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unfall + fahrerflucht - Geplaudere

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Beitrag von: papivilla
Date: 15.07.2008
Thema: unfall + fahrerflucht
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heute gabs ne böse überraschung für mich. kam gerade zu fuß nach hause & musste feststellen, dass mir heute jemand vor dem haus in meiner abwesenheit in meinen wagen vorne reingefahren ist & sich aus dem staub machte. ich rief dann die polizei, damit es wenigsten registriert wird. die schauten sich das lustlos an.war für die halt ein nerviger bagatellfall mit schreibarbeit. stoßstange vorne hat es voll abbekommen. schaden 700€ , naja anzeige gegen unbekannt = bleibe auf dem schaden sitzen:(



Antworten:
Autor: Floh86
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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jo,
kenn ich das spielchen.bei mir wars die neue m3 heckschürze.grad 3 tage drauf.
nach feierabend zu auto und putt wars.
sowas von zum kotzen
wieso hauen die nur ab sind doch versichert.


mfg
Ich hab kein ADS,aber ...nunja

..HEEEEEEEEEEEEEE guckt mald a ein Eichhörchen!!!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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Wieso die abhauen ist meistens einfach die Scheu Kohle zu bezahlen (auch wenn Du versichert bist, kostget Dich die Rückstufung über die Jahre einen guten Batzen an Kohle) und andererseits das "Wissen", daß die wenigstens erwischt werden.

Das härteste was ich persönlich mal erlebt habe, war ein "Unfall" (Nachbar fährt rückwärts in das Fahrzeug einer Bewohnerin des Nachbarhauses, wahrscheinlich war er betrunken).

Ich hab die Polizei gerufen (nach 10 Minuten soviel Zeit wollte ich ihm geben, um einen Zettel an die Scheibe zu pinnen, aber er hat sich nicht mal den komplett eingedrückten Koti angesehen).

Polizei kam, ging zu der Wohnung des Mannes, hörte ihn sogar in der Wohnung und das war's.

Mehr dürfen sie nicht tun, außer klingeln.

Der Versicherung hat er gemeldet, er hätte nix bemerkt. OK, den Schaden musste die bezahlen, aber ob er betrunken war oder nicht, konnte natürlich nicht ermittelt werden.
Und das Verfahren wg. Fahrerflucht kam nicht vor Gericht.

Fragen ?? Warum viele weiterfahren
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: plop
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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wenn ein verdacht auf eine straftat vorhanden ist dürfen die sehr wohl mehr machen...geht ja schliesslich um beweissicherung!!! in diesem fall feststellen des alkoholpegels...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: B-David
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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Zitat:


wenn ein verdacht auf eine straftat vorhanden ist dürfen die sehr wohl mehr machen...geht ja schliesslich um beweissicherung!!! in diesem fall feststellen des alkoholpegels...
(Zitat von: plop)




dann hat man nachdem Autofahren halt getrunkenn. Ausreden sind wie Arschlöcher - jeder hat eins.
Autor: plop
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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das lässt sich ja in sofern feststellen das man prüft ob der alkoholpegel steigt oder sinkt..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 15.07.2008
Antwort:
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Nein, definitiv nicht.

Ich habe lange und breit mit der Polizei vor Ort diskutiert, und denen Geschildert, daß der Fred beim Einparken den Wagen abgerwürgt hat und auch sonst seine gesamte Gestik auf Trunkenheit hingedeutet hat.

Die dürfen die Tür aber nicht wegen solcher Belanglosigkeiten aufbrechen !!
Wäre ein Person zu Schaden gekommen ja, aber so nein.

Aus diesem Grunde kommen die Damen und Herren zur Hausdurchsuchung (z.B. wg. Copyrightverletzungen) auch selten nachts, sondern morgens (in den Sommermonaten nach 4 und sonst nach 6) Der Bürger braucht Ruhe ;-)))


Edit: §104 STPO

(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
(3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 15.07.2008 21:31:21
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Megs797
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Verdammte Wixer! Genau am gestrigen Tag ist mir haargenau die selbe Scheiße wie dir passiert. Komme aus der Tanke raus und sehe es schon von weitem... passiert kann es eigentlich den ganzen Tag über sein, aber wer guckt sich ständig sein Auto von allen Seiten an. Ergebnis--> ne übel zekratzte M-Front und Kennzeichenhalter + mit Gummi- oder Plastikspuren die verdammt schwer abgehen. Ich kann solche A...löcher einfach nicht verstehen. Soviel Eier sollte man doch wohl haben um sich nicht einfach zu verpissen. Vorallem wenn man versichert ist... naja gestern hab ich das letzte bisschen Hoffnung auf ehrliche Menschen verloren!

