lackieren ist auch kein Verbrechen, wenn man einen "Freundschaftsdienst" leistet und nur das "Material" bezahlt wird, dann kommt er gut klar mit den 80 Euro.

Ich sehe das auch so, wenn die was wollen, bietest du Ihnen 80 Euro an, aber lass dich nicht auf irgendwelche Kompromisse ein wie, erstmal 80 Euro bezahlen und dann mal sehen oder sowas. Und nur gegen Quittung !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Marcel01
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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@daniel:
So wie du sagst hatte ich jetzt auch vor vorzugehen.
Ich hab dem Kollegen ja angeboten, dass ich ihm den Preis zahle, den er mir genannt hat.
Aber wenn ich dem tatsächlich die 80 € gebe, dann soll er auch dafür unterschreiben.
Sonst sagt er später vlt er hätte nix gekriegt oder so... Man kann ja nie wissen!

Dass kommt davon, wenn man irgendwelchen Spasten vertraut!
Wenn man net alles selber macht...


Autor: black--cell
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Natürlich nur mit Nachweis bezahlen - schriftlich!

(Man könnte auch noch auf die Idee kommen der hat Dir die 80.- Euro gesagt und wollte mal kurz eben was mitlackieren lassen wodurch der Preis raufgegangen ist... Reine Unterstellung - ist mir aber so ähnlich schonmal passiert! Und wenn Du keine Rechnung gesehen hast unterstell ich mal das es vielleicht eh nur 80* kostet - er aber mal kurz 220 Euro mitverdienen will... So nach dem Motto "Der hats eh - das probier ich einfach mal!")

Bearbeitet von - black--cell am 26.07.2008 16:25:43
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Autor: Gr33nAcid
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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erstmal besorgst du dir die rechnung. so.

dann guckst du, ob der lackierbetriebe in irgend einer innung ist, wo man evt druck machen kann.

nächster schritt: wenn es zu einem vertrag kam, suchst du dir stellen im lack, wo nasen oder einschlüsse sind, und bestehst auf deinem recht der nachbesserung, in dem du dein atu da hinbringst, und denen sagst: baut mal alles schön ab und macht es neu, oder es bleibt einfach bei 80 €.

und wenn sie lackieren, gehtse danach noch mal hin, weil es dir nicht zusagt ;) die rechte hast du ja laut vertrag.

ich finde es ne frechheut für solche arbeiten ohne material kosten wie lack und mit deinen vorarbeiten 300 € zu berechnen!

Bearbeitet von - Gr33nAcid am 26.07.2008 16:49:45
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: phil_e36
Datum: 26.07.2008
Antwort:
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Ich bin auch kein Jurist, aber du hast die Stoßstangen deinem Kumpel gegeben, er sagte er lackiert sie für 80 Euro, Punkt.
Er hat sie dir wieder gegeben, du bezahlst die vereinbarten 80 Euro und fertig.
Du hast doch mit der ganzen anderen Scheisse gar nichts am Hut, wie Werkstatt weiss doch noch netmal wer du überhaupt bist. Meiner Meinung nach hat dein Kumpel ein Problem, er wollte sie für 80 Euro ohne Rechnung lacken und das ist schief gegangen, also muss er das mit der Werkstatt klären.
Autor: Ehm
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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In diesem Fall hat klar dein Kollege den Schuh an.

1. Hast du weder Teile abgegeben noch abgehohlt.
insofern auch werder einen Auftrag erteilt noch einen Unterschreiben.
Dies hat eine Mittelsmann getan.

Er ist somit HÄNDLER.

Wenn du ein Teil zum Lackieren in eine BMW Vetragswerkstatt bringst die selbst keine Möglichkeit zum Lacken hat, und diese dann die Teil in einen Lackierbetrieb weitergibt, ist die BMW Werkstatt Auftraggeber und bekommt auch die Rechnung dafür.
Die entsanden kosten wird Sie dann aufgrund des UNTERSCHRIEBEN AUFTRAGS mit dir an dich weitergeben.

