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Beitrag von: marcy316 Date: 13.07.2008 Thema: TÜV bemängelt Scheinwerferregulierung ---------------------------------------------------------- ich fahre ein 316i baujahr 90 und seit dem der TÜV die liebe scheinwerferregulierung richtig reingenommen hat hat er kein tüv bekommen habe versucht denn fehler zu finden wiran kann es denn liegen Betreff angepasst: Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen, 1 Wort Überschriften sagen einfach zu wenig aus Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.07.2008 20:45:04 |
Autor: TheNitroB Datum: 14.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein leck in den hydraulikleitungen oder anschlüssen am "handsteller" oder an den stellaktoren ist meist der grund des ausfalls der LWR. die originale funzt bei schätzungsweise über der hälfte aller E30fahrer nicht mehr ;-) die meisten haben dennoch tüv bekommen, mich eingeschlossen. versuch das mal bei nem anderen prüfer/prüfstätte. auf E30.de findest du eine reparaturanleitung für die LWR, soll sich aber als recht schwieriges und kniffliges unterfangen rausstellen. alternativ könntest du dir aber für 100€ netto die originale beim :-) erwerben. ich glaube ich hab jetz ne marktlücke entdeckt... ;-) „Der Ausgangspunkt für die großartigsten Unternehmungen liegt oft in kaum wahrnehmbaren Gelegenheiten.“ |
Autor: Rockford Fosgate E30 Datum: 14.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- oder eben auf elektrisch umrüsten... BMW Codierung im Raum Dresden und Umgebung! -> PN an mich ----------------------------- Keep the Harder Style alive. |
Autor: Possi Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oder einfach ausbauen ;) Dann sagt der Tüv auch nichts mehr... Hatte es bei mir einfach stillgelegt, da ich es sowieso nicht mehr brauche... Wenn dir die Instandsetzung zu sackig ist, dann machs auf die Weise... mfg |
Autor: e30beamer Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das mit dem raus machen würde ich mir stark überlegen...brauchste bloß einmal an die richtigen polizisten geraten dann biste mode...dann kannste den ganzen scheiß neu kaufen. ich bin mir nämlich ziemlich sicher das ab einen bestimmten baujahr die lwr pflicht ist...bitte korrigiert mich wenn ich mich irre. 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: TheNitroB Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1.1.90 hat der gockel ausgespuckt „Der Ausgangspunkt für die großartigsten Unternehmungen liegt oft in kaum wahrnehmbaren Gelegenheiten.“ |
Autor: Ehm Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nimm die Stellmotoren vom E34. Die gehn da ohne grossen Aufwand rein. Gruß Thorsten Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen |
Autor: Wuchtigfahrer Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- würde es auch ausbauen... |
Autor: e30beamer Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- und was machste dann wenn der erste polizist der dich mal genauer unter die lupe nimmt und merkt dass du keine lwr mehr drin hast? ihr dürft mal nicht immer von ausgehen das die polizisten so blöd sind und das nicht checken...es gibt auch genügend die sich richtig gut auskennen! das beste ist die vom e34 zu nehmen und gut!! Bearbeitet von - e30beamer am 15.07.2008 09:27:45 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: Possi Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- seit wann "muss" man eine lwr haben?? das höre ich zum ersten mal... das einzige was ich kenne ist die e-lwr bei xenon... da ist die pflicht.. aber so wie ich hier lese geht es um ganz normale Halogenscheinwerfer... für den e34 z.b gibt es anstelle der lwr Motoren auch Stellräder die man verbauen kann... mfg |
Autor: ELDIABLO Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bin mir nicht 100% sicher aber Lwr ist pflicht bei DE-Linsenscheinwerfern. Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun. |
Autor: markus110 Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- mach denn scheiß einfach raus .... hab schon seid 4 jahren keine mehr.... und es hat noch nie jemand was gesagt !!! |
Autor: ELDIABLO Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gerade eben hab ich in dem Thread über angeleis gelesen das die neuerdings auch die LWR beim tüv kontrollieren. Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun. |
Autor: Possi Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- aber mal ganz ehrlich... wer will dir denn bei einem 18 jahre alten auto beweisen, dass dort serienmäßig eine lwr verbaut war? wenn original keine verbaut war dann ist das so gewesen.. und die pflicht eine nachzurüsten besteht meiner ansicht nach eben nicht... und es ist fakt, dass es e30 auch nfl ohne serienmäßiger LWR gab... also kann es keine "pflicht sein bei DE-Linsen" -> jedenfalls noch nicht 1990 ;) also raus damit zum tüv... und dann kannst immer noch bei gegebener stunde alles in ruhe ganz und ordentlich einbauen... mfg |
Autor: speeddevil Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also mit der pflicht ab 1990 kann ich mir auch nicht vorstellen denn unser mondeo der bj.94 ist der hat auch keine drin und das serienmäßig |
