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Beitrag von: Phil83 Date: 29.06.2008 Thema: Rückgaberecht bei Privatkauf - verkauf??? ---------------------------------------------------------- Hi wollte mal fragen ob man jetzt als Privatkäufer ein Rückgaberecht beim Kauf von einem Privatverkäufer hat (z.B. Auto)?? Hab das I-Net abgesucht aber da steht nur überall was mit Ebay und so. Kennt sich da jemand aus? |
Autor: b-mw-323 Datum: 29.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hat man eigentlich nicht, es sei denn der verkäufer räumt das ein, aber du kannst davon ausgehen das wohl kein privatverkäufer so dumm ist und ein rückgaberecht einräumt. |
Autor: LatteBMW Datum: 29.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja,es sei den er geschweigt bewußt irgendwelche Mängel, dann könnte man da was machen |
Autor: mb100 Datum: 29.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiß, sagen die Gerichte, dass der Gewährleistungsausschluss die Bereiche, die in der Artikelbeschreibung bzw. im Kaufvertrag stehen, nicht umfasst. Soll heißen: mal angenommen, es wird ein 318er BMW mit 143 PS, BJ. 2006 angeboten bzw. diese Daten im Kaufvertrag festgehalten und dann ein 318er BMW mit 118 PS, BJ. 2000 übereignet (Rest der Artikelbeschreibung passt), dann kann sich der Verkäufer nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Ob das ganze jetzt via eBay abgewickelt wird oder persönlich ist so gesehen egal... Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2008 12:53:52 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Bruderchorge Datum: 29.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo Rückgabe kommt nur bei arglistiger oder schwerer Täuschung in Betracht ! Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: E36-Freak Datum: 29.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäufer kann die Gewährleistung und Rückgabe ausschliessen, wenn er es in der Artikelbeschreibung erwähnt Der Ausschluß greift jedoch nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt. Siehe §444 BGB |
Autor: joecrashE36 Datum: 30.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man hat grundsätzlich ein Rückgaberecht,auch beim kauf von Privat. -->sofern es nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
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