Du hast mit deinem Kumpel keinen solchen Vertrag, also auch ganz klar keine Verpfichtungen.

Wenn mann´s genau nimmt könntest du ihn sogar noch wegen Sachbeschädigung ranziehen in dem du sagst die Teile sollten gar nicht Lackiert werden.

Der Lacker hat nur deinen Kumpel als Ansprechpartner.

Also Ich würde wie folg vorgehn:

Wenn die Rechnung kommt und tatsächlich dermassen überhöht ist.
Antwort schreiben.

Darin steht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss zu meinem Entsetzen feststellen das Sie mir eine Rechnung für eine Leistung geschrieben haben, welche Ich weder in Auftrag gegeben, noch erhalten habe.

Darüber hinaus war Ich nie in ihrem Haus.

Insofern kann eine solche Leistung Ihrerseits niemals von mir Beauftragt worden sein.

Ich verbitte mir weitere Anschreiben dieser Art, da Ich dies für schlicht unrechtmäßig halte, und mich diesbezüglich nötigenfalls Anwaltlich vertreten lasse.

MfG

NAME
Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen
Autor: Ehm
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Achso:

Solltest du so vorgehn!!

Auf gar keinen Fall irgendwelche zugeständnisse machen. Oder irgendwas mündlich Verhandeln.

Du hast nix beauftragt und somit keinen Grund ein Sache zu diskutieren die garnicht existent ist.

Gruß

Thorsten
Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen
Autor: Tappi
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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ich würde höchstens die 80.- plus Mwst auf Rechnung bezahlen.
Das würde ich deinem Ex-Kumpel so mitteilen

Wenn wirklich mal etwas ohne Rechnung laufen soll mache ich es immer persönlich aus.Nie über einen dritten.Das gibt sonst schnell mal Probleme
Autor: knax
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Hi,

gib deinem kumpel 80 euronen, nix steuer. dass es schwarz war ist auch irrelevant.

dein kumpel sagte dir, ich lass das für 80 machen, du gibst ihm die 80, fertig. du hast einen deal mit deinem kumpel, dein kumpel mit der werstatt.

die können maximal an ihn herantreten und das geld einfordern. ob dein kumpel sich das von dir wiederholen kann halte ich auch für fraglich.... mündliche "verträge" sind verbindlich. such dir am besten einen "echten" kumpel als "zeugen", denn es sollte jemand gehört haben wie ihr euch auf 80 für den umfang der arbeiten geeinigt habt.

nur so am rande: 300 is zu teuer.

gruß
Autor: Lord Cyber
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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@ehm

"1. Hast du weder Teile abgegeben noch abgehohlt.
insofern auch werder einen Auftrag erteilt noch einen Unterschreiben.
Dies hat eine Mittelsmann getan."

Wäre der Freund ein beauftragter Mittelsmann, dann käme schon ein Vertrag zwischen Werkstatt und Auftraggeber zustande. Wer das Teil übergibt spielt dann keine Rolle, könnte auch ein Paketdienstleister sein.

"Er ist somit HÄNDLER."

Nein, das macht ihn nicht zum Händler.

"Du hast mit deinem Kumpel keinen solchen Vertrag, also auch ganz klar keine Verpfichtungen."

Doch er hat ihn mündlich beauftragt. Verträge müssen nicht schriftlich zustande kommen.

"Wenn mann´s genau nimmt könntest du ihn sogar noch wegen Sachbeschädigung ranziehen in dem du sagst die Teile sollten gar nicht Lackiert werden."

Nein, denn er hat ihm die Stoßstange zum Lackieren gegeben.

"Wenn die Rechnung kommt und tatsächlich dermassen überhöht ist.
Antwort schreiben.

Darin steht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss zu meinem Entsetzen feststellen das Sie mir eine Rechnung für eine Leistung geschrieben haben, welche Ich weder in Auftrag gegeben, noch erhalten habe."

Er hat doch eine Lackierung nachweislich erhalten.

Des Weiteren würde ich den Brief auf keinen Fall so schreiben. Mit Anwalt drohen, weil man eine Rechnung erhält? Sehr verdächtig.