Grüße Megs
Autor: E36-Freak
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Das Thema hatten wir doch letztens hier irgendwo schonmal...wenn der Typ in der Wohnung verschwunden und offensichtlich alkoholisiert ist, dann wird die Tür zwangsgeöffnet...mit nem Schlüsseldienst. Der Alholpegel lässt sich zurückrechnen, werden dann zwei Blutproben genommen...
Autor: BMW_KRaNKeD
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Negativ. In diesem Fall darf die Polizei gar nichts! Außer Klingeln!

Die Polizei darf nur bei einer Straftat unter Gefährdung eines Menschen, Tieres die Türe aufbrechen um schlimmeres zu verhindern.

Stell dir mal vor, du parkst schnell vor deiner Wohnung im Halteverbot (das ist dir bewusst, dass du da nicht stehen darfst, machst es aber dennoch..ist ja nur für 10 min....) ein Mitbewohner ruft die Polizei deswegen...Polizei klingelt dann bei dir..aber du hörst es nicht, da du unter der Dusche bist.....und dann fliegt plötzlich die Badtür auf und die Polizisten stehen dir gegenüber!
Wäre das genauso in Ordnung? ;-)

Unter Vorbehalt:
(glaube mein Kumpel -polizist- hat mir das mal so gesagt:)
Die Polizei hat keine Befugniss, gewaltsam in dein Haus einzudringen, solange kein Haftbefehl gegen einem vorliegt!

Aber ich frage gerne nochmals nach.


Back to topic:
Fahrerflucht ist immer scheisse....normalerweise müsste die Polizei sofort nachforschen bei den Versicherungen, wer einen "Parkschaden" oder sowas im Umkreis gemeldet hat...und diesen Typen entsprechend bestrafen!

mfg,
Tom
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Autor: Ch3ckZ
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Negativ. In diesem Fall darf die Polizei gar nichts! Außer Klingeln!

Die Polizei darf nur bei einer Straftat unter Gefährdung eines Menschen, Tieres die Türe aufbrechen um schlimmeres zu verhindern.

Stell dir mal vor, du parkst schnell vor deiner Wohnung im Halteverbot (das ist dir bewusst, dass du da nicht stehen darfst, machst es aber dennoch..ist ja nur für 10 min....) ein Mitbewohner ruft die Polizei deswegen...Polizei klingelt dann bei dir..aber du hörst es nicht, da du unter der Dusche bist.....und dann fliegt plötzlich die Badtür auf und die Polizisten stehen dir gegenüber!
Wäre das genauso in Ordnung? ;-)

Unter Vorbehalt:
(glaube mein Kumpel -polizist- hat mir das mal so gesagt:)
Die Polizei hat keine Befugniss, gewaltsam in dein Haus einzudringen, solange kein Haftbefehl gegen einem vorliegt!

Aber ich frage gerne nochmals nach.


Back to topic:
Fahrerflucht ist immer scheisse....normalerweise müsste die Polizei sofort nachforschen bei den Versicherungen, wer einen "Parkschaden" oder sowas im Umkreis gemeldet hat...und diesen Typen entsprechend bestrafen!

mfg,
Tom

(Zitat von: BMW_KRaNKeD)




Ich glaub e36 Freak hat recht, er ist ja soweit ich es mitbekommen habe, bei den Grünen. Und da sollte er es dann wohl wissen ;)
- Kölsche Grüße - Fotostory geupdatet 26.06.08 Kommentare erwünscht
Autor: plop
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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wobei fahrerflucht und fahren unter alkoholeinfluss keine ordnungswidrigkeiten wie falschparken sind, sondern straftaten...



Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Also ich glaub meinen Post hat niemand gelesen. Dort ist es eindeutig geregelt § 104 der STPO

Ich könnte ja auch einfach behaupten, daß mein Nachbar gerade wo reingefahren ist, und anscheinend alkoholisiert war.

Sollen die Polizisten auf die "vage" Aussage hin seine Tür aufbrechen ?? Schaden mehrere Tausend Euro evtl. und er ist gar nicht im Hause ??

Ich würde dann natürlich behaupten, ich hab mich getäuscht oder der Kerl ist zum Fenster raus.

Und was sagen die Polizisten ??

Das eigene Heim ist relativ heilig in Deutschland. Da geht man nicht wegen so einer "Kleinigkeit" rein.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E36-Freak
Datum: 16.07.2008
Antwort:
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Sicherlich is der Einzelfall immer entscheident...kann mir eigentlich nur vorstellen, das der Fremdschaden nicht sonderlich hoch war oder aber das es nicht sicher feststand oder die "Hinweise" vor Ort nicht ausgereich haben, um die Wohnung zu öffnen. Dann haben die da sicherlich richtig gehandelt...




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Ende des Themas

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