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Beitrag von: Imbiss_Bronko Date: 18.07.2008 Thema: Verkehrsdelikt => Cops gaben falschen Str.-Namen a ---------------------------------------------------------- Heyho ! Hab da mal eine Frage. Naemlich kam ein Schreiben wegen eines Deliktes rein (welches ich auch begangen hab, gleich vorweg ^^), aber die Polizei hat auf dem Papier, was sie mir deswegen zugeschickt haben, die falsche Strasse angegeben, jedoch die richtige Postleitzahl des Stadtviertels angegeben. Ist das rechtens ? Kann ich da denn irgendwie angehen ? So dass ich denn aus dem Schneider waere ? :D Wie gesagt, falscher Strassenname, aber richtige Postleitzahl. Vielen Dank fuer eure Antworten ! Cyanide and Happiness. |
Autor: e61_530driver Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ist dein name angeschrieben ? wenn du nicht drauf reagierst, kommt der nächste brief 2 wochen später per einschreiben. ich verstehe nur nicht genau, nur weil die strass falsch ist, willste da gegen vorgehen ? da wird sicher nichts für dich rausspringen sodass du aus dem schenider wärst - warum auch. MfG |
Autor: marueg Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Vergiss es gleich wieder, das Kostet dich nur zusätzliche Bearbeitungsgebühren (ja richtig du zahlst damit die ihren eigenen Fehler korrigieren) Habe selbst mal ein Schreiben mit einem falschen Datum erhalten - hab's natürlich probiert ;o) ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: E36-Freak Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...schätze Deine Chancen gehen gegen null...der gegen Dich ausgesprochene Verwaltungsakt ist trotzdem gültig. Das Ende vom Lied wird sein, die Polizisten bekommen eine Stellungnahme von der Bußgeldstelle in dem sie den Fehler (sehr wahrscheinlich) korrigieren werden. |
Autor: -XTreMe- Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Darf man fragen worums geht :>? Sorry bin neugirig :) Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein! |
Autor: BMW-86 Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- vergiss es gleich! Der Bescheid ist seitens der Behörde kann geheilt werden, was nicht einmal eine Fristverlängerung o.Ä. nach sich ziehen würde. Je nach Ermessen könnte man sogar von einer offenbaren Unrichtigkeit sprechen. Gleiches Ergenbis; nämlich nichts. |
Autor: Imbiss_Bronko Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, ich haette ne Rechtsschutzversicherung, dass ich mal nen Anwalt einschalten koennte. Rein interessehalber. Weil die haben zwar mein Auto, aber das kann ja genausogut sein, dass mich einer angeschissen hat, der gut mit den Cops umkann. ^^ Oder so. ^^ Weiss ja nicht. :D Cyanide and Happiness. |
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