Widersprich einfach der Rechnung, indem Du schreibst, dass Du nie einen Auftrag erteilt hast.

Autor: Marcel01
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Hallo, erstmal danke für euer Interesse und Versuche mir zu helfen!

Ich glaub ihr habt den Thread net komplett durchgelesen (ehm zumindest). Ich hab die Stoßstangen ja dort abgeholt!

Die ganze Sache geht mir tierisch aufm Sack!
Ich lass mich net gern verarschen!!

@Lord Cyber:

Hast du beruflich mit juristischen Angelegenheiten zu tun oder woher kennst du dich so gut aus?

Und noch was: Die Werkstatt kennt ja weder meinen Namen noch mein Kennzeichen usw.

Soll ich trotzdem einfach warten bis ich ne Rechnung geschickt bekomme? Die werden sich ja sicherlich meine Adresse von meinem Kollegen besorgen.


Oder haben die das Recht in irgendeiner Weise gegen mich vorzugehen, solang ich keine Rechnung persönlich erhalten habe?

Ich hab einfach keine Lust, jetzt einfach untätig rumzusitzen und zu warten und dann irgendwann ne Vorladung o.ä. geschickt zu bekommen!

Ich will einfach net, dass noch mehr Kosten daraus entstehen!

Mfg Marcel
Autor: Bruderchorge
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Ich weiß nicht wo dein Problem ist, wenn du noch nichtmal ne Rechnung erhalten hast, hast du noch keine Zahlungsverpflichtung oder wollen die die 300 Euro offiziell ohne dir ne Rechnung zu zeigen !?

Das klingt nach ner ganz krummen Tour irgendwie...
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: plop
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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300€? und du hast die teile vorbereitet und den lack gestellt??

haben die mit gold grundiert???

wie lange haben die denn für 3-4 plastikteile gebraucht lack aufzutragen..

ich würd mal tippen dein kumpel versucht dich zu verarschen..

nur mal nebenbei...ich hab meine motorhaube lacken lassen in diamantschw met. und kratzer an der tür polieren lassen und knapp 200€ incl märchensteuer bezahlt..
(auto ungewaschen auf den hof gestellt)

ein gebr. kotflügel kam mit schleifen und verzinnen um die 80€ incl mwst.

für was wollen die denn da 300 € ?

das sollen die mal genau auflisten..
würde mit deinem kumpel mal zusammen da aufschlagen und fragen ob der preis so stimmt oder ob dein kollege da etwas draufgeschlagen hat ;)

wenn die echt 300 haben wollen sollen die das mal vorrechnen wo die herkommen..

am besten informierst dich vorher mal genau was sowas normalerweise kostet..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: knax
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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hi nochmal,

also hast du die teile deinem kumpel mitgegeben, er hat die zur lackbude gebracht und du hast die da persönlich abgeholt?

du hast nichts unterschrieben, die haben weder namen noch kennzeichen, also werden die sich an deinen kumpel wenden. er wird deine daten rausrücken und dann bekommst du (im schlimmsten fall) die rechnung, oder?

also: da er weiss, dass das 300 euro kostet haben die sich entweder schon an ihn gewand, er hat eine rechnung bekommen oder er möchte dich mal ganz übel abziehen.

fakt ist: wenn DU keine rechnung bekommen hast, dann kann es schonmal nicht teurer für dich werden, denn um mahngebühren zu erheben musst du ja erstmal wissen, wie hoch die summe ist und damit eine rechnung erhalten haben.

wenn der kostenvoranschlag, ob schwarz oder wie auch immer bei 80 euro lag, dann ist das bindend. wenn dein kumpel die rechnung hat, ist er meines erachtens in der pflicht. somit hat er die wurst im auge. du kannst ja die klamotten da genauso für ihn abgeholt haben. wie lief das denn da? bist du da rein und hast gesagt du möchtest die stossstangen haben? keine frage nach dem namen? schick nen kumpel hin und sag ihm, er soll die dinger abholen un sich als besitzer ausgeben. wenn die sagen: sind schon abgeholt kannste ja schadensersatz verlangen :-)

solltest du doch eine rechnung bekommen... du hast doch nie einen auftrag erteilt.

mal was anderes: kann er wegen des preises nicht irgendwie anzeige erstatten? was ist doch das vierfache vom ausgemachten, ist das nicht so eine art betrug? du darfst dann natürlich nichts vom schwarzarbeiten erzählen.

gruß
Autor: Marcel01
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Es gibt ja gar kein Kostenvoranschlag!
Nur mündl. Aussagen vom dem Kollegen!