Autor: NanoM Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hatte das auch so im Kopf das das ab 1.1.1990 Pflicht wurde. Hab letzte woche die Umrüstung auf elektrisch gemacht. Von e30.de mit Ford fiesta teilen hat mich 25€ gekostet und funzt einwandfrei =) selbst wenn die nich unbedingt Pflicht is will ich nich wegen sowas kein TÜV bekommen. Meiner is 07.1990 Also frohes schaffen |
Autor: Ehm Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Dinger sind nicht Plicht, aber was verbaut ist muss auch funktionieren. Zumal beim Tüv. entweder ausbauen oder Elektriche zb. vom E34 oder Fiesta nehmen. Ich würde persönlich nicht auf Schraubenziehereinstellung zurückrüsten, wir bauen alle mögliche Scheisse in undere Kisten um einigermassen an die Ausstauungsmerkmale moderner Auto´s ranzureichen und dann denmken wir drüber noch ob sowas einfach auf anno 1800 Standard zurückgerüstet wird. EIN WENIG ABSURD, ODER? Gruß Thorsten Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen |
Autor: Wuchtigfahrer Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: denke nicht das ein polizist jemals die leuchtweitenregulierung überprüft,die haben genug anderes zu tun.. |
Autor: Ehm Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Problem ist ein anderes. Nehmen wir mal folgendes Zenario an: UNFALL LWR spielt einseitg nicht. Nehmen weiterhin an das der Unfallgegner sich geblendet gefühlt hat. Versicherung wird dann wohl alleine aus dem Grund heraus ,nicht zahlen zu müssen, diesen Umstand ausnutzen und unterlassene Sorgfalltspflicht unterstellen; und auch durchsetzen. Somit erlischt der Versicherungsschutz zumindest dahingehend, das die Vers. den Unfallverursacher Regress plichtig macht. Unfallverursacher steht in diesem Fall fest. Dabei spielt es noch nichtmal eine Rolle ob der betreffende Scheinwerfer nun zu Hoch zu tief oder sonst wie stand. Fakt ist dann das die techniche Ausrüstung des Fahrzeugs in einem Mangelhaften zustand war. Und EIN Fahrer ,nicht der Halter, hat vor antritt der Fahrt sich zu vergewissern das das Fzg in technich einwandfreiem Zustand ist.(Soweit dies dem Fahrer mit seinen Mittel möglich ist) Und die Beleuchtungsanlage zu kontrollieren steht nunmal in jedermanns Macht diese zu kontrollieren. Ob man diesen Kontrollwahnsinn schlussendlich vor jeder Fahrt macht?? Die Antwort weiss wohl jeder. Der erhoben Zeigefinger der Rennleitung, der evtll. aufgefallen ist das dies nicht funtzt ist da vergleichsweise harmlos Gruß Thorsten Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen |
Autor: Possi Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- aber was hat denn bitte ein falsch eingestellter (blendender) scheinwerfer mit dem vorhandensein einer lwr zu tun? da komm ich jetz garnicht dahinter... meinst nicht, dass es egal ist ob die lwr defekt ist (und dadurch blendet) oder die scheinwerfer falsch eingestellt sind und dieses tun??? oder wie war dein posting jetzt gemeint? Ich finde hier wurden eigentlich genug lösungsvorschläge für das Problem dargelegt... soll der TE doch einfach selbst entscheiden... oder? mfg Bearbeitet von - Possi am 15.07.2008 22:08:54 |
Autor: Ehm Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz einfach. Alles was eigebaut ist muss auch funktionieren. Wenn es dies nicht tut kann es wie oben beschrieben unangenehme Folgen haben über die mann im ersten MOM gernicht nachdenkt. Deshalb bemängelt der Tüv dies eben. Gruß Thorsten Bearbeitet von - Ehm am 15.07.2008 22:15:39 Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen |
Autor: joecrashE36 Datum: 15.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Pflicht ist die LWR seit dem 01.01.1990 für Neuwagen . Nur nicht jeder TüV-Prüfer schaut auch danach. Einfach ausbauen ist keine Lösung,da der Blick in die Papiere das Baujahr/EZ. deutlich zeigt. Ist dann keine LWR drin=kein Tüv (selber erlebt) -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: Possi Datum: 16.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hmm... nagut. dann repariere die alte oder ersetze sie mit elektr. hatte ein 91er Touring... hat nie einer nachgeschaut beim Tüv... naja aber besser ganz dran als ganz ab ;) |
Autor: luckybyte Datum: 16.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Bekannter von mir hat sich bei ebay in Verbindung mit Klarglasscheinwerfern einen Satz Stellschrauben mitbestellt, die er dann gegen die defekten Stellzylinder getauscht hat. Die Scheinwerferregulierung ist zwar seit dem 01.01.1990 Pflicht, aber ob die Verstellung nun von der Fahrgastzelle elektrisch/hydraulisch oder direkt am Scheinwerfer erfolgen muß steht da nirgendwo beschrieben. Das wäre die einfachste Methode, aber ich persönlich habe mir die Fiesta Teile incl. Stellschalter und Kabelbaum für den Supergau schon besorgt und werde dann wenn es bei mir soweit ist auf elektrisch umrüsten. Gruß luckybyte P.S.: Bei mir hat noch niemals ein Prüfer die Leuchtweitenregulierung überprüft. Das Leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren. |
Autor: Gravestonetuner Datum: 18.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Absoluter Bockmist, bau den Drehschalter für die regulierung aus und holl dir deine Plakette. Er kann sie auch garnicht beanstanden weil die Leuchtweitenregulierung erst ab 94 pflicht ist. Also war das ein ziemlicher Arschloch von TÜV. Gruß Basti |
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