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Welche Leihwagenklasse darf ich nehmen? - BMW-Talk

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Beitrag von: rob-zombie
Date: 14.07.2008
Thema: Welche Leihwagenklasse darf ich nehmen?
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Hallo,

da mir einer in meinen Wagen gefahren ist, muss mein Wagen nun in die Werkstatt. Für die Zeit brauche ich einen Leihwagen. Fahre einen E36 320.
Würde nuhn gerne wissen welchen Leihwagen ich nehmen darf? Also was die Versicherung zahlt, ohne das ich noch draufzahlen muss. Aber auch ohne dass ich nen smart nehmen muss :-)
Habe in der Suche nichts passendes gefunden. Vielleicht hat ja einer von euch Erfahrung bzw weiß nach welchen Wagen ich ausschau halten kann.
Da ich mich morgen früh drum kümmern muss und nun nirgendwo mehr anrufen kann, wollte ich erstmal hier im Forum fragen.


Antworten:
Autor: daniel.krueger
Datum: 14.07.2008
Antwort:
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Nutzungsausfallentschädigung für PKW´s

Auf der verlinkten Seite findest Du eine Tabelle, in der die Nutzungsausfallentschädigung für die verschiedenen Fahrzeugkategorien aufgelistet sind.
Aus dieser Tabelle suchst Du Dir die Kategorie, in die Dein Wagen fällt und einen Leihwagen nimmst Du aus der nächst kleineren Kategorie. Dann mußt Du im Normalfalle nichts dazubezahlen.

EDIT: Meiner wurde bei einem Unfall vor 3 Jahren in die Kategorie G eingestuft, da ich keinen Leihwagen hatte, habe ich pro Tag 59,00 EUR Nutzungsausfall bekommen.

Bearbeitet von - daniel.krueger am 14.07.2008 19:35:30
Autor: rob-zombie
Datum: 14.07.2008
Antwort:
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Vielen dank schonmal, dass hilft mir ja schon mal weiter mir bei der Orientierung.
Autor: masterkaycee
Datum: 14.07.2008
Antwort:
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Moin rod-zombie


Dir auch? Mein Beileid... Also sicherheitshalber sollte man immer eine Klasse kleiner nehmen, wobei dir prinzipiell ein gleichwertiger Leihwagen zusteht. Hab hier grad das Schreiben der gegnerischen Versicherung liegen laut dem ich statt Nutzungsausfall auch die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen geltend machen kann.

MfG
Lieber s-line als M-Paket




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