Das Problem ist ja auch er kennt ja die Leute von der Werkstatt, ich glaub net, dass die sich gegenseitig anpissen!

Ich werd jetzt auf jeden Fall mal zu einer anderen Lackiererei gehen und die mal ausfragen, wieviel die Arbeit wirklich wert gewesen wäre.

Dann nehm ich den Kostenvoranschlag + die Rechnung für den Lack und geh zu der Werkstatt in der tatsächlich lackiert wurde und dann solln die mir mal erklären wie der Preis von 295€ zu Stande kommt!

Ich kenn den dt. Staat und weiß, dass ich der angeschissene sein werd, wenn ich jetzt einfach abwart.



Autor: knax
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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hi,

lass dir eine rechnung zeigen. wieso sollst du etwas bezahlen, ohne eine rechung bekommen zu haben? dann hat er vermutlich schwarz was für 300 gemacht...

gruß
Autor: Marcel01
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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Das hab ich ja vor. Hab ich doch oben geschrieben!
Autor: knax
Datum: 27.07.2008
Antwort:
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was ich damit sagen wollte: vielleicht gibt es keine rechnung und dein kumpel steckt sich den rest ein...
Autor: JapaneseSilver
Datum: 28.07.2008
Antwort:
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Anwalt der was kann halt - und rauswinden lassen aus dem Ganzen ;-)
I ain't asked any pardon for anything I've done
Autor: 187
Datum: 28.07.2008
Antwort:
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also schwarz kann man pro schürze so 100 euro rechnen.. also wenn du nichts damit zu tun hast.. einfach teile abgeben und gut ist.
Autor: p_kay
Datum: 28.07.2008
Antwort:
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Soweit ich weiß musst du die Rechung Bezahlen aber 300 euro wenn du alles selber gemacht hast und die farbe hattest is das wirklich ein wenig zu übertriegen ich glaub ma gelesen zu haben das man soetwas anfechten kann..
Hartgeldstricher 4,99 € Hab versucht zu Bumsen ohne Erfolg sowas fährt durch Deutschland ;)
Autor: Marcel01
Datum: 28.07.2008
Antwort:
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Ich wart jetzt einfach mal, bis ne Rechnung ins Haus flattert und dann überleg ich mir, wie ich weiter vorgeh!

Ich sag euch dann Bescheid, wies ausgegangen ist!

Danke für euer Interesse!

Gruß Marcel
Autor: rennfrikadelle
Datum: 29.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Ich hab ja nichts in Auftrag gegeben.

Ich hab meinem Kollegen lediglich die Stoßstangen vorbeigebracht. Er hat gesagt er würde sie für 60-80eus lackieren lassen!

Und jetzt kommt er mir mit dem 5-fachen!

Aber jetzt nochmal meine Frage, rein rechtlich, müsste ich die Rechnung begleichen, oder die Person, die die Stoßstangen auch wirklich abgegeben hat und in der Werkstatt den Auftrag erteilt hat??


Ach ja, bitte keine Mutmaßungen sondern nur Aussagen mit Hand und Fuß!

Bearbeitet von - Marcel01 am 26.07.2008 14:44:28

(Zitat von: Marcel01)




Freilich hast du einen Auftrag gegeben. Dazu braucht es nicht unbedingt etwas schriftliches - nach deutschem Recht gilt z.B. auch ein Handschlag durchaus als vetraglich bindend. Die Aussage von Stargate "Man könnte ja jetzt sagen, wo eine Rechnung ist da muss auch vorher ein schriftlicher Auftrag gegeben worden sein.
Ned umsonst muss man ja beim Freundlichen unterschreiben wenn man was machen lässt." ist falsch.

