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Beitrag von: kerny0815 Date: 02.07.2008 Thema: Nutzungsausfall ---------------------------------------------------------- Hallo, mich würde interessieren wie ihr über den Nutzungsausfall-Anspruch in folgendem Fall denkt. Mein Anwalt meinte, dass es bestimmt noch Streit mit der Versicherung gibt. --- Am Freitag den 6.6. wurde mir die Vorfahrt genommen und mein Auto so beschädigt, dass es nicht mehr verkehrstauglich/fahrbereit ist. Am Samstag den 7.6. forderte ich beim freundlichen einen Gutachter an. Am Dienstag den 10.6. wurde vom BMW-Sachverstand ein Gutachten erstellt, welches ich am Donnerstag den 12.6. erhielt. (Die geg. Versicherung auch denk ich mal). Die Reparaturkosten überstiegen den Wiederbeschaffungswert um weniger als 30%, sodass die geg. Versicherung die Reparatur bezahlen muss. Am Freitag den 13.6. bin ich zu meinem Anwalt, der der Versicherung bis zum Freitag den 20.6. eine Frist setzte die Reparaturfreigabe zu erteilen. Gestern am Dienstag den 2.7. wurde die Reparaturfreigabe erteilt und die Reparatur in Auftrag gegeben. Die Reparatur wird wohl 14 Tage dauern, aber das ist erstmal nicht sooo wichtig, denn das sollte ja ganz sicher gezahlt werden. --- Nach meiner Rechnung sind es bis zum Beginn der Reparatur bereits 18 Werkstage. Für diese 18 Tage hätte ich gern den Nutzungsausfall von 59€ pro Tag (steht im Gutachten) ausgezahlt (auf Leihwagen habe ich verzichtet, da ich z.Z. den Wagen meines Vaters benutze) dann mal los... Bearbeitet von - kerny0815 am 02.07.2008 11:55:42 |
Autor: mikV8 Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versicherung anrufen und fragen anstatt uns hier ins Blaue raten zu lassen?! |
Autor: rsgra Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 43€ pro Tag. Dein Fahrzeug ist in Gruppe F einzusortieren, da älter als 5 Jahre rutscht es in Klasse E. ist aber leider auch immer immer Ermessenssache. |
Autor: mb100 Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim Nutzungsausfall machen die Versicherungen meistens Probleme. Is noch ein Zweitwagen auf Dich angemeldet? Bzw. is Dein Wagen als Zweitwagen auf Deinen Vater angemeldet? Aber wenns eh über den Anwalt läuft: was kümmerts Dich? Lass Ihn den Nutzenausfall geltend machen und den Streit austragen... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: kerny0815 Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: es gibt glaube ich 3 verschiedene tabellen. in einer war es sogar gruppe H - 65€. im gutachten steht gruppe G mit 59€, kann es sein, dass es auch nach ausstattung geht? Zitat: Er ist als zweitwagen auf meinen Vater angemeldet, aber er gehört mir und mein name steht auch im kaufvertrag. danach hat mich mein anwalt auch gleich gefragt :) naja es kümmert mich in dem sinne, weil es mich interessiert wieviel nutzungsausfall mir zusteht. viele sagen, dass der nutzungsausfall nur für den werkstattaufenthalt gezahlt wird. allerdings habe ich auch schon von fällen gelesen wo der geschädigte 130 tage nutzungsausfall bekommen hat. sicher wird mein anwalt rausholen was geht, aber das dauert ja noch bis der wagen aus der werkstatt kommt. und ich bin ein wenig ungeduldig ;-) schonmal danke für die antworten. |
Autor: Nicore Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meines Erachtens war der Nutzungsausfall (den man nach der erfolgreichen und bestätigten Reparatur bekommt) nur die Dauer der im Gutachten festgelegten Reperaturdauer. Oder aber die Versicherung bietet einen pauschalisierten Zeitraum an. BMW Team Oberhavel |
Autor: mb100 Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das sind Ausnahmefälle. I.d.R. zahlen die Versicherungen nur bis zu (afair) 22 Tage, aber eben das, was wirklich effektiv angefallen ist. Ich musste die letzten Male immer ne Reparaturrechnung mit Nachweis über die Reparaturdauer mitschicken. Ich hab vor kurzem einen Bericht über ein Urteil gelesen, wo der Kläger auch über 100 Tage Nutzenausfall haben wollte. Der Richter hat ihm gesagt, dass er froh sein kann, überhaupt Nutzenausfall bekommen zu haben, da er ja nen Zweitwagen fährt. Bearbeitet von - mb100 am 02.07.2008 14:46:33 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Bobb Datum: 29.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bekommt man den Nutzungsausfall eigentlich dann automatisch oder muss man den extra beantragen ? .: Fotostory ...und tschüss ! |
Autor: sandro320i Datum: 29.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den vergessen die gern^^ Musste auch mal nachhaken, haben dann aber gleich gezahlt. Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: phil_e36 Datum: 29.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gibt da auch diesen Pauschalbetrag von, wenn ich mich nicht irre, 25 Euro für Telefonate, Sprit, Unkosten eben. Einfach angeben und fertig, haben wir bei meiner Freundin auch bekommen nachdem ihr eine alte Dame ins Auto gefahren ist. Den Nutzungsausfall haben wir auch ab dem Tag des Unfalls bis zum Tag an dem sie ihr repariertes Auto zurück bekommen hat geltend gemacht und erstattet bekommen. Ob das nun immer so ist, kann ich allerdings nicht sagen. Bearbeitet von - phil_e36 am 29.04.2009 10:19:59 |
Autor: mb100 Datum: 29.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Automatisch" bezahlt keine Versicherung was. Wenn Ihr den Schaden ohne Anwalt abwickeln wollt, dann schreibt der Versicherung ne Rechnung mit allen Positionen. Und die zahlen dann auch "nur" das, was auf der Rechnung drauf steht. Niemals mehr. Eher weniger. Aber der sicherste und beste Weg ist immer der über den Anwalt - die Versicherungen kürzen bei so viel Zeug (UPE-Aufschlag, Verbringungskosten, Nutzenausfall, ...) und meist isses nicht rechtens. Sogar ich würd zum Anwalt gehen. Inzwischen auch bei nem (Teilkasko)-Fall... Und ja, den Pauschalbetrag für Telefon usw. gibts. Einfach angeben - und vorher mal rausfinden, wie hoch der ist (zu finden via Yahoo) Bearbeitet von - mb100 am 29.04.2009 13:37:04 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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