Der Grund warum beim Freundlichen alles nur schriftlich geht ist, weil man sich Ärger vom Hals halten möchte.


Bestreitest du das du einen Auftrag gegeben hast, wist du erklären müssen wie dein Auto dort mit abmontierten Teilen hingekommen ist. Das du ein für eine Lackierung vorbereitetes Fahrzeug beim Lackierer nur unterstellst, nimmt die kein Gericht ab.

@knax
"wenn der kostenvoranschlag, ob schwarz oder wie auch immer bei 80 euro lag, dann ist das bindend." Nix ist bindend - auch der Artikel auf Wikipedia ist falsch!

Du bekommst einen KVA von 80€, die Rechnung beläuft sich auf 300€. Wenn nun die Werkstatt nachweisen kann die aufgeführten Leistungen erbracht zu haben, diese im Rahmen der Ausführung notwendig waren und der Einzelpreis der Posten angemessen ist, ist die Rechnung gerechtfertigt. Du kannst gegen die Werkstatt wegen unlauteren Wettbewerbs (zu niedriger/unrealistischer KVA) vorgehen - nicht jedoch wegen der Rechnung. Die 20% Regelung (Rechnung darf KVA um nicht mehr als 20% überschreiten" gilt nur wenn KVA und RE die absolut gleichen Posten aufweisen.

Daher bei einem KVA immer eine Bindungsklausel verlangen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: knax
Datum: 29.07.2008
Antwort:
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@rennfrikadelle:

ich bin mir aber ziemlich sicher, dass eine solche überschreitung des kostenvoranschlags nur nach vorheriger rücksprache mit dem auftraggeber rechtens ist. hab das zumindest mal so gehört, dass ein kostenvorsnschlag bindend sei...

gruß
Autor: Marcel01
Datum: 29.07.2008
Antwort:
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Hey lest euch mal den Thread genau durch bevor ihr hier antwortet!

Es gab nie einen Kostenvoranschlag!
Mein Kollege hat mir lediglich gesagt, was es angeblich kosten würde!

@rennfrikadelle: Zum tausendsten mal: Ich hab die Sachen dort nicht abgegeben, also konnte auch kein mündl. Vertrag meinerseits mit der Werkstatt zu Stande kommen!

Ich hatte höchstens einen mündl. Vertrag mit dem Kollegen!

Gruß Marcel


Autor: fw-playa
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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hallo,
Ein Vertrag kommt zustande durch zwei ÜBEREINSTIMMENDE Willenserklärungen.
Sowohl schriftlich als auch Mündlich.
Nur fehlt bei der Mündlichen die Beweiskraft.
Kein Beweis Kein Geldvorgang.

Gruß fw-playa
Autor: cabriowuschel
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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@playa
Der Thread ist schon fast ein halbes Jahr alt.
Das Thema wird sich wahrscheinlich schon erledigt haben.
Autor: fw-playa
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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naja ich dachte vielleicht streiten die sich immer noch :D
Autor: nicoDD
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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mich würde mal interessieren was rausgekommen ist -weiß jemand bescheid???
Autor: louisdama
Datum: 06.01.2009
Antwort:
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Der Kollege hat sich mit den 300€ nach Miami abgesetzt.

Hab mir das jetzt mal eben zum 1.mal durchgelesen.
Weiß nicht warum der solch eine Panik schiebt, wenn er noch nicht mal eine Rechnung bekommen hat.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Marcel01
Datum: 10.01.2009
Antwort:
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Hallo zusammen, für alle die es interessiert: das Thema hat sich inzwischen geklärt. Hab hundert Flocken an den Lacker gezahlt und den Rest so geregelt!

Danke nochmal an alle, die mir bei der Sache helfen wollten!

Grüße aus Neckarsulm
Autor: e46-fahrer
Datum: 10.01.2009
Antwort:
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Fall geklärt, also Thread wieder ins Archiv :)




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Ende des Themas

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